Konformitätserklärung und Baujahr Maschine

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Danke für eure bisherigen Antworten. Was mich am Baujahr 2022 stört ist die Tatsache, dass der Motor und die technischen Komponenten bleiben und nur Verschleißteile wie Leitungen, etc. erneuert werden. Defakto wäre doch Baujahr 2022 falsch, da es auf diese Komponenten auch keine Garantie/Gewährleistung mehr gibt. Oder sehe ich das falsch? Deswegen finde ich die Vorgehensweise mit der zusätzlichen Zeile "Retrofit: 2022" ganz plausibel.
Tja ein weiteres Problem an der Sache:
Die Sicherheitsbauteile haben eine Gebrauchsdauer von max. 20 Jahre.
Also musst du das auch entsprechend dokumentieren.

Mal dumm gefragt:
Wieso bringt der Kunde die Maschine nicht selbst in Verkehr und wird zum Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie?
Ist bei Gebrauchtmaschinen auch oft der Fall.
 
Tja ein weiteres Problem an der Sache:
Die Sicherheitsbauteile haben eine Gebrauchsdauer von max. 20 Jahre.
Also musst du das auch entsprechend dokumentieren.

Mal dumm gefragt:
Wieso bringt der Kunde die Maschine nicht selbst in Verkehr und wird zum Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie?
Ist bei Gebrauchtmaschinen auch oft der Fall.

Ja mit der max. Gebrauchsdauer von 20 Jahre für Sicherheitsbauteile hast du recht. Das muss meiner Meinung nach nicht explizit dokumentiert werden, wenn das Baujahr 2011 angegeben wird, da die Teile bis max. Jahr 2031 gewechselt werden sollten.

Warum der Kunde die Maschine nicht selber in Verkehr bringt? Der Kunde hat mechanische Umbauten inkl. Anpassungen der elektrischen Versorgung von USA zu Europa inkl. Retrofit bestellt.
 
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Warum der Kunde die Maschine nicht selber in Verkehr bringt? Der Kunde hat mechanische Umbauten inkl. Anpassungen der elektrischen Versorgung von USA zu Europa inkl. Retrofit bestellt.

Das hat aber erstmal nichts mit der Herstellerrolle im Sinne der MRL zu tun.
Erst recht nicht, wenn es keine wesentliche Änderung ist.
Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn ihr der Orginalhersteller seit.
 
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Von MRL und Leitfaden für die Anwendung

"Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren.
Das Baujahr wird definiert als das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Bei Maschinen, die im Herstellerwerk montiert werden, kann der Herstellungspro-zess spätestens dann als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine das Herstellerwerk zur Lieferung an einen Einführer, Händler oder Endnutzer verlässt.
Bei Maschinen, die erst in den Betriebsstätten des Endnutzers fertig montiert werden, kann der Herstellungsprozess erst als abgeschlossen gelten, wenn die Montage der Ma-schine am Aufstellungsort abgeschlossen und die Maschine bereit für die Inbetriebnahme ist. Entsprechendes gilt für Maschinen, die außerhalb der EU hergestellt und in Europa fertiggestellt werden. Bei Maschinen, die vom Endnutzer zur Eigenverwendung hergestellt
284
werden, kann der Fertigungsprozess als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine bereit für die Inbetriebnahme ist – siehe § 80: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe i.
Wenn gebrauchte Maschinen, die vorher in der EU noch nicht Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) wurden, auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden sollen, ist als Datum der Tag anzunehmen, an dem die Ausrüstung aus einem Drittland kommend die Grenze zum EU-Markt überquert (um die erforderliche Konformität herstellen und die Ausrüstung verkaufen zu können). Wenn gebrauchte Maschinen in einem derartigen Umfang geändert wurden, dass sie als „neu“ zu betrachten sind (siehe § 82: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe i), ist das Datum anzunehmen, an dem die geänderte Maschine zum ersten Mal nach der Änderung wieder in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht wird."


In diesem Fall (Maschine kommt von der USA) meine Meinung nach CE un Baujahr sind gleich, 2022.

Aber mich interessiert es auch andere Fälle, wie interpetriert ihr diesen Text? Also, eine Maschine/Anlage (Wesentliche Veränderung, neue CE) kann 2 Jahre im Typenschild haben? Baujahr und "CE-Jahr"?

Kann Jemand von euch ein Typenshild als besipiel hier bitte posten (Hersteller kann natürlich gelöscht werden, nur zu sehen wie es sieht).

Grüß

Niemand 🧐?
 
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Doch, siehe Beitrag #10.

Ja, so meinte ich auch.

Aber mich interessiert die Fälle wo die Maschine/Anlage schon eine CE hat, aber wegen Änderungen muss eine neue CE erstellt werden (Wesentliche Veränderung).
Mir gefällt auch das Baujahr unverändert zu lassen, aber weiss es nicht, ob das möglich ist.

