Schutztür brücken bei Inbetriebnahme

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Hallo zusammen,

ich bin Mitarbeiter einer Maschinenbau Firma und wir diskutieren gerade intern das Überbrücken der Schutztüren während der Inbetriebnahme.
Dabei stellt sich für mich zunächst die Frage, ist diese "Betriebsart" in einer Norm berücksichtigt?
Nach meiner Erfahrung sind bei einer Inbetriebnahme Tätigkeiten erforderlich die nichts mit Tätigkeiten bei einem Probebetrieb oder Normalbetrieb zu tun haben.
Um hier die Sicherheit aller Mitarbeiter an der Maschine sicherzustellen wären hier organisatorische Maßnahmen denkbar.
Wie sind eure Erfahrungen bzw. wie wird das in anderen Firmen organisiert?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
 
Ich kenne da so einige die wollten die Türen immer brücken..
Ich hab sie nie gebrückt, waren auch meistens Roboterzellen bzw. Zellen mit Achsen mit denen ich zu tun hatte.
Dafür gabs dann immer Zustimmtaster/Totmanneinrichtungen.
 
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Ob es für die "Betriebsart Inbetriebnahme" eine Norm gibt, kann ich nicht sagen.
Sicher gibt es bei der IBN Tätigkeiten die ziemlich von denen einer Instandhaltung abweichen. Eine pauschale Aussage dazu gibt es sicherlich auch nicht, da hängt auch viel davon ab welchen Gefahren es an der Anlage gibt und wie unübersichtlich sie ist.
Organisatorische Maßnahmen helfen da glaub ich wenig, die kriegen nicht alle mit oder halten sich bei Stress und Hektik nicht daran.
Mir ist es lieber, wenn so früh wie möglich im Projekt alle Schutzfunktionen aktiv sind.
 
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… last but not least ist die Inbetriebnahme auch eine Lebensphase der Maschine, welche in der Risikobeurteilung betrachtet werden muss und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

Edit: Zumindest muss der Hersteller diesen „Arbeitsplatz“ seiner Mitarbeiter für die Inbetriebnahme/ Probebetrieb im der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
 

Anhänge

  • VG_Regensburg_Stilllegung-Einspruch_RN5K092518_2011-1.pdf
    86,3 KB · Aufrufe: 73
  • LG-Osnabrück_Fahrlässige-Tötung_10KLs1613_2013.pdf
    292,7 KB · Aufrufe: 65
Es gibt kein Geld, das ein Leben zurückbringen kann, aber diese Strafe scheint mir ein bisschen zu leicht zu sein:
"Der Streitwert wird auf 10.237,70-- Euro festgesetzt"
 
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Es gibt kein Geld, das ein Leben zurückbringen kann, aber diese Strafe scheint mir ein bisschen zu leicht zu sein:
"Der Streitwert wird auf 10.237,70-- Euro festgesetzt"
Bei dem Streitwert geht es nicht um den Unfall. Wenn man sich das Dokument durchliest stellt man fest, dass die Produktionsfirma, in deren Produktionshallen die Maschine aufgestellt wurde, gegen die Stilllegung der Produktionsanlage geklagt hat. Mit dem Versuch, die Schuld auf den Maschinenhersteller abzuwälzen. Also geht es um Produktionsausfall.
 
Hallo zusammen,

ich bin Mitarbeiter einer Maschinenbau Firma und wir diskutieren gerade intern das Überbrücken der Schutztüren während der Inbetriebnahme.
Dabei stellt sich für mich zunächst die Frage, ist diese "Betriebsart" in einer Norm berücksichtigt?
Nach meiner Erfahrung sind bei einer Inbetriebnahme Tätigkeiten erforderlich die nichts mit Tätigkeiten bei einem Probebetrieb oder Normalbetrieb zu tun haben.
Um hier die Sicherheit aller Mitarbeiter an der Maschine sicherzustellen wären hier organisatorische Maßnahmen denkbar.
Wie sind eure Erfahrungen bzw. wie wird das in anderen Firmen organisiert?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Generell lässt sich bei uns sagen, kommt es ganz darauf an, um was für Maschinen es sich handelt. Wir haben große Anlagenteile in welchen nichts als Rollbahnen und einfache Mechanik steht. Diese Maschinenabteile sind während der ersten Inbetriebnahme überbrückt, ansonsten müsste die Anlage mit dem Fernglas beobachtet werden, zumal Schaltschrank etc. dummerweise bei uns immer in den Sicherheitsbereich gebaut werden. Ich nehme als erstes die Sicherheitssteuerung in Betrieb damit Not-Aus etc. funktioniert und dann werden nach Bedarf Rasten in die Türen gesteckt. So kann man die Türen nach Bedarf scharf schalten. Außerdem haben meine Anlagen während der Inbetriebnahme immer einen Kniff, welcher ein Einschalten durch nicht eingewiesene Personen verhindern soll.

Gefährliche Anlagenteile wie Roboter und Blechformanlagen sind hingegen immer in einem Extrabereich welcher niemals überbrückt wird.

Bin ich damit wirklich glücklich? Jain. Es macht Arbeiten angenehmer. Aber Problem sind immer die Anderen. Wie es so ist gab es an der letzten Anlage beinahe einen bösen Arbeitsunfall. Ich wurde angewiesen den Kniff freizuschalten, damit die Mechaniker ihre Arbeit direkt testen konnten. Ich hatte Bauchweh dabei, aber die technische Leitung ... naja. Jedenfalls standen die Mechaniker bis zu den Schultern in der Mechanik, als ein dritter, komplett unbeteiligter Anlagenfahrer an die Anlage herantrat und auf dem HMI rumspielte. Antriebe. Steuerspannung. AUTOMATIK. Blöderweise schaffte er es in aufkeimender Panik dann aber nicht mehr, die Maschine wieder anzuhalten. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.
 
Alles ist eigentlich gesagt. Ich kommentiere nur dass für uns gibt es bei IBN immer mindestens 2 Personen.
Es handelt in diesen Fall nur um beobachten. Wir gehen nie in eine gefährliche Bereich oder berührt gefährliche Maschinenteile.
Ein Person steht neben die Maschineteil der beobachtet werden muss, die andere hat die Hand auf das Not-Aus.
Das Anlage ist in diesen Fall beschildert und mit ketten abgesperrt. Wie in das FBHM-16 Probetbetrieb von Tommi beschrieben ist.
In die RBU ist dies Beschrieben, wobei es wird unterscheidet zwischen normalen Anwender und Instandhalter.

Eine Alternativ wäre reduzierten Geschwindigkeit und Zustimmtaster.
Habe ich in meine Karriere nur bei Roboter-Zellen gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus welchem Grund?
Dies können unterschiedliche Tätigkeiten sein wie z.B.:
- Beobachtung einer Fahrbewegung die bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist.
- Test einer Kollisionskontrolle bei der durch die Betätigung eines Sensors die Kollision simuliert werden soll.
- etc...
Was erwähnt werden muss ist die Tatsache, dass es nur vereinzelt Tätigkeiten sind wo das Brücken einer Schutztür notwendig ist und dies kein Dauerzustand sein darf. Es kann auch die Notwendigkeit zeitlich begrenzt werden.
Sicherlich stellt sich mir die Frage, welche Maßnahmen (konstruktiv, steuerungstechnisch) wären notwendig um das Brücken der Schutztüren zu verhindern. Und dabei komme ich in den Konflikt wo ich mir denke, wie weit muss ich als Hersteller dies berücksichtigen.
Betrachtet man die mechanische Montage der Maschine sind auch Tätigkeiten des Monteurs notwendig wo dieser auf die Anlage klettern muss, die nicht als Arbeitsplatz ausgewiesen und entsprechend gesichert ist.
Das soll alles keine Entschuldigung sein und ich bin mir der Verantwortung bewusst. Dennoch wird immer ein Restrisiko bestehen egal wer, wann und wie an einer Anlage arbeitet.
Das soll aber nicht heißen das Gegenmaßnahmen wie Schulung, Absperren des Gefahrenbereichs etc. zwingend notwendig sind. Und wie gesagt, wir sprechen hier von einzelnen Tätigkeiten und nicht von einem Dauerzustand während der gesamten Inbetriebnahme.
Es geht mir um den gesunden Menschenverstand!
 
Was spricht denn gegen:

Schlüsselschalter - 0-Stellung: keine Freigabe bei offener Tür - 1-Stellung: Freigabe bei offener Tür möglich
+
Zustimmtaster - Freigabe Pneumatik + Freigabe sichere Geschwindigkeit bei Achsen usw..


Dann gibts auch noch Schlösser/Riegel für Sicherheitstüren, sodass niemand mutwillig jemanden in der Anlage einschliessen kann und Automatik starten kann.


