Hallo,
in der EN 13482, persönliche Assistenzroboter, wird bei solchen Robotern, deren Kraft grösser ist
als die des Menschen, für Haltfunktionen ein PLd gefordert. Kein Wort von Kat.3.
Und so ein Exoskelett für die Hüfte kann einen ggfs. bei Fehlfunktion auch in die "Hexenschussstellung"
zwingen.
Mal sehen, wie die nächste EN 10218 aussieht, ob Kat.3 da noch gefordert ist...

Danke für den Hinweis

.
In unserem Fall sind die Kräfte bzw Drücke, die auf den Menschen ausgeübt werden könnten, doch relativ hoch, bedingt durch die kleinen Kontaktflächen am Greifer.
Biomechanische Grenzwerte für kollaborierende Systeme könnten wir nicht einhalten und es besteht Schnitt- und Quetschgefahr bedingt durch die Teile die gehändelt werden (Frästeile).
Weiter ist die Leistungsaufnahme des Robotersystems > 300 W.
Was dann in der
Risikobeurteilung zu Pl d Kat 3 geführt hat.
Kleine Frage zum Zustimmschalter:
Betrachtet Ihr in SISTEMA, bei den von euch eingesetzten 3-stufigenZustimmschaltern das
"Loslassen von Stufe2(Mittelstellung) auf Stufe1(Ausgangsstellung)"
und das
"Durchdrücken von Stufe2 auf Stufe 3(Panikstellung)"
getrennt.
Ich hatte eine Interessante Unterhaltung mit Schmersal, wir setzen den ZSD6 von denen ein, die haben gesagt, dass lediglich das
"Durchdrücken von Stufe2 auf Stufe 3(Panikstellung)"
zwingend Pl d erreichen muss und
"Loslassen von Stufe2(Mittelstellung) auf Stufe1(Ausgangsstellung)"
kann dies Konstruktionsbedingt (mechanisch) garnicht realisieren und brauch auch nicht betrachtet zu werden.
Für "Loslassen von Stufe2(Mittelstellung) auf Stufe1(Ausgangsstellung)" erfüllt der Zustimmschalter nur Pl c.
Eine verlässliche Quelle konnten Sie mir leider nicht nennen und auch ich habe bei meiner Recherche keine finden können.