Ich finde keine richtige Info, wo steht, dass das Baujahr und das CE-Jahr unterschiedlich sein können.
Hat jemand diese Info? Würde ich mich freuen etwas darüber zu lesen.
Danke euch und vorab ein schönes Wochenende
 
Ja, so meinte ich auch.

Aber mich interessiert die Fälle wo die Maschine/Anlage schon eine CE hat, aber wegen Änderungen muss eine neue CE erstellt werden (Wesentliche Veränderung).
Mir gefällt auch das Baujahr unverändert zu lassen, aber weiss es nicht, ob das möglich ist.

Ich finde keine richtige Info, wo steht, dass das Baujahr und das CE-Jahr unterschiedlich sein können.
Hat jemand diese Info? Würde ich mich freuen etwas darüber zu lesen.
Danke euch und vorab ein schönes Wochenende

Niemand hat etwas Info darüber zu teilen?
Ich habe leider noch nichts gefunden, außer was ich schon gepostet habe
Gruß
 
@Elektriko
Es ist nicht alles bis ins letzte Detail in der MRL geregelt.
Wenn du bei einer wesetnlichen Veränderung alte sicherheitsrelevante Bauelemente beibehältst, dann muss das dokumentiert sein.
Daher ist es sicher nicht ganz verkehrt, wenn irgendwo ein Ursprungsbaujahr angegeben ist.
 
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@Elektriko
Es ist nicht alles bis ins letzte Detail in der MRL geregelt.
Wenn du bei einer wesetnlichen Veränderung alte sicherheitsrelevante Bauelemente beibehältst, dann muss das dokumentiert sein.
Daher ist es sicher nicht ganz verkehrt, wenn irgendwo ein Ursprungsbaujahr angegeben ist.

Danke @Blockmove. Du hast recht und muss nicht alles schwarz oder weiß sein, gibt es auch grau 😉
Aber Thema Sicherheit ist so geregelt das ich dachte, dass vielleicht war etwas darüber schon dokumentiert.
Ich habe Leute getroffen die sagen, dass das Baujahr und CE-Jahr müssen immer gleich sein. In manche Situationen bin ich dagegen, aber habe leider noch nichts ein Dokument gefunden, um meine Argumentation richtig zu verteidigen....
Deswegen, wenn jemand so es schon macht (wie z.B. @stevenn oder @s_kraut) vielleicht wussten sie schon wo diese Info zu finden.
Eine schönen Sonntag
Gruß
 
Ich habe Leute getroffen die sagen, dass das Baujahr und CE-Jahr müssen immer gleich sein. In manche Situationen bin ich dagegen, aber habe leider noch nichts ein Dokument gefunden, um meine Argumentation richtig zu verteidigen....
Das ist die "normale" Argumentation.
Man kann so auch bei einer wesentlichen Veränderung argumentieren.
Ist aber nicht transparent.
Letztlich ist es aber auch nicht wichtig.
Man muss generell zwischen der materiellen Konformität und der formellen Konformität einer Maschine unterscheiden.
Ein Typenschild gehört formellen Konformität und das gibt kaum Ärger.
 
Mal zurück zur Ausgangsfrage. Maschine 2010 gebaut und ohne "CE" in die USA geliefert. Der Kunde hat die Maschine zum Hersteller für einen elektrischen und mechanischen Umbau verschickt, da sie danach in Deutschland betrieben werden soll.
Meine Einschätzung:
Wesentliche Veränderung: nicht relevant, da die Maschine 2022 erstmalig in der EU inverkehrgebracht wird. Somit muss zu dieser Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL durchgeführt und eine Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung angebracht werden. Und zwar auf dem techn. Stand (der Vorschriftn/Normen) von 2022. Quasi als Neumaschine.
Typenschild: Baujahr ist und bleibt 2010. Ich halte es nicht für zulässig das Original-Typenschild zu verändern oder gar ganz zu entfernen und durch ein neues zu ersetzten. Das Typenschild gehört doch dem Eigentümer der Maschine und trägt doch wichtige Daten. Da kann ich doch nicht einfach drauf rum "kritzeln". Es gibt ja noch andere Rechtsräume als nur die MRL. Also zusätzliches Typenschild mit der Angabe Retrofit (anstelle Baujahr) 2022 und der CE-Kennzeichnung. Analog dazu in der EG-Konformitätserklärung die Angabe Retrofit und 2022.
Siehe auch Guide Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren.
Sicherheitsbauteile: Gebrauchsdauer von max. 20 Jahren. Dazu kommen noch Bauteile z.B. Schütze, Magnetventile, elektromechanische Türschalter mit B10d Angabe. Die bereits "verbrauchte" Lebensdauer dieser Bauteile dürfte schwer abzuschätzen sein. Nach meinem Verständnis MUSS in der Sistema Bewertung eine Gebrauchdauer von B10d-Bauteilen von 20 Jahren ab Inverkehrbringung berücksichtigt/erreicht werden.
Die Frage ist, reicht da wirklich ein Hinweis in der Doku ?
 
