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Hallo zusammen,
ich bin derzeit an einer Risikobeurteilung eine Roboterzelle.
Dazu habe ich auch die Norm EN ISO 10218-2 vorliegen.
Die Norm stellt klar das ein Roboter keine Vollständige Maschine ist und das der Integrator eine Risikobeurteilung der Roboterzelle bzw. Applikation machen muss.
Im Anhang A sind auch alle wesentlichen Gefährdungen aufgeführt.
Mir ist nur nicht so richtig klar wie ich die Gefahrstellen definiere?
Ich wäre hin gegangen und hätte den gesamten Bewegungsbereich als eine Gefahrstelle definiert.
Dort können Personen gequetscht, geschert, erfasst, durchstochen,... werden.
Maßnahme gegen das ganze Spektakel wäre eine Schutzumhausung und eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung (Schutztüre).
Der Roboter ist ein nicht besonders kräftiger Painter, und die Schutzumhausung ist eine Stahlrahmenkostruktion mit dicken Sandwichtplatten.
Es geht mit hier nur um die Gefahren des Roboters, für den ganzen anderen Kram wegen dem Painter bzw. Absaugung und Atex wende ich die 12215 an.
Ist das damit in Ordnung?
Eine Gefahrstelle (Bewegungsbereich), und fertig?
Oder muss ich wirklich den ganzen Kram 100 Mal wiederholen und für alles eine eigene Gefahrstelle definieren (Arm, Endeffektor, Arm gegen Wand, Endeffektor gegen Werkstück,...)
Diesen Eindruck erweckt diese EN ISO 10218 bei mir...
Also bisher werde ich mit dieser Norm noch nicht so richtig warm, da gibt es schöner formulierte Werke.
Hat jemand ein Beispiel für die Risikobewertung einer einfachen Roboterzelle?
Danke!
ich bin derzeit an einer Risikobeurteilung eine Roboterzelle.
Dazu habe ich auch die Norm EN ISO 10218-2 vorliegen.
Die Norm stellt klar das ein Roboter keine Vollständige Maschine ist und das der Integrator eine Risikobeurteilung der Roboterzelle bzw. Applikation machen muss.
Im Anhang A sind auch alle wesentlichen Gefährdungen aufgeführt.
Mir ist nur nicht so richtig klar wie ich die Gefahrstellen definiere?
Ich wäre hin gegangen und hätte den gesamten Bewegungsbereich als eine Gefahrstelle definiert.
Dort können Personen gequetscht, geschert, erfasst, durchstochen,... werden.
Maßnahme gegen das ganze Spektakel wäre eine Schutzumhausung und eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung (Schutztüre).
Der Roboter ist ein nicht besonders kräftiger Painter, und die Schutzumhausung ist eine Stahlrahmenkostruktion mit dicken Sandwichtplatten.
Es geht mit hier nur um die Gefahren des Roboters, für den ganzen anderen Kram wegen dem Painter bzw. Absaugung und Atex wende ich die 12215 an.
Ist das damit in Ordnung?
Eine Gefahrstelle (Bewegungsbereich), und fertig?
Oder muss ich wirklich den ganzen Kram 100 Mal wiederholen und für alles eine eigene Gefahrstelle definieren (Arm, Endeffektor, Arm gegen Wand, Endeffektor gegen Werkstück,...)
Diesen Eindruck erweckt diese EN ISO 10218 bei mir...
Also bisher werde ich mit dieser Norm noch nicht so richtig warm, da gibt es schöner formulierte Werke.
Hat jemand ein Beispiel für die Risikobewertung einer einfachen Roboterzelle?
Danke!