So, jetzt habe ich eine gewisse Zeit...
Das Gerät etwas deutlicher beschrieben:
Es ist eine Heiz-kasten, ungf. 1.5 m breit, 1 m hoch.
Darin werden Teile erwärmt bis zum Betriebstemperatur, ungf. 50 °C.
Die Teile sind ungf. 100 kg.
Die Teile stehen oder hängen auf eine Halterung der mit Rollen versehen ist.
Beim laden und entladen wird ein Rolltisch verwendet, und die Halterung mit Teil wird durch Handkraft ein/ausgeführt.
Das Rolltisch hat mechanische Schlösser damit dass die Halterung festgehalten wird wenn es nicht geladen or entladen wird.
Die Heizelemente werden gepulst um die Temperatur zu erhalten. Die PID Regler ist eigenständig. Da ist keine 'Steuerung' abgesehen von die PID Regler.
Die Heizelemente sind isoliert, es gibt keinen Gefahr von Berührung von unisolierte Teile.
Die Tür schätze ich ist ungf. 20 kg wegen die Isolierung. Um das heben/senken zu erleichten gibt es einen Gegengewicht verbunden mittels Rollen und Seil.
Die Tür ist in eine 'normalen' Arbeitshöhe.
Ich schätze selber es gibt diese Risiken:
Die 'normale' elektrische Risiken, die unter NSRL liegen. El. Shock, Überlast, Kurzschluss.
Quetschen von Hände wenn die Tür durch einen Fehler fällt.
(leichte) Verbrennung wenn die Haut die Heizelemente direkt berührt.
Beim Laden und Entladen von die Teile können sie fallen und Hände oder Füsse quetchen.
@Eventuell sachkundig.
Die 'automatische Bewegung' war einen schlechten Wortwahl von mir. Das Punkt ist, da ist keine Bewegung durch zufuhr von Energie, ausser von menschlichen Kraft.
Deine Betrachtung scheint mir passt zu MrL, Artikel 3, pkt (1)(a), wie ich in Beitrag 8 geschrieben hat.
Da ist aber auch Artikel 3, pkt (1)(e):
(e) an assembly of linked parts or components, at least one of which moves, and which are joined together, intended for lifting loads and whose only power source is directly applied human effort;
Also, es ist für mich eigentlich logisch dass in diesen Fall gehört das Gerät zu den MrL.
Es wird keinen Energie von aussen zugeführt, aber es wird potentiellen Energie aufgebaut, genauso gefährlich.
Ich und meine Kollegen war vorher auch auf die Formulierung unter Artikel 3, pkt (1)(a) fokusiert.
Jetzt bin ich fast 100% dass das Gerät unter Artikel 3, pkt (1)(e) fällt.
Es ist also in diesen Fall für mich klar, wenn keiner mich anders überzeugen kann.

Das Gerät fällt unter die MrL !
Für eine anderen Fall, wenn das Gerät nicht unter die MrL gehört, dann wurde ich untersuchen ob es harmonisierte Normen für den Gerät gibts.
Und ich wurde in jeden Fall die Anweisungen in den Link von
@Blockmove folgen.