Umbau Siemens S5 auf S7 => wesentliche Änderung?

Thomas Linke

Level-1
Beiträge
155
Reaktionspunkte
2
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo zusammen

Eine laufende Bestandsanlage soll von S5 auf S7 mit Fail safe Steuerung umgebaut werden.
Die Randbedingungen in Bezug auf die Anwendungen und Funktionen bleiben 1:1 erhalten.
In der alten Anlage wurde der Not-Halt ohne Sicherheitsschaltgeräte über seinerzeit übliche Schützverriegelungen abgebildet (3er Kombination).

Wenn jetzt eine Fail safe Steuerung zum Einsatz kommt, liegt dann eine wesentliche Änderung vor, die mich zwingt auch andere Maßnahmen in Bezug auf die Maschinensicherheit durchzuführen?

Gruß

Thomas
 
Hi Thomas,

meines Erachtens ist das keine wesentliche Veränderung, da du weder die Funktion, noch den bestimmungsgemäßen Gebrauch, noch die Grenzen, Leistungen oder Risiken erhöhst oder veränderst. Jedoch würde ich in jedem Fall die Risikoanalyse durchgehen(falls damals überhaupt eine gemacht wurde) und die Sicherheitsfunktionen, die jetzt anders umgesetzt sind kontrollieren und natürlich abschließend prüfen (Sistema Ergebnis zum PLr). Inbetriebnahme und Abnahme der Sicherheitsfunktion sind ja selbstverständlich.
Im Grunde hast du mit einer neu und modernen Steuerung und den neuen frischen Sicherheitskomponenten deine Zuverlässigkeit sogar gesteigert. Ist allerdings kein Wert, den man irgendwo offiziell ansetzen würde.

Viele Grüße Alex
 
Im übrigen würde es sich ähnlich verhalten, wenn du nicht die gesamte Steuerung austauscht sondern zB. nur eine Komponente wie zB ein 2 Hand Modul. Nur mal angenommen, du würdest ein 2-hand Modul gegen ein anderes austauschen, dann hast du erst mal keine wesentliche Veränderung, solange sich am Leistungs und Verwendungsumfang der Anlage nichts geändert hat. Wenn du aber versehentlich ein 2-Hand Modul für ein PLd gegen eins mit PLc tauschst, kann es problematisch werden. (Was die Sicherheit angeht, nicht die Veränderung)
Deswegen muss man bei den Sicherheitskomponenten eben genau hinschauen
 
liegt dann eine wesentliche Änderung vor, die mich zwingt auch andere Maßnahmen in Bezug auf die Maschinensicherheit durchzuführen?
Hier vermischt's du 2 Sachen
Deine Maschine muss nach der BetrSichV den aktuellen Regeln entsprechen. Unabhängig von einer wesentlichen Änderung.
Eine wesentliche Änderung bringt ja weiter weitreichende Konsequenzen mit sich.

Da eine S5 verbaut ist gehe ich mal vom Herstellungsjahr um 2000 aus. Falls es eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt gibt wurde sie nach DIN954 angefertigt welche heute nicht mehr angewendet werden darf.

Ich würde als erstes eine Risikobeurteilung anfertigen und die bestehenden Sicherheitsfunktionen auf den aktuellen Stand heben. Dies ist erstmal keine wesentliche Änderung, da die Sicherheit erhöht wird.
Im 2. Schritt kann man an einen Umbau denken, wobei hier separat auf eine wesentliche Änderung geachtet werden muss.

meines Erachtens ist das keine wesentliche Veränderung, da du weder die Funktion, noch den bestimmungsgemäßen Gebrauch, noch die Grenzen, Leistungen oder Risiken erhöhst oder veränderst.

