Dokumentation Schaltschrank bei unvollständiger Anlage

daniel80

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Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Eine Gesamt-Anlage besteht aus 3 Komponenten A-B-C. Wir sind für den Teil B verantwortlich. Der Rest wird vom Auftraggeber durchgeführt.

Die Anlagen-Sicherheit kann nur dann hergestellt werden, wenn alle Komponenten zusammengefügt sind.

Daher legen wir unseren Teil B als unvollständige Maschine aus.

Zu diesem Teil gehört auch ein Schaltschrank, bei dem eine Safety-CPU verbaut ist, und der nur Steuerungsfunktionen für "unseren" Teil übernimmt.

Diesen Schaltschrank lassen wir zwar extern fertigen, aber nach unseren Vorgaben --> Daher sind wir der Hersteller des Schaltschranks.

Ausserdem wird der Schaltschrank nicht separat in Verkehr gebracht.

Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:

Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2

--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.

Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.

ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?

Danke!
 
Am besten mit dem abstimmen, der das CE der Gesamtanlage erstellt.
Ist bei sicherheitstechnische Verknüpfungen immer so ne Grauzone, die Abstimmung bedarf.
 
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Daniel, Du machst Dir immer über diese Themen mehr Gedanken als 99,7% des Restes der Welt.
Ich würde sagen, man kann das so machen.

Daß der Schaltschrank als Solches sicher ist, davon gehe ich aus...;)
 
Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:

Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2

--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.

Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.

ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?

Danke!
Die Frage stellt m.E. nicht dir, sondern dem Systemintegrator, der A+B+C zusammenfügt.
Du lieferst unvollständige Maschinen mit Einbauerklärung, beides braucht der Systemintegrator damit er ein CE geben kann.

Der Schaltanlagenbauer bescheinigt die Konformität seiner Komponente zu NSp-RL, EMV-RL, DIN EN 60204-1 und was er sonst noch so einhält.
 
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