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Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Eine Gesamt-Anlage besteht aus 3 Komponenten A-B-C. Wir sind für den Teil B verantwortlich. Der Rest wird vom Auftraggeber durchgeführt.
Die Anlagen-Sicherheit kann nur dann hergestellt werden, wenn alle Komponenten zusammengefügt sind.
Daher legen wir unseren Teil B als unvollständige Maschine aus.
Zu diesem Teil gehört auch ein Schaltschrank, bei dem eine Safety-CPU verbaut ist, und der nur Steuerungsfunktionen für "unseren" Teil übernimmt.
Diesen Schaltschrank lassen wir zwar extern fertigen, aber nach unseren Vorgaben --> Daher sind wir der Hersteller des Schaltschranks.
Ausserdem wird der Schaltschrank nicht separat in Verkehr gebracht.
Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:
Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2
--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.
Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.
ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?
Danke!
folgende Situation:
Eine Gesamt-Anlage besteht aus 3 Komponenten A-B-C. Wir sind für den Teil B verantwortlich. Der Rest wird vom Auftraggeber durchgeführt.
Die Anlagen-Sicherheit kann nur dann hergestellt werden, wenn alle Komponenten zusammengefügt sind.
Daher legen wir unseren Teil B als unvollständige Maschine aus.
Zu diesem Teil gehört auch ein Schaltschrank, bei dem eine Safety-CPU verbaut ist, und der nur Steuerungsfunktionen für "unseren" Teil übernimmt.
Diesen Schaltschrank lassen wir zwar extern fertigen, aber nach unseren Vorgaben --> Daher sind wir der Hersteller des Schaltschranks.
Ausserdem wird der Schaltschrank nicht separat in Verkehr gebracht.
Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:
Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2
--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.
Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.
ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?
Danke!