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Guten Tag zusammen,
bei uns im Unternehmen ist derzeit eine Diskussion über den Inhalt einer Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie am Laufen.
Zur Situation:
Wir sind Inverkehrbringer und Betreiber gleichzeitig. Nun ist die Frage aufgekommen, ob man für die CE-Kennzeichnung die Beschreibung der
Software weglassen kann. Bedeutet, es gibt weiterhin Kapitel zum Einrichten und Rüsten der Maschine, aber es wird nicht mehr auf jeden Paramter
und Button für den Normalbetrieb eingegangen. In meinen Augen ist es somit keine "schöne" Betriebsanleitung, aber ausreichend nach Kapitel 1.7.4
der Maschinenrichtlinie.
Wie sind eure Meinungen hierzu?
Viele Grüße
bei uns im Unternehmen ist derzeit eine Diskussion über den Inhalt einer Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie am Laufen.
Zur Situation:
Wir sind Inverkehrbringer und Betreiber gleichzeitig. Nun ist die Frage aufgekommen, ob man für die CE-Kennzeichnung die Beschreibung der
Software weglassen kann. Bedeutet, es gibt weiterhin Kapitel zum Einrichten und Rüsten der Maschine, aber es wird nicht mehr auf jeden Paramter
und Button für den Normalbetrieb eingegangen. In meinen Augen ist es somit keine "schöne" Betriebsanleitung, aber ausreichend nach Kapitel 1.7.4
der Maschinenrichtlinie.
Wie sind eure Meinungen hierzu?
Viele Grüße