Steuerungstechnischen Maßnahme, wie bewerten?

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Mit der "Zeit" meinte ich eigentlich die Dauer der Gefährdungsexposition bei der Bewertung.
hab dich schon richtig verstanden. wollte nur nochmal betonen, das die Zeit bei verriegelt trennenden Schutzeinrichtung berücksichtigt werden muss.

Ansonsten(bei der Dauer der Gefährdungsexposition) ist die Zeit, meiner Ansicht nach, relevant in der der Bediener hinfassen könnte/ nicht muss.
 
Hallo,
zunächst zu dem Begriffen.
Richtig ist:
Verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung
Da dieses Konstrukt mehrere Funktionen hat.
Steuerungstechnische Verriegelung der Gefährdungen (Stoppen beim öffnen und verhindern des unerwarteten Anlaufs, wenn geöffnet)
Zuhaltung bis die Gefährdung beendet

Zur Risikoeinschätzung gibt es doch einige Beispiele in der DIN ISO/TR 14121-2 sehe Dir das mal an.
Die Einschätzung der Dauer und Häufigkeit beruht auf Annahmen und es ist nicht so dass man hier bei der ersten Bewertung immer davon ausgehen muss, da die Person es kann wird Sie auch dahingehen oder greifen.
Es geht ja um die Einschätzung eines Risikos und da ist es eben wichtig wie oft man real einer Gefährdungssituation ausgesetzt ist.
 
Hallo,
zunächst zu dem Begriffen.
Richtig ist:
Verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung
Da dieses Konstrukt mehrere Funktionen hat.
Steuerungstechnische Verriegelung der Gefährdungen (Stoppen beim öffnen und verhindern des unerwarteten Anlaufs, wenn geöffnet)
Zuhaltung bis die Gefährdung beendet

Zur Risikoeinschätzung gibt es doch einige Beispiele in der DIN ISO/TR 14121-2 sehe Dir das mal an.
Die Einschätzung der Dauer und Häufigkeit beruht auf Annahmen und es ist nicht so dass man hier bei der ersten Bewertung immer davon ausgehen muss, da die Person es kann wird Sie auch dahingehen oder greifen.
Es geht ja um die Einschätzung eines Risikos und da ist es eben wichtig wie oft man real einer Gefährdungssituation ausgesetzt ist.
ich stimme dir grundsätzlich zu. jeder hat bei solchen Gefahren unterschiedliche Szenarien im Kopf. Ich denke halt an eine Tür, welche zugehalten werden muss. wenn diese nicht zugehalten wird, kann er jederzeit reingehen. und für diesen Fall, so ist zumindest meine Bewertung, ist die Bewertung "Dauer der Gefährdungsexposition" vorher hoch und nach Anwendung der Zuhaltung niedrig.
 
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Hallo, es geht um die einzelne Gefährdung und den Zugang oder Zugriff zu dieser, daraus resultiert eine Gefährdungssituation. Nur so kann man ein Risiko einschätzen.
Auch wenn Du das so sehen willst ist es nicht so.
 
Hallo, es geht um die einzelne Gefährdung und den Zugang oder Zugriff zu dieser, daraus resultiert eine Gefährdungssituation. Nur so kann man ein Risiko einschätzen.
Auch wenn Du das so sehen willst ist es nicht so.
ich wollte damit doch nur sagen, das jeder unterschiedliche Szenarien im Kopf hat. bei meinem Szenario ist hinter der Tür sofort die Gefahr (wegfliegen von Teilen), deswegen ist meine Beurteilung vorher hoch und später niedrig.
Ist das falsch? WEnn ja, dann brauche ich nie wieder Zuhaltungen. Weil der Bediener grundsätzlich nie rein muss, aber gerne rein will.(während rotierende Wellen mit 15000 rpm drehen und Teile wegfliegen können)
 
Hallo, jetzt kommen wir langsam auf den Punkt.
Du musst eben jede Gefährdungssituation einschätzen.
Es gibt ja nicht nur die Gefährdung der wegfliegenden Teile, sondern auch die der Maschinenbewegungen und viele andere. Also musst Du auch für diese eine Risikoeinschätzung machen und die fallen alle sehr unterschiedlich aus.
Und ob man eine Zuhaltung benötigt muss man entsprechend der DIN EN ISO 13855 Abschnitt 9 oder einer Typ-C Norm beurteilen. Es geht erstmal um die Verriegelung und dann, wenn die Gefährdung nicht schnell genug beendet werden kann kommt die Zuhaltung.
Weiterhin würde ich es begrüßen, wenn wir bei der Frage bleiben und nicht dann auf Deine Maschine eingehen und das was Du gerade denkst.
Wenn Du aber anderer Meinung bist, dann belege dies doch bitte mit entsprechenden Normen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ist das falsch? WEnn ja, dann brauche ich nie wieder Zuhaltungen. Weil der Bediener grundsätzlich nie rein muss, aber gerne rein will.

