Ex-Schutzklasse Domschacht unterirdischer Heizöltank

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Hallo miteinander,

mittlerweile habe ich die Endschalter-Hardware montiert und bis bis in den Heizraum auf eine gekennzeichnete Abzeigdose verkabelt. Jetzt möchte ich den Schaltverstärker im vorhandenen Schaltschrank verdrahten. Natürlich wird der „Eigensichere Stromkreis“ mit Abstand zur bisherigen Schaltschrankverdrahtung umgesetzt. Als Durchgangsklemmen möchte ich z.B. Phönix UK3-Reihenklemmen verwenden. Oder muss ich hier Ex-zugelassene Klemmen (Kennzeichnung II 2 GD Ex eb IIC Gb) wie z.B. Phönix UT2,5 einbauen.

Ursprünglich hatte ich ja geplant, den Schaltverstärker im Heizraum in einem CI-Gehäuse montiert zu platzieren und von da aus mit normaler Fernmeldeleitung zum Schaltschrank zu verkabeln. Aus Platzgründen (Zugänglichkeit) vor Ort möchte ich jetzt den Schaltverstärker wie oben beschrieben im Heizungsschaltschrank einbauen. Meine Frage dazu wäre, muss ich die Endschalterleitung zwischen Abzweigdose mit Abstand zum zentralen Kabelträgersystem verlegen oder darf ich diese Leitung mit/im Kabelträgersystem (ca. 12m) verlegen.

Auf eine Info zu meinen Fragen würde ich mich freuen.

Danke schon im Voraus.
Michael
 
Über die Federzugklemmen mach ich mir keine Sorgen, dann halt eher dass die Kabel gescheit angeschlossen sind. Reserve-Adern auf Reserve-Klemme usw.
Und zur Diskussion Zone 1 oder 0.
Macht doch Technisch nix um oder? Ohne Zone 0-Eignung traut sich doch kein Hersteller mehr auf den Schulhof.
 
@s_kraut
danke für deine Antwort. Der Domschacht gehört zur Explosionsklasse IIA, somit bin ich mit meinem Aufbau auf der "sicheren Seite". Übrigens Reserveklemmen werden bei mir immer auf Klemmen gelegt. Gegen "fliegende Adern", egal ob im Verteiler, in Abzweigdosen oder in den Geräten selbst, bin ich einfach "allergisch".
Gruß Michael
 
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Passt.
Eigensichere Stromkreise sind eigensicher, sie haben bei korrekter Auslegung nicht die Energie zum Zünden.
Für leistungsführende Stromkreise gilt es zündfähige Funken zu verhindern - dann gern mit Ex-e-Klemmen.

Viele gehen auch einfach auf Nummer Sicher (Gürtel&Hosenträger, jeweils für Hose und Unterhose) und verwenden nur Ex-e-Klemmen.

eddit: je nach Anforderung muss das Geräteschutzniveau bestimmt werden. Da kommt neben den Römisch I/II/II A/B/C noch die Zündtemperatur ins Spiel.

Was zu beachten ist.


VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Miteinander,

ich muss diesen Beitrag noch einmal aus der Versenkung hochholen. In einem anderen Forum wurde mein Hinweis in Bezug auf EX-Schutz eines Heizöltanks bzw. Domschachtes widersprochen. Unter anderem war der nachfolgende Textauszug eingestellt, dass Heizölanlagen keinen Schutzbereich mehr angehören, solange der Grenzwert für den Flammpunkt nicht überschritten wird. Siehe zum Beispiel der nachfolgende Auszug aus dem Elektropraktiker:
"Leichtes Heizöl hat anhand der allgemein zugänglichen sicherheitstechnischen Kennzahlen einen Flammpunkt von 57 °C. Es kann folglich gemäß EX-RL keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre verursachen, wenn die Temperatur stets unterhalb von 42 °C bleibt. Unter diesen Voraussetzungen muss die Elektroanlage keinen Explosionsschutz haben. Es besteht Brandgefahr."

Was ist nun richtig?

Übrigens mittlerweile habe ich meine Deckelüberwachung, als eigensicheren Stromkreis in Verbindung mit einem Trennverstärker in Betrieb genommen.

Gruß Michael
 
Hallo Miteinander,

ich muss diesen Beitrag noch einmal aus der Versenkung hochholen. In einem anderen Forum wurde mein Hinweis in Bezug auf EX-Schutz eines Heizöltanks bzw. Domschachtes widersprochen. Unter anderem war der nachfolgende Textauszug eingestellt, dass Heizölanlagen keinen Schutzbereich mehr angehören, solange der Grenzwert für den Flammpunkt nicht überschritten wird. Siehe zum Beispiel der nachfolgende Auszug aus dem Elektropraktiker:
"Leichtes Heizöl hat anhand der allgemein zugänglichen sicherheitstechnischen Kennzahlen einen Flammpunkt von 57 °C. Es kann folglich gemäß EX-RL keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre verursachen, wenn die Temperatur stets unterhalb von 42 °C bleibt. Unter diesen Voraussetzungen muss die Elektroanlage keinen Explosionsschutz haben. Es besteht Brandgefahr."

