In der Maschinenverordnung sind hierzu bereits Formulierungen aufgenommen. 2027 wird die EU-Maschinenverordnung gültig, somit wird sie dann gesetzliche Vorschrift in der EU sein. Zudem beschäftigen sich auch einige Forschungsgruppen mit diesem Thema.
Wenn wir den Fokus von der Technologie lösen und auf die Maschinensicherheit legen, dann ist eine Betrachtung der Risiken bzw. Gefährdungen immer das zentrale Element. Entsprechend müssen Absicherungsmaßnahmen implementiert werden, um die Gefährdungen (Eintrittswahrscheinlichkeit, Folgen...) zu reduzieren.
Wenn KI eingesetzt werden kann, um vor den konventionellen Detektionsmöglichkeiten auslösen zu können, dann ist das sicherlich willkommen. Wie sich dies in eine Berechnungsformel einbeziehen lässt, ist dabei aber nicht beantwortet, wenn es keinem deterministischen Verhalten bzw. Reaktionszeiten unterliegt. Also wäre beispielsweise der Performance Level oder die Auslösezeit durch das konventionelle System bestimmt. Eine KI - so wie eigentlich jede rechnergestützte Routine - kann zu einer kürzeren Auslösezeit führen. Wenn das so ist, dann freuen wir uns, aber können darauf vertrauend trotzdem nicht die Schutzabstände reduzieren.
Jetzt wird es wichtig sein zu beobachten, wie und wann solche Systeme gleichwertige Zulassungen erhalten.
Nach unseren Beobachtungen ist der Fokus mehr auf der Fragestellung, wie diese Systeme frühzeitig alternative Reaktionen auslösen können. Damit es eben nicht zu einer Abschaltung kommt, sondern dass früher eine "Umleitung" oder eine Prozessverlangsamung eingeleitet wird. Der Fokus wäre dann nicht auf Sicherheit, sondern auf Produktivität.