Könntet ihr mir zur Vermeidung oder Minderung des Schadens noch ein paar Beispiele geben in Bezug auf eine steuerungstechnische Maßnahme nach 13849?
Ich nenne nochmal mein Beispiel mit der Abzugseinheit:
Beim Eingangsrisiko behaupte ich, dass ein Ausweichen unmöglich ist, da die Geschwindigkeit höher als 0,25m/s ist.
Bei der steuerungstechnische Maßnahme spielt für mich der Punkt P1/P2 eine entscheidende Rolle bezüglich des PL´s.
Wie darf da die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung eingeschätzt werden?
Variante 1: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist die Bewegung dahinter immer noch größer als 0,25m/s und somit P2
Variante 2: Beim Versagen der Schutzeinrichtung ist ein Hineingreifen möglich. Die Abzugseinheit bewegt sich jetzt zwar im offenen Zustand mit mehr als 0,25m/s, die Gefahr wird aber vom Bediener erkannt und er kann diese melden. Des Weiteren muss er bewußt hineingreifen, um sich zu verletzen. Folglich kann P1 verwendet werden.
Welche Variante wäre richtig bzw. betrachte ich die das Ganze komplett falsch?