Was ist nun richtig?
Ich würde dazu sagen: Du bist mit deinem eigensicheren Stromkreis auf der sicheren Seite, auch wenn es mal heiß wird oder das Heizöl nicht der oben referenzierten Güte entspricht.
Übrigens mittlerweile habe ich meine Deckelüberwachung, als eigensicheren Stromkreis in Verbindung mit einem Trennverstärker in Betrieb genommen.

Gruß Michael
 
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@s_kraut
logisch, dass ich meine "sichere Lösung" weiter behalte. Mir geht es nur darum, was an Vorgaben wirklich erforderlich wäre um meine "Wissenstand" aufzufrischen. Nachwievor ist für mich eine Heizöl-Tankanlage eine Ex-Schutzbereichanforderung.
Gruß Michael
 
Also ich kenn mich mit brennbaren Flüssigkeiten nicht aus.
Im Zweifelsfall mal in der Gestis Stoffdatenbank nachsehen:

Wenn sich unter den zu erwartenden Bedingungen sicher keine Gas-Explosible Atmosphäre bilden kann, z.B. weil Heizöl erst bei ~140°C verdampft und aber jederzeit hinreichend entlüftet wird, sollte Atex nicht relevant sein. Man darf trotzdem an Brandschutz denken und dass Heizöl einen Flammpunkt ~55°C hat.

Aber irgendwas sagt mir, dass es nicht nur drauf ankommt, dass deine Installation normalerweise unter dem Flammpunkt arbeitet, sondern dass wohl auch es darauf ankommt, dass deine Installation selbst im Fehlerfall deutlich unterhalb des Flammpunkts arbeitet. Und das gelingt in eigensicherer Bauweise sicher recht elegant.
 
Ich musste mal bei einem Kunden an so einem Erdrank folgendes Nachrüsten.
Vom TÜV gefordert, nach dem die Jahre vorher alles ok war:

Eine Leck Überwachung im oberen Teil des Domschachtes indem sich auch eine Pumpe befand, da das Wohnhaus einige Meter höher im Hang befand.

Dies Leck Überwachung muss Alarm geben und die Pumpe abschalten.
Gefordert war alles in EX und wurde nach meiner „Ausführung“ vom TÜV abgenommen.

Begründung für die Maßnahme :

Wenn die ÖL-Leitung nach „oben“ zum Haus Leckschlägt läuft das ÖL doch das Leerrohr zurück in den Domschacht und auch aus diesen heraus wenn die Pumpe als weiter fördert. Das muss verhindert werden, Einleuchtend ….

Damit will ich sagen: Für den TÜV war der Bereich eindeutig Ex-Bereich
 
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Aber irgendwas sagt mir, dass es nicht nur drauf ankommt, dass deine Installation normalerweise unter dem Flammpunkt arbeitet, sondern dass wohl auch es darauf ankommt, dass deine Installation selbst im Fehlerfall deutlich unterhalb des Flammpunkts arbeitet. Und das gelingt in eigensicherer Bauweise sicher recht elegant.
Da hast Du Recht, für mich geht Sicherheit Unabhängig von irgendeiner einer Verordnung vor. Meine Umsetzung mittels Trennverstärker kostet nicht die Welt und ich kann "beruhigt schlafen" ;)
Übrigens, ich habe meinen TÜV-Schverstänigen, der die Regelmäßige Tankprüfung durchführt, um Auskunft zur Schutzklasse des Domschachtes angeschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.angeschrieben.
Gruß Michael
 
@Hesse
Ich kenne das auch so. In den 70er+80er-Jahren (oder auch noch später) war dieser Bereich "Eindeutig" Schutzklasse 1. Da hat man z.B. Heizöl-Lecküberwachungsbehälter (schwarz) mit Elektroden die im Domschacht verbaut wurden in Eigensicherer Ausführung umgesetzt. Das Warngerät wurde außerhalb des EX-Bereiches platziert.

Auch deine Beschreibung der Leckageüberwachung der Versorgungsleitungen passt zur früheren Einschätzung das ein Domschacht Zone 1 ist. Geändert hat sich das Ganze wohl ab 2002, wenn ich diverse Beiträge richtig interpretiere.
Gruß Michael
 
Da hast Du Recht, für mich geht Sicherheit Unabhängig von irgendeiner einer Verordnung vor. Meine Umsetzung mittels Trennverstärker kostet nicht die Welt und ich kann "beruhigt schlafen" ;)
Übrigens, ich habe meinen TÜV-Schverstänigen, der die Regelmäßige Tankprüfung durchführt, um Auskunft zur Schutzklasse des Domschachtes angeschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.angeschrieben.
Gruß Michael
Ja gern Bescheid geben.

Aber vermutlich wird er antworten, dass Zoneneinteilung Betreibersache sei.
 
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Hallo,
hier die Antwort zum Thema Exposionsschutz Heizöltank und Domschacht:
"Bei der unterirdischen Lagerung von Heizöl wird im Domschacht, wie sie bereits vermutet haben, aufgrund des relativ hohen Flammpunktes von Heizöls keine Explosionsschutzzone ausgewiesen."
Gruß Michael
 
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