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Hallo,
gibt es einen „Schlichtungsstelle“ für Streitigkeiten rund um die CE-Erklärung?
Wir haben eine Maschine die Laut Hersteller der Sicherheitskategorie 2 entspricht.
Nach unserer Ansicht entspricht die Anlage aber keiner Kategorie der Maschinenrichtlinie.
Und das ist der Sachverhalt:
An der Anlage ist einen Klemmschutzleiste zum Personenschutz installiert.
Die Klemmschutzleiste wird über einen Analogeingang einen normalen SPS mithilfe einer Platine Marke Eigenbau Abgefragt. Wird die Klemmschutzleiste betätigt wird nur der Ausgang für den Motorcontrollerfreigabe abgeschaltet.
Einen Hardwaremäßige Abschaltung des Motors oder des Motorcontroller durch die Sicherheitseinrichtung gibt es nicht.
Bei einen Defekten Motorcontroller wird die Bewegung nicht gestoppt, außer durch das Abschalten der Anlage (wenn der Operator noch die Zeit dazu hat)
Der TÜV-SÜD ist unserer Meinung (haben aber bis jetzt noch keine Gutachten dazu erstellen lassen), der Hersteller der Anlage hat aber angeblich ein Gutachten der Inspecta AB das alles in Ordnung ist (das hat er uns aber noch nicht zugesandt)
Somit steht Aussage gegen Aussage (Deutsch vs. Schweden)
Hat einer von euch einen Rat für mich.
Danke schon mal für alles Hilfreiche.
Mit freundlichen Grüßen
Sepp
P.S. Organisatorische Maßnahmen zur Absicherung haben wir schon, soweit wie Möglich, umgesetzt. Das ist aber nicht unbedingt das gelbe vom Ei
gibt es einen „Schlichtungsstelle“ für Streitigkeiten rund um die CE-Erklärung?
Wir haben eine Maschine die Laut Hersteller der Sicherheitskategorie 2 entspricht.
Nach unserer Ansicht entspricht die Anlage aber keiner Kategorie der Maschinenrichtlinie.
Und das ist der Sachverhalt:
An der Anlage ist einen Klemmschutzleiste zum Personenschutz installiert.
Die Klemmschutzleiste wird über einen Analogeingang einen normalen SPS mithilfe einer Platine Marke Eigenbau Abgefragt. Wird die Klemmschutzleiste betätigt wird nur der Ausgang für den Motorcontrollerfreigabe abgeschaltet.
Einen Hardwaremäßige Abschaltung des Motors oder des Motorcontroller durch die Sicherheitseinrichtung gibt es nicht.
Bei einen Defekten Motorcontroller wird die Bewegung nicht gestoppt, außer durch das Abschalten der Anlage (wenn der Operator noch die Zeit dazu hat)
Der TÜV-SÜD ist unserer Meinung (haben aber bis jetzt noch keine Gutachten dazu erstellen lassen), der Hersteller der Anlage hat aber angeblich ein Gutachten der Inspecta AB das alles in Ordnung ist (das hat er uns aber noch nicht zugesandt)
Somit steht Aussage gegen Aussage (Deutsch vs. Schweden)
Hat einer von euch einen Rat für mich.
Danke schon mal für alles Hilfreiche.
Mit freundlichen Grüßen
Sepp
P.S. Organisatorische Maßnahmen zur Absicherung haben wir schon, soweit wie Möglich, umgesetzt. Das ist aber nicht unbedingt das gelbe vom Ei