Das Verfahren zur Verifizierung und Validierung von Sicherheitssteuerungen ist in der DIN EN 13849-2 beschrieben.
Der erhebliche Mehraufwand, der gerade in Sondermaschinenbau für einer derartige Vorgehensweises entsteht, wird von den Anbietern von Sicherheits-SPS leider nicht so explizit genannt.
Wir setzen daher generell keine F-CPU ein, sondern ein getrenntes programmierbares Sicherheitsschaltgerät. Da ist die Situation aufgrund zahlreicher bereits in der Programmiersoftware vorhandener Einschränkungen und Prüfungen einfacher, der Umfang der Validierung und VErifizierung beschränkt sich auf die meist einfache Software des SSG.
Das gleiche Problem tritt auf, wenn man - wie ja nach 13849-1 prinzipiell möglich, einen Kanal einer Sicherheitssteuerung über die (nicht fehlersichere) SPS ausführt --> SPS Software wäre mit zu verifizieren und validieren.
Zum Thema Verantwortung: Da ihr ja das Programm validiert und verifiziert, wäre ein Programmierfehler fast auszuschließen. Zumal dies ja durch eine zweite Person, nicht den Programmierer der Software erfolgen soll.
Ansonsten seid ihr verantwortlich für eure Arbeit, der Betreiber nach dem Handelsrecht für eine angemessene Überprüfung bei der Abnahme der Ware. Eine Prüfung auf Programmierfehler ist sicher nicht mehr "angemessen". Ansonsten sollte im Abnahmeprotokoll die Checksumme genannt werden und ihr solltet diese Programmversion gut sichern, um im Falle des Falles zu beweisen, dass der Kunde selbst Änderungen vorgenommen hat, die zum Unfall geführt haben.
Gruss Andreas