Ursprung Maße Unterkriechen 13855/13857

marcusscholle

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Hallo zusammen,

ich werde bei meinem Arbeitgeber von Kollegen immer mal wieder gefragt woher denn die "komischen" Maße der 13855 (300mm für BWS) bzw. 13857 (180mm) fürs Unterkriechen herkommen.

Was mir bekannt ist:
  • In 547-3 ist B1 (Körpertiefe) mit 347mm (P95) definiert.
  • In 547-1 ist "liegend" als Zugang explizit ja nicht betrachtet (knieend ja und auch das Bewegen durch "Schächte"/Leitern)? Zudem sind ja immer Zuschläge definiert, ich müsste aber ja ca. 50mm subtrahieren (für BWS).
  • P99 könnte evtl. Sinn machen, aber keine Ahnung, woher ich das finden sollte.
  • Studien wie die KAN 44 - 07/2009 gibts ja, dort wird bei der Körpertiefe in Tabelle 28 für B1 auf EN 574-3 verwiesen.
  • Ist das jetzt "einfach" als Abschätzung zur sicheren Seite zu verstehen oder übersehe ich weitere Referenzen, wo das vielleicht genauer beschrieben ist?
  • Zudem fehlt mir irgendwie die Herleitung der 180mm (klar, Kompression, durchquetschen usw. aber maßlich).

Zugegeben keine wirklich in der täglichen Anwendung relevante Frage (13857 bzw. 13855 anwenden), interessieren tut's mich aber dennoch.

Gruß
 
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Ich bin mit dem Maß 300 recht einverstanden. Ich denke nicht dass eine Person 300mm unterkriechen kann ohne mit einem Körperteil den untersten Lichtschranke zu unterbrechen. Bei den 180mm müsste man sich unter eine mechanischen Barriere durchquetschen, dass macht man sicher nicht versehentlich und wer das in voller Absicht macht handelt grob fahrlässig.
 
Ich bin mit dem Maß 300 recht einverstanden. Ich denke nicht dass eine Person 300mm unterkriechen kann ohne mit einem Körperteil den untersten Lichtschranke zu unterbrechen. Bei den 180mm müsste man sich unter eine mechanischen Barriere durchquetschen, dass macht man sicher nicht versehentlich und wer das in voller Absicht macht handelt grob fahrlässig.

Mit den 300mm (13855) ist das so übrigens nicht ganz richtig - SICK wollte wohl für dreidimensionale Schutzfelder (vermute mal ihr SafetyEye) die 300mm hochsetzen lassen und hat das prüfen lassen:
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2014_049.pdf

Fast alle Probanden waren in der Lage, die in DIN EN ISO 13855 angegebene Höhe desSchutzfeldes von 300 mm für zweidimensionale BWS zu unterkriechen. Auch eine Distanzvon 250 mm zwischen Schutzraum und Boden stellte für die Mehrzahl der Probanden keinsignifikantes Hindernis dar. Die Untersuchung machte zwar deutlich, dass es tatsächlichschwieriger ist, einen langen Schutzraum ohne Schutzraumverletzung zu unterkriechen, allerdings kann die These, dass die Schutzfeldhöhe bei einer 3D-BWS angehoben werdenkann, trotzdem verworfen werden.

Nun kann man sich natürlich (meiner Meinung nach berechtigt) fragen, ob das Unterkriechen eines meterlangen Schutzfeldes wirklich noch relevant ist, aber gut. Jemand, der sich sowas antut, wird wohl viel eher über den Schutzzaun klettern (oder ihn demontieren oder was auch immer)...

Bei den 180mm gebe ich im Grundsatz übrigens auch recht... aber gut, bleibt mir im Moment dann wohl doch nicht viel mehr als zu sagen "Hier stehts, ist halt so" :ROFLMAO:
 
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