Umbau Siemens S5 auf S7 => wesentliche Änderung?

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.... Ansonsten macht ja die Verwendung der F-CPU keinen Sinn.
Das sehe ich nicht so - alleine wenn ich schon mal an dezentrale Perepherie denke, egal ob Sicherheitsschalter gleich welcher Art oder simple Not-Stop-Schalter - alles das kann man dann schön mit einsammeln. Und selbst wenn nicht - es macht aus meiner Sicht auch schon Sinn einfach eine PNOZ-Sammlung aus dem Schaltschrank zu eliminieren ... (von deren Mindesthaltbarkeitsdatum mal abgesehen)
 
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Das sehe ich nicht so - alleine wenn ich schon mal an dezentrale Perepherie denke, egal ob Sicherheitsschalter gleich welcher Art oder simple Not-Stop-Schalter - alles das kann man dann schön mit einsammeln. Und selbst wenn nicht - es macht aus meiner Sicht auch schon Sinn einfach eine PNOZ-Sammlung aus dem Schaltschrank zu eliminieren ... (von deren Mindesthaltbarkeitsdatum mal abgesehen)
Was ich sagen wollte, wenn beim Tausch der S5 zur S7 1500 F keine Safety-Funktion hinzukommt, damit es eben keine wesentliche Veränderung gibt, dann macht m.M. eine F-CPU keinen Sinn. Der Themenstarter hat ja aber schon gesagt, dass sie die F-CPU als Standard haben, egal ob die F-Funktionen genutzt werden oder nicht.

Ob die Verwendung von F-CPU und den teureren F-Baugruppen sich gegenüber einem simplen PNOZ und etwas mehr Verdrahtungsaufwand rechnen, muss mann wohl in jedem Fall separat prüfen.
 
Bei einem größeren Umbau, was der Tausch der Steuerung meiner Meinung nach ist, (ich bin aktuell noch bei größerer, nicht bei wesentlicher) muss nach BetrSV eine neue Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.Hierbei wird auch der Stand der Technik berücksichtigt! Im Maschinenbau gibt es keinen Bestandsschutz. Deswegen muss der Maschinenbesitzer prüfen ob der bestehende (Sicherheits-)Stand der Technik noch aktuell ist. auch die Verwendungsdauer, der bereits verbauten Sicherheitskomponenten muss berücksichtigt werden.
Wir befinden uns immer noch in der Betriebssicherheitsverordnung.

Wird nun nach Informationsblatt der DGUV (wesentliche Änderung) eine wesentliche Änderung durchgeführt, dann muss hier weiteres berücksichtigt werden
 
Zum Thema "wesentliche Änderung von Maschinen" beim Austausch der Steuerung durfte ich mich zuletzt stark beschäftigen und habe unter anderem mit Personen von DGUV , TÜV etc. gesprochen und das Thema auch beim Lehrgang Maschinensicherheitsexperte durchgesprochen.

Wenn ich lediglich eine S5 gegen eine S7 tausche und dadurch keine weitere Funktionen dazu kommen und es zu keiner Änderung des Maschinenverhalten und der Maschine kommt, kommt es gemäß dem "Interpreationspapier für wesentliche Änderung" zu dem Ergebnis : keine wesentliche Änderung

Wenn durch den Tausch der Steuerung eine neue Gefährdung oder eine Erhöhung eines vorhanden Risikos kommt, muss überprüft werden, ob vorhandene Schutzmaßnahmen oder durch einfache Schutzmaßnahmen das Risiko minimiert werden kann, auch dann ist es keine wesentliche Änderung.

Die Erhöhung der vorhandenen Sicherheit ist keine wesentliche Änderung.

Oftmals ist bei Alt-Anlagen, wo eine S5 verbaut ist, leider die Sicherheitstechnik nicht mehr auf Stand der Technik ( auch wenn dieses regelmäßig auf Stand gebracht werden muss). Hier muss der Besitzer der Anlage tätig werden.
 
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Oftmals ist bei Alt-Anlagen, wo eine S5 verbaut ist, leider die Sicherheitstechnik nicht mehr auf Stand der Technik ( auch wenn dieses regelmäßig auf Stand gebracht werden muss). Hier muss der Besitzer der Anlage tätig werden.

Bevor man sich überhaupt mit einer wesentlichen Veränderung beschäftigt, ist es immer gut eine Anlage auf den Stand der Technik zu bringen.
Dazu gehört auch ein Austausch der Steuerung und / oder eine Modernisierung der Sicherheitstechnik.
Das ist ja auch eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung.
Bei einem Umbau ist dann der Punkt: "Sind die bestehenden Schutzeinrichtungen ausreichend" schon mal einfacher zu beantworten.
 
Bevor man sich überhaupt mit einer wesentlichen Veränderung beschäftigt, ist es immer gut eine Anlage auf den Stand der Technik zu bringen.
Dazu gehört auch ein Austausch der Steuerung und / oder eine Modernisierung der Sicherheitstechnik.
Das ist ja auch eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung.
Bei einem Umbau ist dann der Punkt: "Sind die bestehenden Schutzeinrichtungen ausreichend" schon mal einfacher zu beantworten.
Ich glaube da wird es fast allen gleich gehen. So lange die Anlage läuft wird nichts gemacht. Passiert etwas unvorhersehbares, ob defekt oder Unfall, wird an den Anlagen so wenig als möglich investiert. Die Anlage soll ja produzieren und Geld bringen und nichts kosten.
Ist dann eine Komponente nicht mehr verfügbar dann wird auf die "schnelle" eine Low Budget Blitzaktion durchgeführt.
Dann fallen oft die "unwichtigen" Sachen hinten runter.
Wird dann nach so einer Q&D Geschichte auf den Rest hingewiesen, bekommt man die Antwort das muss nicht sein da die Anlage wieder läuft...

Daher lassen wir solche Umbauten extern machen. Wenn die Firmen dann den Umbau verweigern weil z.B. Sicherheitstechnik nicht auf Stand ist dann wird meist (zumindest bei uns) Zähneknirschend zugestimmt.
 
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