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Hallo Leute.
Beispiel:
Eine Maschine mit Schutzzaun und Türen (für Wartungszecke).
Die Türen können von außen über Taster entriegelt werden damit diese geöffnet werden können. Die gefährlichen Bewegungen werden natürlich vorher sicher gestoppt.
Von den Entriegelungstaster ist das Gefahrenfeld einsehbar.
Unser Kunde möchte aber, dass die Türen auch von Innen entriegelt werden können (Notentriegelung).
Ich weiß dass es dafür extra Sicherhheitstürschalter gibt.
Wir haben diese aber nicht verbaut.
Ist es ausreichend wenn wir jetzt innen Taster anbringen die die Türen
entriegeln?
Gibt es eine Vorschrift, dass aussagt diese prinzipiell eine Notentriegelung vorgeschrieben ist? Wenn ja welche und wo steht das?
Beispiel:
Eine Maschine mit Schutzzaun und Türen (für Wartungszecke).
Die Türen können von außen über Taster entriegelt werden damit diese geöffnet werden können. Die gefährlichen Bewegungen werden natürlich vorher sicher gestoppt.
Von den Entriegelungstaster ist das Gefahrenfeld einsehbar.
Unser Kunde möchte aber, dass die Türen auch von Innen entriegelt werden können (Notentriegelung).
Ich weiß dass es dafür extra Sicherhheitstürschalter gibt.
Wir haben diese aber nicht verbaut.
Ist es ausreichend wenn wir jetzt innen Taster anbringen die die Türen
entriegeln?
Gibt es eine Vorschrift, dass aussagt diese prinzipiell eine Notentriegelung vorgeschrieben ist? Wenn ja welche und wo steht das?