Typ A Anschlagpunkte und EN 795

PeterK1981

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Hallo zusammen,

gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2181 sind (verschraubte) Typ A Anschlageinrichtungen nicht mehr Teil der EN 795. Für diese Anschlageinrichtungen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durchzuführen.

Wie verhält es sich mit Typ A Anschlagpunkten, welche an dem Leiterzugang einer Maschine für Wartungszwecke angebracht sind, welche kein Bauprodukt ist sondern unter die Maschinenrichtlinie fällt? Ist es hier zulässig die EN 795 für Typ A Anschlagpunkte sinngemäß anzuwenden und eine entsprechende Baumusterprüfung durchzuführen, bis eine einheitliche Regelung innerhalb der EU vorliegt?

Ich habe leider nicht wirklich eine Antwort auf die Frage.
 
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