holgermaik
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Vielen Dank für Deine Stichpunkte ( ich selbst hab' ja Bedenken, sonst hätte ich nie gefragt ! ) ...Hallo nochmal.
Ich möchte noch was grundlegendes anmerken.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, seid ihr nicht die Erbauer der Maschine sondern die Betreiber.
Wenn du etwas grundlegendes an der Maschine veränders (Erhöhung der physikalischen Leistung, Ändern des Sicherheitskonzeptes...) wirst du automatisch laut EU Recht zum Errichter. Das heist das ursprüngliche CE Zeichen erlischt und du müsstest die ganze CE Zertifizierung neu durchlaufen. Damit bist du auch rechtlich in der Verantwortung für die Sicherheit der Maschine zu sorgen und eventuell auch haftbar. Es ist ein sehr schmaler Grad zwischen Instandhaltung und ändern einer Maschine.
Ich würde mir das sehr genau überlegen.
Grüsse Holger
Die betreffende Anlage hat alle Türen, Zäune etc... und die müssen dazu auch noch ihrer Funktion entsprechen.Hallo,
also, Meiner Meinung nach kann die Maschine ohne Aufsicht betrieben werden. ABER:
Die Risikobeurteilung muss dementsprechend durchgeführt wurden sein UND die Maschine muss dementsprechend sicher gestaltet werden.
Eine Maschine ist SICHER zu gestalten. Dabei ist es egal, ob die beobachtet wird, oder nicht. Für unterschiedliche Gefährdungen sind unterschiedliche Maßnahmen zur Absicherung anzuwenden. Selbst im Falle eines Fehlers darf dann eigentlich keine Gefahr mehr für "Außenstehende" vorhanden sein - falls alles richtig abgesichert wurde.
Wenn die Maschine nur Schrott produziert - naja, das is dann Prozesssicherheit (Ich nenn es einfach mal so).
CNC-Maschinen zum Beispiel dürfen ja auch "allein arbeiten", und es gibt bestimmt tausende andere Beispiele.
Also, für mich spricht nichts dagegen, die Anlage unbeaufsichtigt zu lassen, wenn die Anlage "sicher" ist.
PS: Eine Norm hierzu ist mir eigentlich nicht bekannt, bzw. habe ich noch nie etwas zum Thema "Beaufsichtigen" oder ähnliches in einer Norm (12100,14121, 11161, 13849, 60204,...) gelesen.
Gruß
André
Ich finde Deine Meinung klasse...hab mit den quatsch jetzt nicht angetan zu lesen, aber wie kommt man auf so eine doofe frage?
wenn es ein vollautomat ist, dann kann der doch auch vollautomaitsch laufen? wenn nicht, dann ist es entweder kein vollautomat oder der konstrukteur bzw. der programmierer war ein depp...
warum überhaupt begrenzen auf 10 oder 15min?
reicht doch wenn die vögel zum beschicken, einrichten oder warten oder was weiß ich anrücken...
ich habe riesige hallen gesehn, da hat nichtmal das licht gebrannt! - warum auch, sps und roboter machen ihren job im dunkeln genausogut...
Diese Person ist mit freundlicher Empfehlung an einen Mitbewerber "weg- gelobt" worden.Hi.Niemand fällt über einen Schutzzaun der nach der geltenden Norm gestaltet ist. Das hat nichts mehr mit Fahrlässigkeit zu tun sondern ist Vorsatz. Eventuell gibt es ja einen Grund zum übersteigen des Zaunes. Einfach mal darüber reden.
Ein Mensch der vorsätzlich Sicherheitsbestimmungen umgeht, ist auf die Dauer für keine Firma tragbar.
Grüsse Holger
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