Dies ist auch mein Gedanke. Möchte dies aber auf keinen Fall vorschnell ändern, weil mir nicht bekannt ist weshalb dies mit dem Not-Aus verknüpft ist. Da diese Änderung demnach auch mit der Personen/Maschinen Sicherheit zusammenhängt.Alex: Das bedeutet für mich auf den 1. Blick das Aufrechterhalten des Vakuums, wenn das Ausfallen ansonsten eine fallende Last und eine unmittelbare Gefahr für Personal bedeutet.
Diese Aussage kam von meinem Vorgänger laut Produktion. Warum -> Dies würde mich eben auch interessieren. Dokumentiert ist jedenfalls leider nichts.Alex: Wer sagt denn, dass das nicht zulässig ist und warum?
Da die Ventile zum Speicher und den Pumpen geschlossen werden, besteht der Speicher nur noch aus dem Volumen von den zwei Wasserabscheider und den Leitungen. Die Werkstücke werden teils auf einer Fläche von bis zu 3m2 auf Matten "angesaugt". So kommt es teils zu Undichtheiten. Nach 5-10min ist dann schlussendlich vorbei mit dem Vakuum und das Werkstück löst sich.Holger: Als erstes stellt sich die Frage warum das Vakuum verloren geht
Ich werde als nächstes auf den Leiter zugehen und ihm die Problematik erklären. Um auf der sicheren Seite zu sein damit alles richtig umgesetzt wird und die Änderung auch erlaubt ist werde ich auf einen externen Fachmann zugehen.Holger: Mein Tip
setze dich mit dem verantwortlichen Leiter zusammen, holt euch wenn nötig externe Hilfe dazu.
Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen.
Ich würde gerne die Ventile nach betätigen eines Not-Aus offen lassen so wird weiter abgesaugt und die Platte wird gehalten. Dies sei angeblich nicht zulässig ich finde jedoch nichts konkretes.
OK, ich gebe Holger erst mal Recht. Du sitzt auf der Betreiberseite und solltest deswegen erst mal nicht selbst irgendetwas ändern.Dies ist auch mein Gedanke. Möchte dies aber auf keinen Fall vorschnell ändern, weil mir nicht bekannt ist weshalb dies mit dem Not-Aus verknüpft ist. Da diese Änderung demnach auch mit der Personen/Maschinen Sicherheit zusammenhängt.
die Aussage kenne ich auch. kommt meistens wenn niemand Verantwortung übernehmen will.Dies sei angeblich nicht zulässig
Ich sehe keine Gefahr. Ausser ich würde etwas nicht berücksichtigen?Welche wäre die Gefahr diese Ventile offen zu lassen?
In welcher Norm ist dies niedergeschrieben?Zu den ursprüngliche Frage. Ja es ist erlaubt das Vacuum zu aufhalten wenn ein Not-Aus gedruckt wird.
Dies ist zugelassen durch die Norm wenn es kein Risiko verursacht. Und ist eine akseptable Massnahme wenn es eine Risiko mindert.
Diese wurde nicht vom Maschinenhersteller eingebaut soviel habe ich in Erfahrung gebracht. Die Maschine wurde ohne Vakuumspannsystem vom Maschinenhersteller geliefert.Also verstehe ich richtig, dass die Vakuum Absaugung nachträglich eingebaut wurde, oder ist das ein Zusatz, den der Maschinenhersteller selbst nicht gebaut aber eingebaut hat? Also wurde die Maschine mit Vakuumierung so im Gesamten geliefert?
würde dies auch gelten wen ich die Änderung mache aber ich der Betreiber bin? Erlischt in diesem Falle die CE nicht da ich danach der Hersteller bin. Da zum Vakuumsystem auch nichts dokumentiert ist oder nicht mehr auffindbar ist, wird es auch schwierig die Änderung nachzutragen.Bei Erhöhung der Sicherheit, also durch Aufrechterhalten des Vakuums in euerem Fall und somit Verhinderung dass Lasten abfallen, führt dies nicht zur Erlöschung. Es geht bei der wesentlichen Veränderung ja um zB. Funktionserweiterungen, Leistungssteigerungen etc. und möglichen neuen Risiken oder Erhöhung vorhandener Risiken.
"Zusatz" die Werkstücke werden nur mit der Vakuumspannvorrichtung gehalten. Alle Produkte werden mit dieser Spannvorrichtung bearbeitet. Dies ist der "Normalfall" Dieses System wurde auf den Maschinentisch montiert.Und noch eine Frage. Wenn die Vakuumierung ein Zusatz ist, wie hält das Werkstück denn dann ohne? Muss dieser dann anderweitig verspannt werden oder wie schaut die CNC im Normallfall ohne die Vakuumierung aus?
Ich sehe schon ich bin hier in einen schönen Schlamassel gerutscht.
Und es wird nicht besser.Diese wurde nicht vom Maschinenhersteller eingebaut soviel habe ich in Erfahrung gebracht. Die Maschine wurde ohne Vakuumspannsystem vom Maschinenhersteller geliefert.
Wenn keine neue/zusätzliche Gefahr gibt, und "nur" die Sicherheit verbessert ist, sehe ich kein Problem (muss dokumentiert werden)Ich sehe keine Gefahr. Ausser ich würde etwas nicht berücksichtigen?
Wiederherstellen des Orginalzustandes ist nicht verkehrt.So ich habe heute morgen einmal damit verbracht unser Archiv nach Unterlagen zu durchsuchen. Siehe da ich habe noch ein Ordner gefunden. In diesem Ordner ist die ganze Dokumentation vom Vakuumspannsystem inkl. CE. Was ich auch aus den Plänen entnommen habe ist die Ansteuerungen dieser zwei Ventile. Diese sind original nicht mit dem Not-Halt verknüpft. In der Vergangenheit muss dies jemand abgeändert haben. Diese Änderung wurde jedoch nicht dokumentiert. Um dies rückgängig zu machen ist dies folgendes ausreichend? Wenn ich den jetzigen Ist-Zustand dokumentiere. Umbau ausführe mit der Begründung Rückbau auf den original Zustand welcher sicherer ist als der aktuelle Zustand. Durch das Aufrechterhalten des Vakuums das Risiko auf ein herunterfallendes Werkstück minimiert wird.
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