Zum Thema "wesentliche Änderung von Maschinen" beim Austausch der Steuerung durfte ich mich zuletzt stark beschäftigen und habe unter anderem mit Personen von DGUV , TÜV etc. gesprochen und das Thema auch beim Lehrgang Maschinensicherheitsexperte durchgesprochen.
Wenn ich lediglich eine S5 gegen eine S7 tausche und dadurch keine weitere Funktionen dazu kommen und es zu keiner Änderung des Maschinenverhalten und der Maschine kommt, kommt es gemäß dem "Interpreationspapier für wesentliche Änderung" zu dem Ergebnis : keine wesentliche Änderung
Wenn durch den Tausch der Steuerung eine neue Gefährdung oder eine Erhöhung eines vorhanden Risikos kommt, muss überprüft werden, ob vorhandene Schutzmaßnahmen oder durch einfache Schutzmaßnahmen das Risiko minimiert werden kann, auch dann ist es keine wesentliche Änderung.
Die Erhöhung der vorhandenen Sicherheit ist keine wesentliche Änderung.
Oftmals ist bei Alt-Anlagen, wo eine S5 verbaut ist, leider die Sicherheitstechnik nicht mehr auf Stand der Technik ( auch wenn dieses regelmäßig auf Stand gebracht werden muss). Hier muss der Besitzer der Anlage tätig werden.