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Hallo,
Kurze Einleitung:
Wir bauen Roboterzellen in denen Industrieroboter bestimmte Arbeiten an Werkstücken durchführen. Diese Zellen sind idR geschlossene Einheiten, komplett mit Umhausung, allen nötigen Sicherheitsvorichtungen etc. pp. Es existiert natürlich auch der komplette Papierstapel inkl. CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung.
Jetzt liefern wir aber auch an einige Kunden die Roboter mit Werkzeug und Steuerung, aber ohne Sicherheitsvorrichtung, damit sie in eine Linie oder anderweitig verkettete Maschine eingebunden werden können (mit automatischer Bestückung durch andere Systeme des Kunden). Diese Varianten haben wir bisher als unvollständige Maschine verkauft, da wir ja auf das drumherum keinen Einfluss haben. Einbauerklärung und alles was an Dokumenten notwendig ist, liegt bei. Schnittstellen für den externen Not-Halt und Bedienerschutz sind vorhanden. Das Gesamt-CE wird vom Kunden/Integrator erstellt.
Weil ein Kunde jetzt unbedingt eine CE-Kennzeichnung von uns haben will, habe ich mich jetzt nochmal etwas mit dem Thema auseinander gesetzt. Da das Thema vollständige/unvollständige Maschine leider viel Interpretationsspielraum bietet und ich leider wiedersprüchliche Infos gefunde habe, frage ich hier nochmal nach eurer Meinung.
Laut dem "Leitfaden für die Anwendungder Maschinenrichtlinie2006/42/EG" wäre unser Roboter mit Werkzeug und Steuerung trotz fehlender Sicherheit und Bestückung KEINE unvollständige Maschine
Auf Maschinen-Sicherheit.net (wenn man die Seite als seriöse Quelle betrachten darf) wird aber eine Maschine ohne Sicherheitsvorichtungen als Beispiel für eine unvollständige Maschine aufgeführt...
Andere Quellen schwurbeln um dieses Thema nur nebulös herum.
TL;DR
Roboter mit Werkzeug und Steuerung, der ohne externe Bestückung, Kommunikation mit Leit-PLC und externer Sicherheitsvorrichtung maximal als Briefbeschwerer funktioniert = unvollständige Maschine?
Falls ihr der Meinung seit, es handelt sich um eine vollständige Maschine, wie würdet ihr die CE-Konformität erklären, wenn keine Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind?
Kurze Einleitung:
Wir bauen Roboterzellen in denen Industrieroboter bestimmte Arbeiten an Werkstücken durchführen. Diese Zellen sind idR geschlossene Einheiten, komplett mit Umhausung, allen nötigen Sicherheitsvorichtungen etc. pp. Es existiert natürlich auch der komplette Papierstapel inkl. CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung.
Jetzt liefern wir aber auch an einige Kunden die Roboter mit Werkzeug und Steuerung, aber ohne Sicherheitsvorrichtung, damit sie in eine Linie oder anderweitig verkettete Maschine eingebunden werden können (mit automatischer Bestückung durch andere Systeme des Kunden). Diese Varianten haben wir bisher als unvollständige Maschine verkauft, da wir ja auf das drumherum keinen Einfluss haben. Einbauerklärung und alles was an Dokumenten notwendig ist, liegt bei. Schnittstellen für den externen Not-Halt und Bedienerschutz sind vorhanden. Das Gesamt-CE wird vom Kunden/Integrator erstellt.
Weil ein Kunde jetzt unbedingt eine CE-Kennzeichnung von uns haben will, habe ich mich jetzt nochmal etwas mit dem Thema auseinander gesetzt. Da das Thema vollständige/unvollständige Maschine leider viel Interpretationsspielraum bietet und ich leider wiedersprüchliche Infos gefunde habe, frage ich hier nochmal nach eurer Meinung.
Laut dem "Leitfaden für die Anwendungder Maschinenrichtlinie2006/42/EG" wäre unser Roboter mit Werkzeug und Steuerung trotz fehlender Sicherheit und Bestückung KEINE unvollständige Maschine
Diskutabel wäre dabei aber dieser PunktMaschinen, die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige Maschinen
die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen können
Auf Maschinen-Sicherheit.net (wenn man die Seite als seriöse Quelle betrachten darf) wird aber eine Maschine ohne Sicherheitsvorichtungen als Beispiel für eine unvollständige Maschine aufgeführt...
Andere Quellen schwurbeln um dieses Thema nur nebulös herum.
TL;DR
Roboter mit Werkzeug und Steuerung, der ohne externe Bestückung, Kommunikation mit Leit-PLC und externer Sicherheitsvorrichtung maximal als Briefbeschwerer funktioniert = unvollständige Maschine?
Falls ihr der Meinung seit, es handelt sich um eine vollständige Maschine, wie würdet ihr die CE-Konformität erklären, wenn keine Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind?