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Hallo,
kennt jemand eine genaue Festlegung wann ein Sicherheitslichtvorhang mit einem Hintertrittschutz versehen werden muss. Meist wird nur geschrieben "sobald ein Hinterteten des Lichtvorhanges möglich ist". Das ist bei meiner Körperfülle aber mehr als bei unserem Azubi, es muss doch eine allgemeingültige Festlegung dafür geben.
Einzig in der EN 289 habe ich ein Maß gefunden (>150mm).
Weiß jemand von Euch mehr ?
Danke Uwe
kennt jemand eine genaue Festlegung wann ein Sicherheitslichtvorhang mit einem Hintertrittschutz versehen werden muss. Meist wird nur geschrieben "sobald ein Hinterteten des Lichtvorhanges möglich ist". Das ist bei meiner Körperfülle aber mehr als bei unserem Azubi, es muss doch eine allgemeingültige Festlegung dafür geben.
Einzig in der EN 289 habe ich ein Maß gefunden (>150mm).
Weiß jemand von Euch mehr ?
Danke Uwe