Hallo,
hier sind die GSA 1.2.5 der MRL zu erfüllen.
Hierzu gehören unter anderem auch je nachdem wie die Maschine aussieht eine Begrenzung des Wirkungsbereiches und auch eine Zutrittsbegrenzung. Bedeutet man muss sich in der
Risikobeurteilung ansehen wie übersichtlich die Maschine ist und ob jemand unerkannt eintreten kann. Das hat man bei etwas größeren Maschinen und mehreren Schutztüren oft.
Was solltet Ihr nun beachten:
- Was und wie genau muss eingerichtet werden
- Braucht der Einrichter eine Hand in der Maschine
- Müssen die Zylinder in der Stellung unter Druck stehen bleiben, sehr entscheidend für das Konzept der Ventilschaltungen.
- PLr ermitteln für alle Funktionen und Betriebsarten, die können und sollen durchaus unterschiedlich sein. Achtung bei den Risikominderungsmaßnahmen beim Einrichten handelt es sich um eine Kombination von Maßnahmen!
- Betriebsartenwahlschalter = Sicherheitsfunktion
- Man kann über eine Sicherheits-SPS folgendes realisieren, wenn mehrere Zustimmungseinrichtungen gesteckt sind geht nichts, Zuordnung zu der Schutztüren zu dem Steckplatz, es dürfen nur bestimmte Türen geöffnet sein die anderen geschlossen und Rückgestellt. Wenn ein Erkennung eines gesteckten Zustimmungsschalters nicht möglich ist, kann man auch eine Abfrage auf betätigt und der Zuordnung der Türen ausführen.
- Ein großes Problem ist die Pneumatik und das verminderte Risiko, hier muss man sich jeden Zylinder extra ansehen und bewerten welches Risiko von dem ausgeht. Aber es ist schwierig eine verminderte Kraft oder Geschwindigkeit zu realisieren, habe ich schon mit umschaltbaren Abluftdrosseln realisiert, kann man einen PLc erreichen was sehr oft ausreichend ist. Auch möglich ist eine Zweihandsteuerung die dann eine Ortsbindung ermöglicht und bei einem entsprechenden Abstand kann man die Zylinder laufen lassen.
Es muss also ein sinnvolles Konzept erstellt werden, dazu gehört eine detaillierte Risikobeurteilung.