(Umbenannt) Wann ist eine Gerät eine 'Maschine' ?

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Ich habe einen Heizkasten mit den ich unsicher bin welche Normen erfüllt werden müssen damit dass wir den CE Schild anbringen kann.
Es ist keine Maschine im Sinne des MrL, da es keine automatische Bewegungen gibts.
Es gibt einige vorhersehbare Risiken:
Einen Tür der Handbedient ist kann fallen und einen Hand klemmen.
Die Heizelemente können den Haut verbrennen.
Die normalen elektrischen Risiken (El. shock, Überlast, Kurzschluss).

Gibts es EU Regulative für so eine nicht-Maschine ?
Muss man einen Risikobeurteilung machen ?
Muss man einen EU Konformtitätserklärung erstellen ?
 
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Der Beschreibung nach vermute ich es handelt es sich um ein "normales", elektrisches Gerät(?)

Evtl. mal in die DIN EN 50699 bzw. VDE 0701-0702 rein schauen.
Die ist zwar eigentlich für Wiederholungsprüfung etc, sollte aber auch Verweise zu den Normen für "Neugeräte" beinhalten.
 
Nicht nur elecktrisch.
Es gibt einen handbedienten Tür, schwehr genug dass den Hand schaden kann wenn es frei Fällt.
Die Tür hat einen Gegengewicht mittels ein Rolle und einen Seil damit es leichter zu bedienen ist. Fehlt die Seil kann es fallen.
Mindestens muss in die Handbuch beschrieben werden dass die Mechanismus regelmässig gecheckt werden muss.
Aber dass ist nur meinem Gefühl. Bestimmt muss es Richtlinien geben. Aber welche ?

Niederspannungsrichtlinie?
Vermutlich ja.

Evtl. mal in die DIN EN 50699 bzw. VDE 0701-0702 rein schauen.
Das gelt vermutlich für die Hersteller von die Heizelemente, oder ?
Für die elektrische Heizelemente vermute ich die Hersteller CE und EU Konformitätserklärung genügt.
 
Wenn das Gerät in die Spannungsgrenzen der NSRL fällt, wäre das erstmal der Anlaufpunkt. Auch nach NSRL musste du eine Risikoanalyse in Bezug auf mechanische Gefährdungen wie Quetschen, Stürzen usw. machen.
 
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keine automatische Bewegungen
Eine automatische Bewegung ist nicht die einzige Charakteristik für eine Maschine oder zumindest zu kurz gehalten als Definition.

Die Tür hat einen Gegengewicht mittels ein Rolle und einen Seil damit es leichter zu bedienen ist
Wenn man wollte, könnte man dies eventuell als gespeicherte Energie betrachten, die zwar von menschlicher Kraft aufgebracht wird, aber in gewisser Weise gespeichert wird. Darüber könnte man, wenn man wollte, die Maschinenrichtlinie als juristische Spitzfindigkeit ins Spiel bringen. Aber wieso? Ich wäre hier inhaltlich auch eher bei der Niederspannungsrichtlinie. Eine geeignete Risikobeurteilung muss auch hier gemacht werden, auch wenn "geeignet" nicht näher ausgeführt ist. Mach die Risikobeurteilung nach der 12100 und dann sollte gut sein.

Manchmal muss man imho auch die Kirche im Dorf lassen.
 
Wenn das Gerät in die Spannungsgrenzen der NSRL fällt, wäre das erstmal der Anlaufpunkt.
Ich bin einig so weit das es für die elektrische Bauteile gelt.
Aber die NSRL ist pur elektrik.
Und in meinem Fall ist der Hersteller die Unterlieferant von die Heizelemente, nicht meinem Firma.

Auch nach NSRL musste du eine Risikoanalyse [..] machen.
In Annex III, Modul A. Pkt.2 steht man muss eine Risikobeurteilung machen, aber es ist nur für die elektrische Geräte.

in Bezug auf mechanische Gefährdungen wie Quetschen, Stürzen usw
Ich finde nur in Annex I, Pkt. 3, Zitat:
Schutz vor Gefährdungen durch äußere Einflüsse auf die elektrische Ausrüstung
Also wenn eine äussere Einfluss z.B. die Kabelisolation beschädigen konnte.
Nicht wenn einen Risiko ein Person gefärden kann.
 
Eine automatische Bewegung ist nicht die einzige Charakteristik für eine Maschine oder zumindest zu kurz gehalten als Definition.
Meine Formulierung ist vielleicht zu kurz.

Ich zitiere von die MrL, Artikel 3, pkt (1 a):
Article 3
Definitions
For the purposes of this Regulation, the following definitions apply:
(1) ‘machinery’ means:
(a) an assembly, fitted with or intended to be fitted with a drive system other than directly applied human or animal effort, consisting of linked parts or components, at least one of which moves, and which are joined together for a specific application;

bei (1 e) bin ich nicht sicher ob hier gemeint ist, ob das heben/senken die Hauptfunktion von das Gerät ist, oder es gelt wenn eine hebe/senke Funktion ein Teil von die Funktionalität ist:
(e) an assembly of linked parts or components, at least one of which moves, and which are joined together, intended for lifting loads and whose only power source is directly applied human effort;

Kann sein dass die MrL gelt, aber muss wissen ob es tatsächlich so ist.
 
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Ich bin einig so weit das es für die elektrische Bauteile gelt.
Aber die NSRL ist pur elektrik.
Und in meinem Fall ist der Hersteller die Unterlieferant von die Heizelemente, nicht meinem Firma.


In Annex III, Modul A. Pkt.2 steht man muss eine Risikobeurteilung machen, aber es ist nur für die elektrische Geräte.


Ich finde nur in Annex I, Pkt. 3, Zitat:

Also wenn eine äussere Einfluss z.B. die Kabelisolation beschädigen konnte.
Nicht wenn einen Risiko ein Person gefärden kann.
Ich mache selber keine RB, allerdings saß ich bei dem Ersteller schon daneben, wenn er einen Schaltschrank beurteilt hat. Verwendet wurde SafeExpert. Dort werden ua auch mechanische Risiken in den Vorlagen behandelt. zB Quentschen an Tür, umstürzen bei Aufstellung und ähnliches. Leider weiß ich grade nicht, welche Grundlage SafeExpert heranzieht.
 
Es gibt einen handbedienten Tür, schwehr genug dass den Hand schaden kann wenn es frei Fällt.
Die Tür hat einen Gegengewicht mittels ein Rolle und einen Seil damit es leichter zu bedienen ist. Fehlt die Seil kann es fallen.
Naja, es gab ja die Diskussion, dass nach der neuen Maschinenrichtlinie selbst ein Kugelschreiber eine Maschine ist, weil Energie in der Feder gespeichert ist.
Wenn Dein Gerät in der Industrie eingesetzt wird, geh ich davon aus, dass es unter die Maschinenrichtline fällt.
Ansonsten würd ich halt mal grundsätzlich zu Normen für "Türen und Tore" recherchieren. Jedes Rolltor kann durch defekt mechanisch runterrauschen... so wie ich das verstanden hab, muss das mechanisch so konstruiert sein, dass bestimmte Kräfte nicht überschritten werden...
 
Was befindet sich hinter der schweren Tür? Wofür muss man die Tür öffnen/schließen? Warum ist so schwer?
 
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@JesperMP

Ich verlink hier mal ein File der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) zu den mechanischen Gefährdungen aus den TRBS (Technische Regeln fur Betriebssicherheit)
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-2111.pdf?__blob=publicationFile

Im Literaturverzeichnis (letzte Seite) findest du Verweise auf einige Normen, die für deine Anwendung vielleicht interessant sind.
 
Hallo

also hier hilft systematisches Vorgehen.
Im Bezug auf die MRL :
Eine Beschreibung des Produkt erstellen. Heißt: kurz und aussagefähig was ist das denn nu genau ??

Z.B. : Heizgerät zur erwärmung von ??, manuelle Beladung, Temp. Bereich x bis y Grad, elektr. beheizt,
Zugang durch eine "schwere" handbetätigte Tür.

Dann prüfen, ob das unter die Anwendungsbereiche der MRL fällt.