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Sicherheitsbauteile: Gebrauchsdauer von max. 20 Jahren. Dazu kommen noch Bauteile z.B. Schütze, Magnetventile, elektromechanische Türschalter mit B10d Angabe. Die bereits "verbrauchte" Lebensdauer dieser Bauteile dürfte schwer abzuschätzen sein. Nach meinem Verständnis MUSS in der Sistema Bewertung eine Gebrauchdauer von B10d-Bauteilen von 20 Jahren ab Inverkehrbringung berücksichtigt/erreicht werden.
Die Frage ist, reicht da wirklich ein Hinweis in der Doku ?
Warum soll der Hinweis in der Doku nicht reichen?
Du hast auch bei Neuanlagen die Situation, dass z.B. Schütze oder Ventile aufgrund häufiger Schaltspiel schon vor Ablauf der 20 Jahre ausgetauscht werden müssen. Da reicht auch der Hinweis in der Doku.
 
Da würde ich auch genau hinschauen, denn es gibt eine Latte von Bauteilen, deren Bemessungslebensdauer unter 20 Jahren liegt.
Möglicherweise hat man auch vor 15 Jahren ein paar Dinge anders gelöst als heute (z.B. FI), möglicherweise setzt man auch in USA andere Maßstäbe als in EU.
Ich hab leider erst einen US-Schaltschrank zum beurteilen bekommen, da stand drauf dass man ihn nur bei ausgeschaltetem Hauptschalter öffnen darf. Nach dem Aufmachen war mir klar warum: Berührschutz? Nix da...
 
Wenn eine Maschine vor 2 Jahren im Verkehr gebracht ist, und gerade sind die CE Dokumente hergestellt, Baujahr bleibt vor 2 Jahren, und alle CE-Dokumente mit "heuten" Datum.... seht ihr es auch so?
 
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Wenn eine Maschine vor 2 Jahren im Verkehr gebracht ist, und gerade sind die CE Dokumente hergestellt, Baujahr bleibt vor 2 Jahren, und alle CE-Dokumente mit "heuten" Datum.... seht ihr es auch so?

Also, bekannt sein sollte nach deiner Erklärung ja, dass ein "Umdatieren" des Baujahres nicht erlaubt ist (2006/42/EG, Anhang 1, 1.7.3). Auch war das Invehrkbringen ohne CE durch den Hersteller (wer auch immer das im Einzelfall ist) gesetzeswidrig.

Der Leitfaden zur MRL definiert in § 250 das Baujahr wie folgt näher:
[...]
Das Baujahr wird definiert als das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen
wurde. Bei Maschinen, die im Herstellerwerk montiert werden, kann der Herstellungspro-
zess spätestens dann als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine das Herstellerwerk
zur Lieferung an einen Einführer, Händler oder Endnutzer verlässt.

Bei Maschinen, die erst in den Betriebsstätten des Endnutzers fertig montiert werden,
kann der Herstellungsprozess erst als abgeschlossen gelten, wenn die Montage der Ma-
schine am Aufstellungsort abgeschlossen und die Maschine bereit für die Inbetriebnahme
ist.
[...]
Wenn ihr sicherstellen könnt, dass die Maschine mit dem damaligen Stand die heutigen Anforderungen erfüllen kann, dann würde ich die Konformitätserklärung entsprechend ausstellen, ja (umdatieren natürlich nicht gestattet, aber das steht ja anscheinend gar nicht zur Debatte). Beim Typenschild kann man sich nun noch darüber streiten ob hier zusätzlich irgendwo das "CE-Jahr" auftauchen sollte, da formell ja das Jahr der Konformitätserklärung und das Baujahr nicht zusammenpassen (Verständnisgeschichte). Wenn für die Erreichung der Konformität Änderungen notwendig waren, würde ich vermutlich 2020/2023 o.ä. schreiben (macht man gerne auch bei größeren Umbauten mal so, man kann das auch klar aufteilen nach "Baujahr", "CE" usw.).

EDIT: Falls ich auf der Betreiberseite wäre, würde ich mir die Frage so übrigens gar nicht erst stellen. Ich bin jetzt mal von der Sicht des Herstellers ausgegangen.

EDIT2: Hatten wir doch - genau in diesem Thread - schonmal?
 
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Hallo, meine Idee ist das Baujahr im Typenschild lassen, CE Jahr nicht. Der Thread war mehr in der Richtung "retrofit" und Maschinen außer der EU
 
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