snake_1842
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Hallo Zusammen,
ich wollte mal fragen wie Ihr Systeme bewertet, bei denen es um die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten geht. Bei der Staubfraktion des Materials was behandelt werden muss, gibt es eine AGW von x mg/m³ der einzuhalten ist. Wird dieser Wert nicht eingehalten ist davon auszugehen, das es zu Langzeitschäden kommen kann (Lungenerkrankung oder Fruchtbarkeitsschäden). Um diesen Wert einzuhalten, bauen wir eine Absaugung am Entstehungsort des Staubes. Der Volumenstrom im Luftkanal wird überwacht, damit die Funktion der Absaugung nachgewiesen ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den erforderlichen PL für die Überwachung des Volumenstromes als S2 oder S1 annehmen sollte. Durch den Ausfall der Sicherheitsfunktion besteht ja kein akutes Risiko das sofort Jemand zu Schaden kommt. Anderseits ist ein Ausfall der Absauganlage über längere Zeit gesehen Gesundheitsschädlich für den Anlagenbeschicker.
Ist man als Inverkehrbringer der Maschine dafür verantwortlich, das die Absauganlage sicher funktioniert, oder ist es Arbeitgebersache, dass solche Anlagen entsprechend kontrolliert und gewartet werden müssen, damit die Absaugung ordnungsgemäß funktioniert.
Vielen Dank!
ich wollte mal fragen wie Ihr Systeme bewertet, bei denen es um die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten geht. Bei der Staubfraktion des Materials was behandelt werden muss, gibt es eine AGW von x mg/m³ der einzuhalten ist. Wird dieser Wert nicht eingehalten ist davon auszugehen, das es zu Langzeitschäden kommen kann (Lungenerkrankung oder Fruchtbarkeitsschäden). Um diesen Wert einzuhalten, bauen wir eine Absaugung am Entstehungsort des Staubes. Der Volumenstrom im Luftkanal wird überwacht, damit die Funktion der Absaugung nachgewiesen ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den erforderlichen PL für die Überwachung des Volumenstromes als S2 oder S1 annehmen sollte. Durch den Ausfall der Sicherheitsfunktion besteht ja kein akutes Risiko das sofort Jemand zu Schaden kommt. Anderseits ist ein Ausfall der Absauganlage über längere Zeit gesehen Gesundheitsschädlich für den Anlagenbeschicker.
Ist man als Inverkehrbringer der Maschine dafür verantwortlich, das die Absauganlage sicher funktioniert, oder ist es Arbeitgebersache, dass solche Anlagen entsprechend kontrolliert und gewartet werden müssen, damit die Absaugung ordnungsgemäß funktioniert.
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