So kenne ich das, und auch nur so. Ohne Brücken und ohne alles. Plus, du kannst diese Methodik auch im Sicherheitskonzept mitberücksichtigen.

(Würde mich die Mechanik/Elektrik fragen ob ich mal fix eine Brücke in die Steuerung einbaue, sage ich immer nein)
 
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Dies können unterschiedliche Tätigkeiten sein wie z.B.:
- Beobachtung einer Fahrbewegung die bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist.
- Test einer Kollisionskontrolle bei der durch die Betätigung eines Sensors die Kollision simuliert werden soll.
- etc...
Was erwähnt werden muss ist die Tatsache, dass es nur vereinzelt Tätigkeiten sind wo das Brücken einer Schutztür notwendig ist und dies kein Dauerzustand sein darf. Es kann auch die Notwendigkeit zeitlich begrenzt werden.
Sicherlich stellt sich mir die Frage, welche Maßnahmen (konstruktiv, steuerungstechnisch) wären notwendig um das Brücken der Schutztüren zu verhindern. Und dabei komme ich in den Konflikt wo ich mir denke, wie weit muss ich als Hersteller dies berücksichtigen.
Betrachtet man die mechanische Montage der Maschine sind auch Tätigkeiten des Monteurs notwendig wo dieser auf die Anlage klettern muss, die nicht als Arbeitsplatz ausgewiesen und entsprechend gesichert ist.
Das soll alles keine Entschuldigung sein und ich bin mir der Verantwortung bewusst. Dennoch wird immer ein Restrisiko bestehen egal wer, wann und wie an einer Anlage arbeitet.
Das soll aber nicht heißen das Gegenmaßnahmen wie Schulung, Absperren des Gefahrenbereichs etc. zwingend notwendig sind. Und wie gesagt, wir sprechen hier von einzelnen Tätigkeiten und nicht von einem Dauerzustand während der gesamten Inbetriebnahme.
Es geht mir um den gesunden Menschenverstand!
Ich habe gefragt, weil ich den Grund für wichtig halte. Für mich muss es einen Grund geben, und dieser Grund muss nachvollziehbar sein.
Alles andere ist schon beschrieben, Gefahrabhängig, Zeitfenster, Information, usw. ....
Der Hersteller muss auch die Möglichkeit der Manipulation berücksichtigen.
 
Was spricht denn gegen:

Schlüsselschalter - 0-Stellung: keine Freigabe bei offener Tür - 1-Stellung: Freigabe bei offener Tür möglich
+
Zustimmtaster - Freigabe Pneumatik + Freigabe sichere Geschwindigkeit bei Achsen usw..
Für die Inbetriebnahme sehe ich das nicht... man muss einige Parameter ändern, und dann wieder zurücksetzen, und wieder prüfen...
Vielleicht in einer Maschine, ja, das wäre praktisch, aber für mich keine generelle Lösung.
 
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Das soll aber nicht heißen das Gegenmaßnahmen wie Schulung, Absperren des Gefahrenbereichs etc. zwingend notwendig sind. Und wie gesagt, wir sprechen hier von einzelnen Tätigkeiten und nicht von einem Dauerzustand während der gesamten Inbetriebnahme.
Absperrung und Schilderung usw. braucht man eventuell für den einfachen Fall nicht.
Z.b. die Instandhalter entfernt mittlerweile ein Schutzblech, beobachtet was passiert und überwacht in diesen Zeit dass keine andere Person nah zu den Gefahrenstelle kommt.
Wenn man von den Gefahrenstelle weck geht, oder nicht bereit ist den Not-Aus zu aktivieren, dann muss die Absperrung und Beschilderung da sein.

Es geht mir um den gesunden Menschenverstand!
Absolut. Wenn man fordert dass die Schutzmassnahmen IMMER installiert bzw. aktiv sind, und dies verhindert den typischen Fehlersuche oder Justierung, dann hat man ein unsichere System erstellt.
Und das mit reduzierte Geschwindigkeit und Zustimmtaster, man hat ja nicht immer ein Servoantrieb oder FU welches dies ermöglicht.
 
Ich habe gefragt, weil ich den Grund für wichtig halte.
Ich denke mal für alle anderen hier muss es auch einen Grund geben, eine Schutztür zu überbrücken ;)

Wäre es nicht besser, den ganzen Text zu zitieren?;)

Ich habe gefragt, weil ich den Grund für wichtig halte. Für mich muss es einen Grund geben, und dieser Grund muss nachvollziehbar sein.
 
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