MRL Anahng VIII: Technische Unterlagen für Maschinen

Markus

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Das Thema löste heute eine Diskussion aus:
Meine Kommentare in blau.


1. Die technischen Unterlagen umfassen:
a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
— eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
Ich verweise dabei immer auf die Beschreibung in der Konformitätserklärung bzw. Grenzen und Bestimmungsgemäß Verwendung.
Mein mechanischer Kollege meint es muss eine eigene Beschreibung geben - Warum soll ich das nochmal machen?
Wie macht man das bei euch?


— eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
— vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
Wenn "wesentliche Änderungen" gemacht werden und diese nicht vorliegen, was dann?

— die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
Reicht hier ein Verweis auf die Liste der 12100 bzw. früher 14121?
Bzw. die zutreffenden sind doch in der Risikobeurteilung dokumentiert?


ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
Reicht ein Verweis auf die Risikobeurteilung? Dort sind alle Gefahren inkl. Maßnahmen dokumentiert.

— die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
Reicht ein Verweis, oder soll (bzw. darf ich überhaupt) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus den Normen zitieren?

— alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
Habe ich das nicht unter "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen..." schon abgelegt?

— ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine,
— gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,
— gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
— eine Kopie der EG-Konformitätserklärung;




Wegen der BAL:
Also früher gab es von manchen Maschinenherstellern häufig ein paar (stümperhafte) Seiten Word mit ein paar Zeichnungen und Fotos und etwas Text.
Da stand drin wann der Bediener wo drücken soll und darf bzw. nicht darf.

Das Ding hatte auf 2-10 Seiten alles erklärt und wurde auch vom Bediener gelesen - und noch wichtiger. VERSTANDEN!!!
Heute bemüht sich jeder redaktionell perfekte BAL nach MRL zu erstellen.
Die sind 1000 Seiten Dick weil sich jeder irrwitzige Sicherheitshinweis rund 10.000 Mal an verschiedenen Stellen wiederholt.
Dazu kommen noch zig Hinweise und Verweise...
Das Ding ließt kein Schwein, das wesentliche fehlt!
in der Praxis schustert der Inbetriebnehmer dem hilflosen Bediener vor Ort wieder so was wie diese alten stümperhaften Word Dateien und kritzelt mit Paint ein paar Skizzen dazu.

Nicht nur bei der BAL, sondern auch bei der restlichen Dokumentation bin ich ein Gegner von diesen ganzen hilflosen panischen Versuchen dieser MRL gerecht zu werden.
ich versuche das auf ein gesundes Maß zu reduzieren damit es auch lesbar und übersichtlich bleibt - nicht weil ich zu faul bin 100x copy&paste zu machen um die anderen Lieferanten mit meinen dicken Ordnern einzuschüchtern - sondern weil ich einfach keinen Sinn darin sehe...

Wie wird das bei euch interpretiert bzw. umgesetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe eine Tabelle mit jedem Punkt,
der im Anhang 8 genannt wird:

ohne Gewähr...

[TABLE="width: 182"]
[TR]
[TD]Beschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Layout
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Konstruktionszeichnungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Detailzeichnungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Berechnungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Prüfungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Risikobeurteilung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Betriebsanleitung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Softwaredokumentation
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Elektrische Schaltpläne
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Pneumatische Schaltpläne
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Hydraulische Schaltpläne
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Konformitätserklärung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
weitere Erklärungen

und eine Tabelle, die die maximalen Inhalt der Betriebsanleitung darstellt:

ohne Gewähr...

[TABLE="width: 228"]
[TR]
[TD]Maschinenbezeichnung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Herstellerangaben
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Beschreibung der Maschine
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Bestimmungsgemäße Verwendung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Vorhersehbarer Mißbrauch
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Konformitätserklärung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Typenschild
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Zeichnungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Schaltpläne
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Dokumentationen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Beschreibung der Arbeitsplätze
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Transportbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Montagebeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Aufbaubeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Anschlussbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Gewichtsangabe
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Inbetriebnahmebeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Bedienungsanleitung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Rüst- und Einrichtbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Instandhaltungsbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Reinigungsbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Demontagebeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Entsorgungsbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Personalqualifikation
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Beschreibung der Restrisiken
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Schutzmaßnahmenbeschreibung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Persönliche Schutzausrüstung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Vorgehen bei Störungen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Angaben zu Ersatzteilen
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Lärmemmission
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Informationen für Implantatträger

Das wird vom Unterzeichner der Konformitätserklärung überprüft.
(stichprobenartig)

Doppelte Doku gibt es nicht, Verweise und "entfällt" ist zulässig.

