PeterK1981
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Wie gesagt, in dem Fall hätte der Maschinenstopp einen Performance Level von d, also redundant auf eine Sicherheits SPS.Wenn dein Not-Halt genau die gleiche Funktion hat wie der Maschinenstopp, würde ich die Anlage zwecks Sicherheitsbedenken außer Betrieb nehmen. Immerhin sollte der Not-Halt über z.B. ein Sicherheitsrelais die Maschine schnellstmöglich stilllegen, während ein Maschinenstopp über die reguläre Steuerung die Anlage definiert herunterfährt.
wie oft kontrolliert ihr denn den Not-Halt auf Funktion gemß Betriebssicherheitsverordnung? 1x im Monat?Ich habe jedoch momentan die Diskussion, dass bei einer sehr kleinen Maschine (Hauptschalter jedoch von der Position nicht erreichbar), maximal 1 x monatlich einen Maschinenstopp durchgeführt werden muss, um einen kurzen Eingriff von wenigen Sekunden durchzuführen.
na dann viel Spaß bei der Argumentation mit den Behörden mit dieser ArgumentationWenn man es sich recht überlegt, besteht auch die Möglichkeit, den Not-Halt Taster gegen einen schwarzen Taster auszutauschen, der dann den Maschinenstopp entspricht. Die Maschinenrichtlinie besagt, dass ein Not-Halt nicht notwendig ist bei Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
dieser Argumentation kann ich überhaupt nicht folgen. warum sollte der Not-Halt dann in PL c ausgestattet sein, völliger Blödsinn.willst du ihn mit Absicht schlechter machen, damit deine Argumentation funktioniert? das ist ja fast kriminellDie Betätigung des Maschinenstopps würde die Anlage unverzüglich mit PL d ausschalten. Ein Not-Halt Taster, der die gleiche Funktion hat, würde das Risiko nicht verringern. Theoretisch würde er das Risiko eher erhöhen, da dieser mit einem PL c ausgestattet wäre, wodurch die Ausfallwahrscheinlichkeit etwas erhöht wäre.
Ich widerspreche deinen Ideen vollkommen! Ich hoffe (für dich) es wird nie zu einem Unfall kommen. Für mich wäre dieses Vorgehen auf jeden Fall Vorsatz und meiner Meinung nach kriminell.Der Leitfaden zur MRL ergänzt noch:
Falls kein NOT-HALT-Befehlsgerät vorhanden ist, muss das normale Befehlsgerät für das Stillsetzen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich angeordnet sein - auch für Personen, die mit der Maschine nicht vertraut sind -, sodass es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann.
Dies wäre durch den Maschinenstopp ebenfalls erfüllt.
Naja, ich hätte mich ja eher über eine sachliche Diskussion gefreut.na dann viel Spaß bei der Argumentation mit den Behörden mit dieser Argumentation
dieser Argumentation kann ich überhaupt nicht folgen. warum sollte der Not-Halt dann in PL c ausgestattet sein, völliger Blödsinn.willst du ihn mit Absicht schlechter machen, damit deine Argumentation funktioniert? das ist ja fast kriminell
Ich widerspreche deinen Ideen vollkommen! Ich hoffe (für dich) es wird nie zu einem Unfall kommen. Für mich wäre dieses Vorgehen auf jeden Fall Vorsatz und meiner Meinung nach kriminell.
Ich kann mir nur vorstellen, das dieser Beitrag ein Joke gewesen sein soll.
Das ist genial.PS: Bei meinen Großanlagen im Schmiedeumfeld war das eine Erziehungsmaßnahme. Da wir fast immer Zuhaltungen für den Personenschutz hatten, war ein gewisses Verhalten bei Not-Halt festgelegt. Nämlich, dass nach einer kurzen Wartezeit (Antriebe Gelegenheit geben, herunterzurampen) alle Türen an der Anlage entriegelt werden. Da betätigt der Bediener vielleicht ein- oder zweimal den "einfach so"...
Glaube ich auch. In Frankreich z.B. wird eher noch überlegt, wo man noch Taster, Regeln und Verbote einführen kann. Am Besten gar nicht arbeiten.Ich glaub solche Diskussionen gibt es nur in Deutschland
Das ist ein Argument. Die Motoren haben nur eine geringe Leistung, aber es würde zumindest die Gefahr bestehen, dass man sich etwas quetscht bzw. dass Haare eingezogen werden.Das ist genial.Oh? Du drückst Not-Aus? Lauf und quittier jede Tür! Sollten wir bei unseren Anlagen auch einführen.
Glaube ich auch. In Frankreich z.B. wird eher noch überlegt, wo man noch Taster, Regeln und Verbote einführen kann. Am Besten gar nicht arbeiten.
@PeterK1981: Denk´ mal so rum. Es passiert wirklich etwas und der alte Karl wird gerade von der Maschine bearbeitet. Zufällig ist gerade jemand dabei, der die Maschine nicht kennt. Was wird der tun? Auf den schwarzen Taster drücken oder unter Adrenalin panisch um die Anlage rennen auf der Suche nach einem roten Pilztaster? R.I.P. Karl. Wir werden dich vermissen...
Da seit ihr aber schnell. Ich kenne das noch ganz anders....Fünf Mann diskutieren insgesamt 3h
Ich wollte sehr konservativ schätzen. Bei uns kann sowas über den Sicherheitsbeauftragten Wellen bis zur Geschäftsleitung schlagen.Da seit ihr aber schnell. Ich kenne das noch ganz anders....
Genau dafür suche ich noch die normative Grundlage: "ein roter Pilz Taster auf gelbem Grund darf nur für Not-Halt verwendet werden".Das Ding ist ... rot ist nicht gleich rot. Ein roter Taster kann ein Maschinenstopp sein. Ein roter Pilz-Taster auf gelbem Grund nicht.
Bin am Handy, aber bitte Mal in EN 60204-1:2019, 10.2 schauen.Genau dafür suche ich noch die normative Grundlage: "ein roter Pilz Taster auf gelbem Grund darf nur für Not-Halt verwendet werden".
Dann wäre auch die Diskussion schnell beendet.
Leider finde ich diese Aussage tatsächlich in keiner harmonisierten Norm.
Die Kombination eines roten Bedienteils mit gelbem Hintergrund darf nur bei Geräten mit Not-Funktion verwendet werden.Bin am Handy, aber bitte Mal in EN 60204-1:2019, 10.2 schauen.
Die harmonisierte Norm EN ISO 13850 definiert neben den verschiedenen Stopp-Kategorien auch entsprechende Gestaltungsleitsätze bzgl. der Vorgabe der Farbgebung eines Not-Halt Tasters. Ein Not-Halt-Taster muss deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zu lokalisieren sein. Aus diesem Grund muss ein Not-Halt zwingend rot auf gelben Hintergrund ein.
Für einen Bereich-Stopp-Taster ist nach EN 60204-1:2019, 10.2 Bedienteile vorzugsweise die Farbe SCHWARZ, GRAU oder WEISS zu verwenden. In keinem Fall darf er der Farbgebung eines Not-Halt-Tasters entsprechen.
wenn in der Produktnorm ein Not-Halt gefordert wird, dann würde ich ihn nicht weglassen. (sachlich genugIn der Produktnorm hat der Not-Halt einen erforderlichen Performance Level von c (wird aber abgesehen davon nicht explizit an dieser Position gefordert).
In sehr seltenen Fällen muss man einen minimalen Eingriff durchführen, wodurch man natürlich die Antriebe in den STO schalten sollte.
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