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Ich habe an einer unvollständigen Maschine Gefährdungen durch Klemmen (PL c), Quetschen (PL c) und Strahlen (PL d). Diese habe ich dementsprechend beschrieben, die Steuerung ist auch sicher ausgelegt. In einer Diskussion kam die Aussage, dass das Ergbniss der Risikobeurteilung ein PL für alle Gefährdungen sein muss! Ist das richtig? Wie soll man das bestimmen?:-?