Safety
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Hallo,
bevor man beginnt eine Maschine umzubauen und eine Bewertung durchzuführen ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss diese nach BetrSichV mit einer Gefährdungsbeurteilung untersucht werden. Es muss dazu der Stand der Technik als Grundlage herangezogen werden.
Stand der Technik BetrSichV ist nicht Stand der Technik MRL 2006/42/EG man hat da mehr Spielraum.
Aber der Arbeitgeber hat die volle Verantwortung!
Also erst muss die Maschine mal sicher sein, dann kann man über den Umbau nachdenken. Sowas kann auch parallel laufen.
Entscheiden ist die Gefährdungsbeurteilung, keine einfache Aufgabe eine „Altmaschine“ zu beurteilen und die richtigen Entscheidungen zutreffen.
Aber man muss schon fachkundig und bei Prüfungen befähigt sein, das steht auch in der Verordnung.
Also macht eine GBU!
bevor man beginnt eine Maschine umzubauen und eine Bewertung durchzuführen ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss diese nach BetrSichV mit einer Gefährdungsbeurteilung untersucht werden. Es muss dazu der Stand der Technik als Grundlage herangezogen werden.
Stand der Technik BetrSichV ist nicht Stand der Technik MRL 2006/42/EG man hat da mehr Spielraum.
Aber der Arbeitgeber hat die volle Verantwortung!
Also erst muss die Maschine mal sicher sein, dann kann man über den Umbau nachdenken. Sowas kann auch parallel laufen.
Entscheiden ist die Gefährdungsbeurteilung, keine einfache Aufgabe eine „Altmaschine“ zu beurteilen und die richtigen Entscheidungen zutreffen.
Aber man muss schon fachkundig und bei Prüfungen befähigt sein, das steht auch in der Verordnung.
Also macht eine GBU!