Und perfekt sind wir auch nicht. ;)

Gruß
Tommi

[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
 
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  1. Die technischen Unterlagen umfassen:
    a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
    — eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
    Ich verweise dabei immer auf die Beschreibung in der Konformitätserklärung bzw. Grenzen und Bestimmungsgemäß Verwendung.
    Mein mechanischer Kollege meint es muss eine eigene Beschreibung geben - Warum soll ich das nochmal machen?
    Wie macht man das bei euch?
Eine Beschreibung benötigt man für die BA, braucht man so oder so.

— eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
— vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
Wenn "wesentliche Änderungen" gemacht werden und diese nicht vorliegen, was dann?
Pech dann muss eben einer versuchen soweit wie möglich nach zu vollziehen was da los ist mit den Vorhandenen Unterlagen, kommt drauf an wie die Maschine aussieht. Probleme gibt es oft weil Statische Berechnungen fehlen bei ganz großen Maschinen oder keine Pneumatikpläne da sind. Wenn das Safety Relevante Daten sind muss man die Beschaffen, oft sind es aber nicht wirkliche notwendige Daten.

— die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
Reicht hier ein Verweis auf die Liste der 12100 bzw. früher 14121?
Bzw. die zutreffenden sind doch in der Risikobeurteilung dokumentiert?
Nein die 12100 ist nicht die MRL, einfache eine Liste erstellen der GSA und ankreuzen was bei der Maschine zutrifft. Dann die GSA an der Stelle in der RB nennen in der die Bearbeitet wird.

ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
Reicht ein Verweis auf die Risikobeurteilung? Dort sind alle Gefahren inkl. Maßnahmen dokumentiert.
Das steht in der RB nein das muss in die RB und nicht nur ein paar Normen sondern die Lösungen.

— die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
Reicht ein Verweis, oder soll (bzw. darf ich überhaupt) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus den Normen zitieren?
Das ist doch die Strategie der Normen jede decke eine Bestimmten Bereich ab, wie die z.B. 60204-1 da steht im Anhang was, aber man muss die dann auch kennen und Anwenden. Checklisten helfen oder einfach die Umgesetzten Lösungen mit Verweis auf die Abschnitte der Typ B besser Typ-C Normen nenen.

— alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
Habe ich das nicht unter "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen..." schon abgelegt?
Dabei geht es um die Lösungssuche, das gehört doch alles zur RB.
 
Zuletzt bearbeitet:
  1. Die technischen Unterlagen umfassen:
    a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
    — eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
    Ich verweise dabei immer auf die Beschreibung in der Konformitätserklärung bzw. Grenzen und Bestimmungsgemäß Verwendung.
    Mein mechanischer Kollege meint es muss eine eigene Beschreibung geben - Warum soll ich das nochmal machen?
    Wie macht man das bei euch?
Eine Beschreibung benötigt man für die BA, braucht man so oder so.
Ja, schon - aber die BA wird doch weiter unten ohnehin gefordert "ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine".
Was soll das also?
Wer braucht das und wozu?

— eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
— vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
Wenn "wesentliche Änderungen" gemacht werden und diese nicht vorliegen, was dann?
Pech dann muss eben einer versuchen soweit wie möglich nach zu vollziehen was da los ist mit den Vorhandenen Unterlagen, kommt drauf an wie die Maschine aussieht. Probleme gibt es oft weil Statische Berechnungen fehlen bei ganz großen Maschinen oder keine Pneumatikpläne da sind. Wenn das Safety Relevante Daten sind muss man die Beschaffen, oft sind es aber nicht wirkliche notwendige Daten.
Also ist derartige Doku im Sinne der MRL nur dann relevant wenn sie Safetyrelevant ist?
Derartige Unterlagen (Schaltungen, Berechnungen von Auslegungen) müssen doch im Zuge der Risikobeurteilung bzw. den folgenden Maßnahmen ohnehin erstellt werden?
Die Zeichnungen vom Maschinenrahmen und die Versuchsberichte zum erreichen der besten Produktqualität sind also nicht erforderlich?

— die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
Reicht hier ein Verweis auf die Liste der 12100 bzw. früher 14121?
Bzw. die zutreffenden sind doch in der Risikobeurteilung dokumentiert?
Nein die 12100 ist nicht die MRL, einfache eine Liste erstellen der GSA und ankreuzen was bei der Maschine zutrifft. Dann die GSA an der Stelle in der RB nennen in der die Bearbeitet wird.
Ja aber dann habe ich die doch in der R sowieso schon dokumentiert - egal ob selber ermittelt, aus der 12100 oder eine C-norm.
Wieso muss ich dafür nochmal eine Liste erstellen?

ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
Reicht ein Verweis auf die Risikobeurteilung? Dort sind alle Gefahren inkl. Maßnahmen dokumentiert.
Das steht in der RB nein das muss in die RB und nicht nur ein paar Normen sondern die Lösungen.
Ja genau!
Es steht alles in der RB (Gefahrstelle, Gefährdung, Einschätzung, Maßnahmen)
Ist dieser Punkt mit einer ordentlichen RB erledigt oder muss ich zusätzliches Papier bedrucken?

— die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
Reicht ein Verweis, oder soll (bzw. darf ich überhaupt) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus den Normen zitieren?
Das ist doch die Strategie der Normen jede decke eine Bestimmten Bereich ab, wie die z.B. 60204-1 da steht im Anhang was, aber man muss die dann auch kennen und Anwenden. Checklisten helfen oder einfach die Umgesetzten Lösungen mit Verweis auf die Abschnitte der Typ B besser Typ-C Normen nenen.
Habe ich doch auch schon alles in der RB bzw. in der Konformitätserklärung stehen

— alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
Habe ich das nicht unter "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen..." schon abgelegt?
Dabei geht es um die Lösungssuche, das gehört doch alles zur RB.

Ja Richtig! gehört zu RB - aber auch hier wie bei fast allen Punkten oben wird das nochmal explizit gefordert.
Was nicht direkt zu RB gehört, das gehört zur BAL.

Warum steht dann da nicht einfach:
- Übersichtszeichnung
- Schaltpläne
- Betriebsanleitung
- Risikobeurteilung
- Konformitätserklärung

Auf mich wirkt das so als ob ich mir noch was weiß ich was alles aus den Nägeln saugen müsste bzw. Auszüge aus diesen Dokumenten als Kopien nochmal separat ablegen muss.
 
Also ich habe eben nochmal auf den 434 Seite des Leitfadens zu MRL recherchiert.
Dort ist das etwas ausführlicher beschrieben:
§ 392 Der Inhalt der technischen Unterlagen

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...l;jsessionid=432ABCD053A0DBB981B8767409F04F2B

Diese Technischen unterlagen umfassen also "nur" die Risikobeurteilung mit allem was dazugehört.
Dokumente die nicht sicherheitsrelevant sind bzw. für die GSA dienen sind dort scheinbar nicht erforderlich.
Dazu zähle ich z.B. Prozess KnowHow oder Detailkonstruktionen von Greifer Systemen oder die Klimaberechnung für den Schaltschrank.
Das macht das ganze jetzt etwas verständlicher und logischer für mich...
 
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Hallo Markus,
dann haben wir alles geklärt.
Die RB ist das Zentrale Dokument der Maschinensicherheit mit alle dazu gehörigen Dokumenten um die Gefahren zu ermitteln und zu mindern.
Das muss man verstehen dann werden die RB`s plötzlich auch übersichtliche und man findet Lösungen und nicht nur eine Liste mit Gefahren und Normen.
Viele Angaben der BA kommen aus der RB.
Leider ist es noch oft so das man diese Punkt falsch versteht und es wird Papier erzeugt das die Konstrukteure nicht mal gelesen haben und von der Umsetzung der darin aufgeführten Normen sprechen wir mal nicht, da sieht es noch viel dunkler aus.
Die technische Dokumentation hat auch den Zweck die Marktaufsicht zu zeigen was da gemacht wurde.
 
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