An einer Stelle, an der der Bediener grundsätzlich nie ranmuss wird man doch sinnvollerweise eine feste trennende SV anbauen.
Ich bin weiterhin der Meinung, das für die Berechnung einer beweglichen trenn. SV die Dauer der tatsächlichen Exposition anzunehmen ist für die Berechnung der Sicherheitskennwerte.

Bei der Gefahr wegfliegender Teile ist die SV entsprechend mechanisch zu dimensionieren. Ergo ist bei ordnungsgemäßer SV der Bediener keinem erhöhtem Risiko ausgesetzt und es gilt weiterhin die Zeit/Häufigkeit für die der Bediener tatsächlich eingreifen, also die SV bedienen muss.
 
Hallo,
die erste Risikoeinschätzung beginnt ohne Schutzeinrichtungen!
Dann kommt das Dreischrittverfahren der MRL und bei jeder Risikominderung kann eine weitere Risikoeinschätzung erfolgen.
Man kann das Thema Risikoeinschätzung auch übertreiben, denke man sollte mehr Energie in die Risikominderung und Umsetzung von Normen investieren.
 
Weiterhin würde ich es begrüßen, wenn wir bei der Frage bleiben und nicht dann auf Deine Maschine eingehen und das was Du gerade denkst.
Wenn Du aber anderer Meinung bist, dann belege dies doch bitte mit entsprechenden Normen.
Na gut, dann gehen wir nicht weiter auf mein Szenario ein. Aber warum ich nicht sagen kann, was ich denke, verstehe ich nicht. DAs macht doch jeder in einem Forum? Man gibt seine Meinung und Informationen an andere weiter.
Was du mit dem Satz "Wenn Du aber anderer Meinung bist, dann belege dies doch bitte mit entsprechenden Normen." meinst verstehe ich jetzt nicht.Was soll ich denn belegen?
 
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Hallo stevenn,

Du hast geschrieben:
Ansonsten(bei der Dauer der Gefährdungsexposition) ist die Zeit, meiner Ansicht nach, relevant in der der Bediener hinfassen könnte/ nicht muss.
jeder hat bei solchen Gefahren unterschiedliche Szenarien im Kopf. Ich denke halt an eine Tür, welche zugehalten werden muss. wenn diese nicht zugehalten wird, kann er jederzeit reingehen. und für diesen Fall, so ist zumindest meine Bewertung, ist die Bewertung "Dauer der Gefährdungsexposition" vorher hoch und nach Anwendung der Zuhaltung niedrig.
Auf das habe ich reagiert und Dir bzw. dem Verfasser des Themas versucht den Sachverhalt zu erklären und wenn Du es anders siehst mir darzulegen wie Du darauf kommst, am besten anhand einer Norm.
Und das hat nichts mit einem Beispiel, das man gerade im Kopf hat zu tun, es geht generelle um die Frage muss man bei der Risikoeinschätzung die Häufigkeit und Dauer abschätzen oder eben beim beginn immer von einem maximum ausgeht.
Weiterhin kannst Du schreiben was Du willst. Ich habe auch geschrieben das ich es begrüßen würde damit man ein Thema auch mal abschließend klären kann. Und da ich immer an neunen Erkenntnissen interessiert bin, habe ich Dich aufgefordert falls Du immer noch anderer Meinung bist es mir doch bitte mit dem Inhalt einer Norm darzulegen.
Also zurück zum Thema ich habe dargelegt das man bei der Risikoeinschätzung bzw. der Einschätzung der Häufigkeit und / oder Dauer nicht von einem Maximum ausgehen muss. Dein Beispiel Verriegelte trennende Schutzeinrichtung ohne Zuhaltung zeigt auch ganz klar, dass es so nicht ist. Sonst hätte man ja bei der weiteren Risikoeinschätzung nach DIN EN ISO 13849-1 Anhang A immer F2.
 
Hallo

a) Ich finde Safetys Bemerkung völlig richtig. Man sollte im Forum nicht die Eingangsfrage aus den Augen verlieren. Hier in diesem speziellen Forum sollte der Fokus auf fachlich fundierten Aussagen liegen, gerade weil "unsere" Thematik immer wieder neue Fragestellungen aufwirft. Was man denkt und mitteilen möchte, gehört dann vielleicht eher in andere Bereiche.

b) Also wieder zur Frage; wie behandele ich F1/F2. ==> Siehe BGIA-Report, Anhang A
Bsp. 3 offenen Webmaschine " Die Häufigkeit ... kann mit selten bezeichnet werden (F1)
Bsp. 4 Druckmaschine " Da Tätigkeiten im Gefahrenbereich nur zu ... anfallen, kann die Häufigkeit ... mit selten bezeichnet werden (F1)

Ich finde, das ist eindeutig. Es geht um die - aus den Lebensphasen resultierende - Exposition von Personen im GEFAHRENBEREICH. Also der realen Notwendigkeit dort hin gelangen zu müssen, nicht der potentiellen Möglichkeit (also quasi jederzeit und permanent) dieses tuen zu können.