Wenn Nein, dann Nein.

>> eine "schwere" handbetätigte Tür ist nach meiner Meinung z.B. auch ein normales Garagentor.
Fällt auch nicht unter die MRL.
 
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Es ist immer schwer, bei einer so rudimentären Beschreibung eine brauchbare Analyse abzugeben. Aber man kann ja mal das generelle Vorgehen listen.

Da es ein elektrisches Produkt ist, ist grundsätzlich eine Konformitätserklärung auszustellen.

Ob es eine Maschine ist, entscheidet die folgende Festlegung:

„Maschine“ bezeichnet
... eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

Es geht also nicht um die „automatische Bewegung“, sondern darum, ob eine Bewegung durch eine „anderes Antriebssystem“ als die menschliche Kraft ausgeführt wird. Da die „andere“ Kraft über Null beginnt, ist wie jemand schon erwähnte, ein Kugelschreiber mit Feder und auch jeder kleinste Lüfter damit eindeutig eine Maschine. Diesen Irrsinn hat die auch die neue Maschinenverordnung nicht behoben, was die zunehmende, teils erschütternd schlechte „Qualität“ der Richtlinienerstellung aufzeigt, die sich zunehmend auf reine Umsetzung von Ideologien reduziert.

Wenn das Produkt keine Maschine ist, wird die Konformität recht einfach.

Zuerst sind die anzuwendenden Richtlinien/VO zu recherchieren:

Das sollten sein:
  • Niederspannungsrichtline, sofern eine angelegte Spannung über 50 V AC beträgt
  • EMV-Richtlinie, sofern EMV-aktive Komponenten enthalten sind.
  • RoHS Richtlinie (immer)
  • Eventuell Ökodesign-RL
Vorsichtshalber sollte man noch in das Normenverzeichnis des ProdSG sehen: „Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG“, ob darin eine zusätzliche Norm als Vorgabe (oder Hilfestellung) gelistet ist.

Dann ist das Produkt einzustufen.
Könnte so aussehen: Es ist ein Produkt für „Haushalt und Gewerbe“

Nun muss man zu den Richtlinien/VOs die Produktnormen heraussuchen.
In denen der Niederspannungsrichtlinie sind in der Regel Temperaturgrenzen für berührbare Flächen gelistet.

Bezüglich Risikobetrachtung sind die Normen der NRL allerdings noch rudimentär. Aus Haftungsgründen ist zu empfehlen, dazu die entsprechenden Normen der Maschinenrichtlinie anziehen, die ja allgemein verwendbar sind. Dazu gibt es so viel kostenlose Literatur, dass man die Normen selbst nicht benötigt.

Wenn der Hersteller des Heizelementes, das wohl den wesentlichen Inhalt der Konformität bestimmt und eventuell selbst ein „CE“ haben muss, sachkundig ist (was man erwarten sollte), kann der – so er will – mit Sicherheit zur Konformitätsumsetzung beitragen.
 
Meine Glaskugel meint: es geht um einen elektrisch betriebenen Ofen (Porzellanbrennen, härten, . . .) mit einer nach oben öffnenden Türe die mit Gegengewichten entlastet ist.

Bleiben also mindestens folgende Risiken:
Verbrennen
Quetschen wenn die Gegengewichte der Türe "nachgeben"
ev. Stromschlag falls die Heizwendeln offen zugänglich sind

Für die Türe würde ich schauen ob da mechanisch was machbar ist (wenn ein Seil reißt -> verkanten der Türe oder eine Sperrklinke (ähnlich wie beim Aufzug)

Verbrennen, . . . wird man wohl nicht konstruktiv lösen können (ev. Türe erst freigeben wenn Innenraum < 40°C falls das möglich ist.
 
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Vorsichtshalber sollte man noch in das Normenverzeichnis des ProdSG sehen: „Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG“, ob darin eine zusätzliche Norm als Vorgabe (oder Hilfestellung) gelistet ist.

Vielen Dank für den passenden Begriff für die Google-Suche. Dass da eine gute Übersicht gibt, war mir neu.
Hier der passende Link: https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Auf...rzeichnis-2-1.pdf?__blob=publicationFile&v=13
 
So, jetzt habe ich eine gewisse Zeit...

