Tigerente1974
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Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu Anhang IV Maschinen.
Eine Presse soll mit einem zusätzlichen Not-Halt-Taster und einer Schutztür erweitert werden.
Beides ist bereits als technische Maßnahme vorhanden und entsprechend abgenommen.
Muss nach der Erweiterung eine neue Baumusterprüfung erfolgen?
Oder ist es zulässig die Erweiterung in Eigenregie unter Berücksichtigung der üblichen Anforderungen wie Risikobeurteilung, Validierung, Verifizierung durchzuführen?
Ich habe eine Frage zu Anhang IV Maschinen.
Eine Presse soll mit einem zusätzlichen Not-Halt-Taster und einer Schutztür erweitert werden.
Beides ist bereits als technische Maßnahme vorhanden und entsprechend abgenommen.
Muss nach der Erweiterung eine neue Baumusterprüfung erfolgen?
Oder ist es zulässig die Erweiterung in Eigenregie unter Berücksichtigung der üblichen Anforderungen wie Risikobeurteilung, Validierung, Verifizierung durchzuführen?