Not Aus

Ich denke Nein, kommt immer darauf an was deine Gefahrenanalyse
ergibt. Nimm doch mal Handgeführte Elektrische Werkzeuge z.b. ein
Winkelschleifer, der fällt mit sicherheit irgendwie auch unter die
Maschinenrichtlinien (ich meine es gibt dafür "C-Normen") ist
auch sehr gefährlich, aber einen Not-Aus oder Not-Halt habe ich
da noch nicht gesehen.
Wenn du dir Unsicher bist hol dir doch Hilfe ins Haus und lass dir
die Maschine bewerten, z.b. vom TÜV.
 
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Hallo,
ich hab nicht vor eine Maschine oder Anlage zu bauen.
War nur mal so ein Gedanke das mich interessiert. In den Normen find ich immer nur die Anforderungen für Not Aus / Not halt. Aber auf die Norm wo defienirt wird wann ein Not Aus gefordert wird, bin ich noch nicht gestoßen. Bzw hab ich auch nicht zur Hand.


Gruß
 
Aber auf die Norm wo defienirt wird wann ein Not Aus gefordert wird, bin ich noch nicht gestoßen.
Wie Helmut schon sagte, das ergibt sich aus der Gefahrenanalyse.
- Wann muss abgeschaltet werden
- Was muss abgeschaltet werden
- Wie schnell muss angehalten werden
- Wer darf abschalten
- Ergeben sich neue Gefahren durchs abschalten
u.s.w.
 
Ich hab hier meine Bibel "Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen" vor mir. Deren Interpretation zur Not-Halt und Not-Aus sieht so aus:

...
Folgende Beispiele sollen diese Begrifflichkeiten besser verständlich machen:
  • Not-Aus: Ein Lasttrennschalter wird in einen (Einspeise-) Schalt-
    schrank eingebaut, damit von dieser Stelle aus ein Anlagenteil
    oder eine gesamte Anlage Spannungsfrei geschaltet werden
    kann (z.B. zwecks Wartungsarbeiten) - zum "Schutz gegen
    elektrischen Schlag"
  • Not-Halt: Ein Befehlsgerät befindet sich in Form eines roten Pilz-
    drucktasters ( nach EN 418 )an einer Maschine, damit der Bedie-
    ner bei Erkennen einer gefahrbringenden Situation z.B. einen
    Antrieb ummittelbar anhalten kann - zum "Schutz vor einer
    Gefährdung"
  • Normales Stillsetzen: Eine Befehlseinrichtung zum sicheren
    Stillsetzen der gesammten Maschine muss an der Maschine selbst
    vorhanden sein. Am Arbeitsplatz muss diese Befehlseinrichtung
    in einer Gefahrenlage sicher erreichbar sein. Alle beweglichen
    Teile der Maschine bzw. bestimmten bewegliche Teile müssen
    sich stillsetzen lassen, um die Maschine in einen sicheren
    Zustand zu versetzen. Dabei muss der Befehl der zum Stillsetzen
    sein. Ist die Maschine oder sind ihre gefählichen Teile stillge-
    setzt, so muss automatisch die Energieversorgung des Antriebes
    unterbrochen werden.
  • Sillsetzen im Notfall: Jede Maschine muss mit einer oder meh-
    reren Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein. Dadurch kön-
    nen unmittlebar drohende oder eintretende gefährliche Situati-
    onen vermieden werden.
    Einige Maschinen sind davon ausgenommen:
    • Maschinen, bei denen durch die Notbefehlseinrichtung bei
      Gefahr nicht gemindert werden kann. Endweder wird die Zeit
      bis zum normalen Stillsetzen dadurch nicht verkürzt oder es
      ist nicht möglich, wegen der Gefahr besondere, erforderliche
      Maßnahmen zu ergreifen.
    • Maschinen, die in der Hand gehalten bzw. von geführt werden.
...
die beiden letzten punkte sagen schon einiges, bei einer "Wattebauschschmeißmaschine" die mit Gummis
von Einmachgläser angetrieben wird, brauchst du wahrscheinlich nichts machen, erst recht wenn
du diese Maschine in der Hand halten kannst.

Normen die dir weiterhelfen können sind die Mutter aller Normen für Maschinenbauer EN60204-1 und ISO 13850,
bei der Gestaltug deiner Not-Aus Einrichtung hilft dir die EN 418.
 
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Mrl


Die Grundlegende Anforderung kommt aus der MRL 2006-42-EG Anhang1

1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall
Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine
unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.
Hiervon ausgenommen sind
— Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das
NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere,
wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;
— handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.
Das NOT-HALT-Befehlsgerät muss
— deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;
— den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken
entstehen;
— erforderlichenfalls bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.
9.6.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 157/39
Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser
Befehl durch die Blockierung des NOT-HALT-Befehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es
darf nicht möglich sein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur
durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder
in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.
NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfen nicht an deren Stelle treten.
 
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