Das Gerät etwas deutlicher beschrieben:
Es ist eine Heiz-kasten, ungf. 1.5 m breit, 1 m hoch.
Darin werden Teile erwärmt bis zum Betriebstemperatur, ungf. 50 °C.
Die Teile sind ungf. 100 kg.
Die Teile stehen oder hängen auf eine Halterung der mit Rollen versehen ist.
Beim laden und entladen wird ein Rolltisch verwendet, und die Halterung mit Teil wird durch Handkraft ein/ausgeführt.
Das Rolltisch hat mechanische Schlösser damit dass die Halterung festgehalten wird wenn es nicht geladen or entladen wird.
Die Heizelemente werden gepulst um die Temperatur zu erhalten. Die PID Regler ist eigenständig. Da ist keine 'Steuerung' abgesehen von die PID Regler.
Die Heizelemente sind isoliert, es gibt keinen Gefahr von Berührung von unisolierte Teile.
Die Tür schätze ich ist ungf. 20 kg wegen die Isolierung. Um das heben/senken zu erleichten gibt es einen Gegengewicht verbunden mittels Rollen und Seil.
Die Tür ist in eine 'normalen' Arbeitshöhe.

Ich schätze selber es gibt diese Risiken:
Die 'normale' elektrische Risiken, die unter NSRL liegen. El. Shock, Überlast, Kurzschluss.
Quetschen von Hände wenn die Tür durch einen Fehler fällt.
(leichte) Verbrennung wenn die Haut die Heizelemente direkt berührt.
Beim Laden und Entladen von die Teile können sie fallen und Hände oder Füsse quetchen.

@Eventuell sachkundig.
Die 'automatische Bewegung' war einen schlechten Wortwahl von mir. Das Punkt ist, da ist keine Bewegung durch zufuhr von Energie, ausser von menschlichen Kraft.
Deine Betrachtung scheint mir passt zu MrL, Artikel 3, pkt (1)(a), wie ich in Beitrag 8 geschrieben hat.
Da ist aber auch Artikel 3, pkt (1)(e):
(e) an assembly of linked parts or components, at least one of which moves, and which are joined together, intended for lifting loads and whose only power source is directly applied human effort;
Also, es ist für mich eigentlich logisch dass in diesen Fall gehört das Gerät zu den MrL.
Es wird keinen Energie von aussen zugeführt, aber es wird potentiellen Energie aufgebaut, genauso gefährlich.
Ich und meine Kollegen war vorher auch auf die Formulierung unter Artikel 3, pkt (1)(a) fokusiert.
Jetzt bin ich fast 100% dass das Gerät unter Artikel 3, pkt (1)(e) fällt.

Es ist also in diesen Fall für mich klar, wenn keiner mich anders überzeugen kann. ;)
Das Gerät fällt unter die MrL !

Für eine anderen Fall, wenn das Gerät nicht unter die MrL gehört, dann wurde ich untersuchen ob es harmonisierte Normen für den Gerät gibts.
Und ich wurde in jeden Fall die Anweisungen in den Link von @Blockmove folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Gegengewicht ist keine "Maschine". Es muss entweder ein Motor oder eine Feder als Energiespeicher sein.
Siehe dazu eine zum Thema passende Darstellung bei KomNet: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/19844

Man kann in Zweifelsfällen ja mal "vorsichtshalber" als Maschine erklären. Wenn man dann aber keine geeignete Produktnorm unter der MR findet, tut man sich mit den von der MR geforderten - aber eben mangels Produktnorm nicht definierten - Sicherheitsmechanismen sehr schwer.
Zudem ist der Dokumentationsaufwand unter der MR erheblich höher.

Wenn Sie also noch Zweifel haben, stellen Sie einfach eine Klärungsanfrage an KomNet. Das darf jeder und kostet nichts. Nach erfahrungsgemäß so einer Woche kommt eine Beantwortung und je sorgfältiger man die Anfrage formuliert, umso aussagekräftiger wird diese.
 
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