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Komponenten können auf unterschiedlichste Weise im Schaltschrank resp. auf der Montageplatte befestigt werden.
Für mich bisher selbstverständlich war, dass die Komponenten von vorne montiert werden und so auch wieder demontiert werden können. Dies durch die Verwendung von Blechschrauben, Blindnietmuttern oder Einpressmuttern.
So bin ich aber auf Anlagen gestossen, wo die Komponenten mit normalen Schrauben/Unterlagescheibe/Mutter montiert wurden.
Eine Demontage ohne Ausbau der Montageplatte oder Entfernung der Schrankrückwand ist nicht möglich. Begründung: "in welcher Norm steht, dass das nicht so gemacht werden darf?".
Als Endkunde würde ich das nie so akzeptieren, nur, wer kontrolliert schon, wie die Teile montiert wurden?
Nun, gibt es irgendwo eine Regel oder Norm die mir erlaubt, das durchzusetzen, oder muss dies explizit in einem Lastenheft stehen? ...oder gibt es noch andere , die die Komponenten so montieren?
Für mich bisher selbstverständlich war, dass die Komponenten von vorne montiert werden und so auch wieder demontiert werden können. Dies durch die Verwendung von Blechschrauben, Blindnietmuttern oder Einpressmuttern.
So bin ich aber auf Anlagen gestossen, wo die Komponenten mit normalen Schrauben/Unterlagescheibe/Mutter montiert wurden.
Eine Demontage ohne Ausbau der Montageplatte oder Entfernung der Schrankrückwand ist nicht möglich. Begründung: "in welcher Norm steht, dass das nicht so gemacht werden darf?".
Als Endkunde würde ich das nie so akzeptieren, nur, wer kontrolliert schon, wie die Teile montiert wurden?
Nun, gibt es irgendwo eine Regel oder Norm die mir erlaubt, das durchzusetzen, oder muss dies explizit in einem Lastenheft stehen? ...oder gibt es noch andere , die die Komponenten so montieren?