Risikobewertung einer unvollständigen Maschine

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Risikobewertung von unvollständigen Maschinen

Hallo zusammen ich bräuchte einen Rat.

Wenn ich das machen würde und die Einbauerklärung verwenden würde, muss ich alle Gefahren die von der unvollständigen Maschine ausgehen selbst neu in der Risikobewertung bewerten oder nur die Gefahren die durch das zusammenarbeiten der Anlagenteile entstehen könnten"

Gibt es hierfür eine Textstelle ??

Für Tipps wie wir das lösen könnten wäre ich sehr dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
geht es um die Bewertung einer schon existierenden (gekauften) unvollständigen Maschine die unter eigenen Namen verkauft werden soll?ich verstehe das mit dem "selbst" nicht!

Wenn du Hersteller einer unvollständigen Maschine bist, musst du alle Gefahren bewerten, die davon ausgehen. WEnn du eine zukaufst und in deine Maschine integrierst, musst du alle Schnittstellen betrachten. Der Hersteller gibt auf der Einbauerklärung an, welche Kapitel der MRL er schon berücksichtigt hat. Im "Innern" hat der Hersteller die Gefahren betrachtet. WEnn du dann aber eine neue Maschine herstellst, welche die unv. Maschine beinhaltet, muss sie im Gesamten sicher sein.
 
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