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Das Thema löste heute eine Diskussion aus:
Meine Kommentare in blau.
1. Die technischen Unterlagen umfassen:
a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
— eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
Ich verweise dabei immer auf die Beschreibung in der Konformitätserklärung bzw. Grenzen und Bestimmungsgemäß Verwendung.
Mein mechanischer Kollege meint es muss eine eigene Beschreibung geben - Warum soll ich das nochmal machen?
Wie macht man das bei euch?
— eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
— vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
Wenn "wesentliche Änderungen" gemacht werden und diese nicht vorliegen, was dann?
— die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
Reicht hier ein Verweis auf die Liste der 12100 bzw. früher 14121?
Bzw. die zutreffenden sind doch in der Risikobeurteilung dokumentiert?
ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
Reicht ein Verweis auf die Risikobeurteilung? Dort sind alle Gefahren inkl. Maßnahmen dokumentiert.
— die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
Reicht ein Verweis, oder soll (bzw. darf ich überhaupt) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus den Normen zitieren?
— alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
Habe ich das nicht unter "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen..." schon abgelegt?
— ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine,
— gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,
— gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
— eine Kopie der EG-Konformitätserklärung;
Wegen der BAL:
Also früher gab es von manchen Maschinenherstellern häufig ein paar (stümperhafte) Seiten Word mit ein paar Zeichnungen und Fotos und etwas Text.
Da stand drin wann der Bediener wo drücken soll und darf bzw. nicht darf.
Das Ding hatte auf 2-10 Seiten alles erklärt und wurde auch vom Bediener gelesen - und noch wichtiger. VERSTANDEN!!!
Heute bemüht sich jeder redaktionell perfekte BAL nach MRL zu erstellen.
Die sind 1000 Seiten Dick weil sich jeder irrwitzige Sicherheitshinweis rund 10.000 Mal an verschiedenen Stellen wiederholt.
Dazu kommen noch zig Hinweise und Verweise...
Das Ding ließt kein Schwein, das wesentliche fehlt!
in der Praxis schustert der Inbetriebnehmer dem hilflosen Bediener vor Ort wieder so was wie diese alten stümperhaften Word Dateien und kritzelt mit Paint ein paar Skizzen dazu.
Nicht nur bei der BAL, sondern auch bei der restlichen Dokumentation bin ich ein Gegner von diesen ganzen hilflosen panischen Versuchen dieser MRL gerecht zu werden.
ich versuche das auf ein gesundes Maß zu reduzieren damit es auch lesbar und übersichtlich bleibt - nicht weil ich zu faul bin 100x copy&paste zu machen um die anderen Lieferanten mit meinen dicken Ordnern einzuschüchtern - sondern weil ich einfach keinen Sinn darin sehe...
Wie wird das bei euch interpretiert bzw. umgesetzt?
Meine Kommentare in blau.
1. Die technischen Unterlagen umfassen:
a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
— eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
Ich verweise dabei immer auf die Beschreibung in der Konformitätserklärung bzw. Grenzen und Bestimmungsgemäß Verwendung.
Mein mechanischer Kollege meint es muss eine eigene Beschreibung geben - Warum soll ich das nochmal machen?
Wie macht man das bei euch?
— eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
— vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
Wenn "wesentliche Änderungen" gemacht werden und diese nicht vorliegen, was dann?
— die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
Reicht hier ein Verweis auf die Liste der 12100 bzw. früher 14121?
Bzw. die zutreffenden sind doch in der Risikobeurteilung dokumentiert?
ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
Reicht ein Verweis auf die Risikobeurteilung? Dort sind alle Gefahren inkl. Maßnahmen dokumentiert.
— die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
Reicht ein Verweis, oder soll (bzw. darf ich überhaupt) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus den Normen zitieren?
— alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
Habe ich das nicht unter "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen..." schon abgelegt?
— ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine,
— gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,
— gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
— eine Kopie der EG-Konformitätserklärung;
Wegen der BAL:
Also früher gab es von manchen Maschinenherstellern häufig ein paar (stümperhafte) Seiten Word mit ein paar Zeichnungen und Fotos und etwas Text.
Da stand drin wann der Bediener wo drücken soll und darf bzw. nicht darf.
Das Ding hatte auf 2-10 Seiten alles erklärt und wurde auch vom Bediener gelesen - und noch wichtiger. VERSTANDEN!!!
Heute bemüht sich jeder redaktionell perfekte BAL nach MRL zu erstellen.
Die sind 1000 Seiten Dick weil sich jeder irrwitzige Sicherheitshinweis rund 10.000 Mal an verschiedenen Stellen wiederholt.
Dazu kommen noch zig Hinweise und Verweise...
Das Ding ließt kein Schwein, das wesentliche fehlt!
in der Praxis schustert der Inbetriebnehmer dem hilflosen Bediener vor Ort wieder so was wie diese alten stümperhaften Word Dateien und kritzelt mit Paint ein paar Skizzen dazu.
Nicht nur bei der BAL, sondern auch bei der restlichen Dokumentation bin ich ein Gegner von diesen ganzen hilflosen panischen Versuchen dieser MRL gerecht zu werden.
ich versuche das auf ein gesundes Maß zu reduzieren damit es auch lesbar und übersichtlich bleibt - nicht weil ich zu faul bin 100x copy&paste zu machen um die anderen Lieferanten mit meinen dicken Ordnern einzuschüchtern - sondern weil ich einfach keinen Sinn darin sehe...
Wie wird das bei euch interpretiert bzw. umgesetzt?
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