Erweiterung Schutzeinrichtung Anhang IV Maschine

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"das haben wir nicht gemacht, weil es zu teuer war" kann nicht die Antwort sein
nein kann nicht sein, aber versuch mal einem Kunden (Verkäufer) klar zu machen das eine zusätzliche Servicetüre oder eine zusätzlicher Nothalt (Eingriff in Sicherheitskonzept), der eigentliche zur Erhöhung Sicherheit beitragen soll, keine 1000€ sondern auf einmal 10 000€ oder mehr kostet weil deswegen (neue CE) die komplette Sicherheitstechnik auf den aktuellen Stand gebracht werden muss. Würde ich als Kunde sagen ... dann kommt halt keiner hin
 
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Meiner meinung nach, du verbesserst die Anlage, keine Wesentliche Veränderung, und keine neue Baumusterprüfung nötig.

Im Allgemeinen sehe ich das auch so.

Im Übrigen auch die BG RCI sowie Continental - Stand zumindest 2017.
Da wurde mal eine interaktive Arbeitshilfe zu dem Thema geschrieben.
Siehe dazu auch: https://www.bgrci.de/fachwissen-por...ensicherheit/interpretationen-zu-vorschriften

PS: Ich habe keine Ahnung, warum die Links zu den aktuellen PDFs nicht gehen. Die PDF von 2017 konnte ich nur nicht interaktiv anhängen, da sonst zu groß. Jedenfalls steht auf Seite 20 der PDF:
Risikoerhöhungen liegen z. B. nicht vor:
• Beim Austausch von sicherheitsrelevanten Bauteilen, sofern
diese kein schlechteres Sicherheitsverhalten aufweisen. Hierbei
ist es unerheblich, ob ein Technologiewechsel vorgenommen
wird, z. B. Austausch einer herkömmlichen Relaissteuerung
durch eine Sicherheits-SPS
• Beim Austausch der gesamten Steuerung, wenn die neue Steuerung
das gleiche Sicherheitsniveau erreicht, auch wenn hierbei ein Technologiewechsel
(z. B. von Relaistechnik zu SPS) vorgenommen wird
• Bei allen Veränderungen, die zu einer Erhöhung der Sicherheit
führen, z. B. Einbau einer zusätzlichen Betriebsart zur Verringerung
vorhandener Manipulationsanreize (hierbei wird vorausgesetzt,
dass keine weitere Veränderung vorliegt, die zur
Erhöhung von Manipulationsanreizen geführt hat)
• Beim Wechsel von Schutzeinrichtungen (z. B. Austausch einer
trennenden Schutzeinrichtung durch eine BWS), wenn die neue
Schutzeinrichtung die vorhandenen Risiken gleichwertig sichert
 

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