Theoretisch wäre es ja denkbar, daß ein "normales" Relais mal hängen bleibt und die Bremse somit unter Spannung bleibt. Bei einem einfachen Bandantrieb sicher ein geringes Risiko. Bei einem Seilhubwerk oder Ähnlichem sieht das sicher anders aus.
Gruß Thomas_S
Ich meine dafür gibt es zunächst einmal keine Richtlinie, sondern es muss für ein Sicherheitskonzept nach Norm (z.B. EN IEC 61508, glaube ich) nachgewiesen werden, dass die Sicherheit (Personen, Material) durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist.Welche Vorschriften bezüglich der Ansteuerung einer Motorbremse (z.B. 230V - AC mit Bremsgleichrichter) gibt es.
Ein "einfaches" Relais würde ich für Personensicherheit aus den schon genannten Gründen (z.B. "kleben bleiben") nicht einsetzen, denn "Stand der Technik" sind heutzutage die Sicherheitsrelais.
Da man sich eh nicht unter schwebenden Lasten aufhalten darf, sollte es sicherheitstechnisch eigendlich egal sein.
Falsch! Ist z.B. bei Anwendung der BGV C1 erlaubt,
Und wenn es z.B. um die Untertage - Fahrten geht, z.B. in Personenaufzügen in Bergwerken, da gelten ganz andere Regeln. Unter einer F - Steuerung läuft da nichts !
Ich bezog mich auf das Relais, nicht auf die Anwendung bei "schweren Lasten". Aber diesbezüglich hast du schon recht.Sorry, ich muss dir mal ne kleine Rüge erteilen:
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten IST VERBOTEN !
Eine Bremsenansteuerung kann also nicht Personensicherheitsrelevant sein.
Ich bezog mich auf das Relais, nicht auf die Anwendung bei "schweren Lasten". Aber diesbezüglich hast du schon recht.
In einem entsprechenden Sicherheitskonzept würde ja auch eher die Zutrittssicherheit ein Thema sein, also ob der Arbeiter sich überhaupt unter die Last begeben kann. Falls ja, muss eine entsprechende Sicherung (Abschrankung) natürlich auf jeden Fall vorgesehen werden. Die Bremsansteuerung ist dann ne andere Sache.
Von Personenbeförderung auch Nicht !
War auch ein Beispiel, kein Argument, du Dummkopf.
z.B. = zum Beispiel.
Na ja, ich denke wie schnell doch so eine Woche rum sein kann.
Siehe meinen Beitrag da steht
"Falsch! Ist z.B. bei Anwendung der BGV C1 erlaubt"
Sorry, ich muss dir mal ne kleine Rüge erteilen:
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten IST VERBOTEN !
Eine Bremsenansteuerung kann also nicht Personensicherheitsrelevant sein.
Und wenn es z.B. um die Untertage - Fahrten geht, z.B. in Personenaufzügen in Bergwerken, da gelten ganz andere Regeln. Unter einer F - Steuerung läuft da nichts !
Wie nachzulesen ist, war das "Falsch" unter Deiner Aussage !
Du hast damit angefangen Bezüge herzustellen die garnicht in der Frage standen.
Und der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist nicht prinzipell verboten.
Siehste... also ne Bremsansteuerung für Sicherheitsaufgaben über ein einfaches Relais würde ich persönlich nicht als aktuellen Stand der Technik bezeichnen.Letztendlich ist es ja so, daß nach einem Unfall geprüft wird, ob dieser mit den heutigen technischen Möglichkeiten hätte vermieden werden können.
Hallo Zusammen,
Bei mir in der Firma werden im Moment die Antriebe (sicherer Halt) und die Bremsen über Kontakte der entspechenden Sicherheitsrelais abgeschalten. Einige Kollegen sind nur der Ansicht daß nur wir unsere Maschine soooo sicher abschalten.
...
Letztendlich ist es ja so, daß nach einem Unfall geprüft wird, ob dieser mit den heutigen technischen Möglichkeiten hätte vermieden werden können.
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?