MfG

Profilator
 
b) Also wieder zur Frage; wie behandele ich F1/F2. ==> Siehe BGIA-Report, Anhang A
Bsp. 3 offenen Webmaschine " Die Häufigkeit ... kann mit selten bezeichnet werden (F1)
Bsp. 4 Druckmaschine " Da Tätigkeiten im Gefahrenbereich nur zu ... anfallen, kann die Häufigkeit ... mit selten bezeichnet werden (F1)

Ich finde, das ist eindeutig. Es geht um die - aus den Lebensphasen resultierende - Exposition von Personen im GEFAHRENBEREICH. Also der realen Notwendigkeit dort hin gelangen zu müssen, nicht der potentiellen Möglichkeit (also quasi jederzeit und permanent) dieses tuen zu können.
MfG
Profilator
das sind doch komplett andere Voraussetzungen.
Bei Bsp. 3 hat der Bediener keinen Anreiz und keinen Vorteil das bei laufender Maschine zu tun. Davon abgesehen, das es gar nicht geht. hier wird nur der unerwartete Anlauf verhindert.
Bei Bsp. 4 geht es nur um die Wartung. und die ist (meistens zumindest) weniger zeitaufwendig, als der normale Betrieb, deswegen selten.
 
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Also zurück zum Thema ich habe dargelegt das man bei der Risikoeinschätzung bzw. der Einschätzung der Häufigkeit und / oder Dauer nicht von einem Maximum ausgehen muss. Dein Beispiel Verriegelte trennende Schutzeinrichtung ohne Zuhaltung zeigt auch ganz klar, dass es so nicht ist. Sonst hätte man ja bei der weiteren Risikoeinschätzung nach DIN EN ISO 13849-1 Anhang A immer F2.
Wessen Beispiel "Verrigelte trennende Schutzeinrichtung ohne Zuhaltung", mein Beispiel oder das vom Themenstarter? Ich weiß nicht ob ich dich richtig verstehe, bei meinem Beispiel habe ich eine Zuhaltung. Aber gehen wir davon aus, es gibt ein Beispiel ohne Zuhaltung, dann verhindert genau diese verriegelte trennende Schutzeinrichtung ohne Zuhaltung, dass man in den Gefahrenbereich kommt, solange er gefährlich ist. Schlussfolgerung ist, er kommt nur noch selten (oder gar nicht) an die Gefahrenstelle ->F1.
 
Auf das habe ich reagiert und Dir bzw. dem Verfasser des Themas versucht den Sachverhalt zu erklären und wenn Du es anders siehst mir darzulegen wie Du darauf kommst, am besten anhand einer Norm.
Und das hat nichts mit einem Beispiel, das man gerade im Kopf hat zu tun, es geht generelle um die Frage muss man bei der Risikoeinschätzung die Häufigkeit und Dauer abschätzen oder eben beim beginn immer von einem maximum ausgeht.
ok, jetzt verstehen wir uns langsam. die Norm welche bei diesem Thema relevant wird ist die EN 14119.denn wir müssen auch Manipulation berücksichtigen und wenn jemand hingreifen /rein gehen kann und dann arbeiten machen kann, die ihm die Arbeit erleichtert, dann muss man das berücksichtigen. Beispiel: Ich muss etwas während des sicheren Stillstandes einstellen (STO usw.) dafür muss ich aber immer die Betriebsart wechseln. na dann wechsel ich nicht die Betriebsart, gehe in einem "normalen Stopp" und mache diese Tätigkeit. Normalerweise darf er das nicht, aber diese "Manipulation" / "Umgehung der Sicherheitseinrichtung" muss gemäß 14119 berücksichtigt werden. Dementsprechend ist nicht die reale Zeit relevant, sondern man muss alle Umstände berücksichtigen und deswegen F2.
Oder das berühmte "ich muss mit meinem Ohr genau an die 10000 rpm-drehende Welle hin". Gibt es z.B. oft bei Entwicklungsprüfständen. WEnn solche Aussagen kommen, muss man davon ausgehen, dass diese Person rein gehen will und öfter reingehen will. dementsprechend F2.
 
