Kennzeichnung unvollständiger Maschinen

erstmal einen allgemeinen Tipp der bei solch einfachen Fragen helfen kann. es gibt einen Leitfaden zur Maschinenrichtline, dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar, z.B. hier https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...anwendung-maschinenrichtlinie-2006-42-eg.html .
bei solchen Themen die sich genau auf die Maschinenrichtline beziehen, findet man hier sehr leicht selbst die Lösung und wir können uns um kniffligeres kümmern ;-)

das steht im Leitfaden:
Obwohl in der Richtlinie keine Kennzeichnungen auf unvollständigen Maschinen spezifiziert, werden, wäre es gute Praxis, unvollständige Maschinen mit hinreichenden Informationen zu kennzeichnen, die eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung ermöglichen. Unterliegen unvollständige Maschinen anderen Rechtsvorschriften (z. B. der ATEX-Richtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie), müssen sie nach den Anforderungen dieser Rechtsvorschriften gekennzeichnet werden
 
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