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Hallo Zusammen,
ich habe in der MRL keinen Verweis gefunden, wie eine unvollständige Maschine zu kennzeichnen ist.
Gelten für die Kennzeichnung die Angaben gem. Anhang I, 1.7.3, nur ohne das Ce-Zeichen?
https://www.ce-richtlinien.eu/alles...chtlinien/RL_Maschinen_2006_42_EG.pdf#page=24
ich habe in der MRL keinen Verweis gefunden, wie eine unvollständige Maschine zu kennzeichnen ist.
Gelten für die Kennzeichnung die Angaben gem. Anhang I, 1.7.3, nur ohne das Ce-Zeichen?
https://www.ce-richtlinien.eu/alles...chtlinien/RL_Maschinen_2006_42_EG.pdf#page=24