Mit solch einer Aussage wäre ich sehr vorsichtig.
Als Beispiel mal eine Scherkante. Was früher i.o. war bedarf heute einer trennenden Schutzeinrichtung. Evtl. sogar einer beweglichen. Schon habe ich eine Veränderung der Sicherheitsfunktion und evtl. auch eine wesentliche Veränderung.
Holger
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich würde auf jeden Fall einen Sicherheits Ingenieur dazu holen.
Als Zusatz Info, ist das eine S5 H oder F Steuerung? Dann dann darauf achten das die Steuerung nicht als essentielles Bauteil gewertet wird.
 
Aus meiner eigenen Erfahrung hier fährst du am Besten wenn du dich an den Vorschlag von @holgermaik (Beitrag #7) und den von @rar-101 (Beitrag #9) wegen der Bewertung der Anlage hältst.
So, wie es sich für mich liest, ist es erstmal keine wesentliche Änderung - das heißt aber nicht, dass du deswegen keine "Spielregeln" zu beachten hast und mal nur einfach so die Steuerung austauschen kannst ...
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Habe gerade einen ähnlichen Fall, da arbeitet unser Kunde mit einem externen Dienstleister der sich auf CE-Kennzeichnung, Risikoanalyse und Normen Recherchen spezialisiert hat.
Deren Aussage nach ist ein Austausch einer SPS (S5-S7) keine wesentliche Veränderung, solange die SPS nur das macht, was sie vorher auch gemacht hat. Werden bei der neuen CPU, neue Funktionen (z.B. Safety) genutzt, dann ist es eine wesentliche Veränderung und eine neue Bewertung muss gemacht werden. Gilt auch für eine Leistungssteigerung oder Taktzeitverkürzung etc.
 
Habe gerade einen ähnlichen Fall, da arbeitet unser Kunde mit einem externen Dienstleister der sich auf CE-Kennzeichnung, Risikoanalyse und Normen Recherchen spezialisiert hat.
Deren Aussage nach ist ein Austausch einer SPS (S5-S7) keine wesentliche Veränderung, solange die SPS nur das macht, was sie vorher auch gemacht hat. Werden bei der neuen CPU, neue Funktionen (z.B. Safety) genutzt, dann ist es eine wesentliche Veränderung und eine neue Bewertung muss gemacht werden. Gilt auch für eine Leistungssteigerung oder Taktzeitverkürzung etc.
Durch den Einsatz einer 1500er Steuerung habe ich ja automatisch die Taktzeitverkürzung. Da würde ja keine S5 rankommen, in dem Fall eine 135U.
Das "Programm" bzw. die Funktionen ändern sich nicht, dass bleibt alles wie es ist.
 
Werden bei der neuen CPU, neue Funktionen (z.B. Safety) genutzt, dann ist es eine wesentliche Veränderung und eine neue Bewertung muss gemacht werden.
Das stimmt m.W. auch nur dann eventuell wenn sich die Sicherheitsfunktionen selbst ändern.
Um eine neue Bewertung kommt man hier sowieso nicht herum - das ist aber sogar unabhängig von einem möglichen Umbau ...
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Das stimmt m.W. auch nur dann eventuell wenn sich die Sicherheitsfunktionen selbst ändern.
Da hast du vollkommen Recht.
Da aber von einer S5 U 135 auf eine S7 1500 F getauscht werden soll, bin ich davon ausgegangen, dass auch Sicherheitsfunktionen hinzukommen sollen, die zuvor nicht von der SPS gemacht wurden. Ansonsten macht ja die Verwendung der F-CPU keinen Sinn.
 
Da hast du vollkommen Recht.
Da aber von einer S5 U 135 auf eine S7 1500 F getauscht werden soll, bin ich davon ausgegangen, dass auch Sicherheitsfunktionen hinzukommen sollen, die zuvor nicht von der SPS gemacht wurden. Ansonsten macht ja die Verwendung der F-CPU keinen Sinn.
Die F - Steuerung kommt hinzu, da sie bei uns der "Hardware - Standard" ist.
 
Zurück
Oben