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F1/F2 unterscheidet in der Gefährdungsexposition aufgrund von "ständiger arbeitsplatz" oder "nicht ständiger arbeitsplatz". (diese definition findest du in der EN 13849-1)

wenn ich ein schutzgitter mit schutztür (inkl. elektrische verriegelung) im hinteren bereich der maschine vorfinde, dann ist das garantiert F1, wenn ich im vorderen bereich der maschine arbeite F2.

in jedem lebensabschnitt (instandhaltung, wartung, normaler betrieb) der maschine ist der "ständiger arbeitsplatz" vor der maschine und somit in diesem bereich F2 und der "nicht ständiger" arbeitsplatz hinten und somit F1.
wenn ich hinten reingehe, setzt meine verriegelung die antriebe sicher still (STO). wenn ich einen betriebsmodus "einrichten" im hinteren bereich benötige weil ich bei laufender maschine irgendetwas hinten kontrollieren will, werden die antriebe z.B. mit sicherer geschwindigkeit und zweihandbedienung betrieben und die verriegelung wird außer kraft gesetzt.

die umgehung muss ich natürlich berücksichtigen, aber dadurch ändert sich die aufenthaltsdauer in normalen betrieb nicht. warum wird manipuliert, meistens weil eine "sichere betriebsart" nicht vorhanden ist...

wenn jemand als aufenthaltsdauer F2 analysiert ist die anlage trotzdem noch manipulierbar, also das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts zu tun.

SG
Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
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F1/F2 unterscheidet in der Gefährdungsexposition aufgrund von "ständiger arbeitsplatz" oder "nicht ständiger arbeitsplatz". (diese definition findest du in der EN 13849-1)

wenn ich ein schutzgitter mit schutztür (inkl. elektrische verriegelung) im hinteren bereich der maschine vorfinde, dann ist das garantiert F1, wenn ich im vorderen bereich der maschine arbeite F2.
Wo in der EN 13849-1 werden denn die Begriffe "ständiger arbeitsplatz" oder "nicht ständiger arbeitsplatz" definiert? kann ich nicht finden.


wenn ich ein schutzgitter mit schutztür (inkl. elektrische verriegelung) im hinteren bereich der maschine vorfinde, dann ist das garantiert F1..."
das sage ich ja auch. wenn die Sicherheitsmaßnahme Schutzgitter mit Schutztür und Verriegelung umgesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könntet ihr mir zur Vermeidung oder Minderung des Schadens noch ein paar Beispiele geben in Bezug auf eine steuerungstechnische Maßnahme nach 13849?

Ich nenne nochmal mein Beispiel mit der Abzugseinheit:

Beim Eingangsrisiko behaupte ich, dass ein Ausweichen unmöglich ist, da die Geschwindigkeit höher als 0,25m/s ist.
Bei der steuerungstechnische Maßnahme spielt für mich der Punkt P1/P2 eine entscheidende Rolle bezüglich des PL´s.

Wie darf da die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung eingeschätzt werden?

Variante 1: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist die Bewegung dahinter immer noch größer als 0,25m/s und somit P2
Variante 2: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist ein Hineingreifen möglich. Die Abzugseinheit bewegt sich jetzt zwar im offenen Zustand mit mehr als 0,25m/s, die Gefahr wird aber vom Bediener erkannt und er kann diese melden. Des Weiteren muss er bewußt hineingreifen, um sich zu verletzen. Folglich kann P1 verwendet werden.

Welche Variante wäre richtig bzw. betrachte ich die das Ganze komplett falsch?
 
Könntet ihr mir zur Vermeidung oder Minderung des Schadens noch ein paar Beispiele geben in Bezug auf eine steuerungstechnische Maßnahme nach 13849?

Ich nenne nochmal mein Beispiel mit der Abzugseinheit:

Beim Eingangsrisiko behaupte ich, dass ein Ausweichen unmöglich ist, da die Geschwindigkeit höher als 0,25m/s ist.
Bei der steuerungstechnische Maßnahme spielt für mich der Punkt P1/P2 eine entscheidende Rolle bezüglich des PL´s.

Wie darf da die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung eingeschätzt werden?

Variante 1: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist die Bewegung dahinter immer noch größer als 0,25m/s und somit P2
Variante 2: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist ein Hineingreifen möglich. Die Abzugseinheit bewegt sich jetzt zwar im offenen Zustand mit mehr als 0,25m/s, die Gefahr wird aber vom Bediener erkannt und er kann diese melden. Des Weiteren muss er bewußt hineingreifen, um sich zu verletzen. Folglich kann P1 verwendet werden.

Welche Variante wäre richtig bzw. betrachte ich die das Ganze komplett falsch?
ich kann deinen Gedankengängen leider nicht folgen.

es verfährt etwas zu schnell. -> ausweichen unmöglich
ich installiere SLS (Safely limited speed) -> ausweichen ist möglich
 
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