Änderung Maschinenbedienung - rechtliche Bedenken

donutreply

Level-1
Beiträge
5
Reaktionspunkte
0
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Moin zusammen,

ich bin neu hier und würde gerne auch mal das Community-Wissen anzapfen:

Ich bin dabei ein Angebot auszuarbeiten. Wir sind Schaltanlagenbauer und bieten zudem elektrotechnische Montageservices an.
Unser Kunde bittet uns, eine Maschinenbedienung nach seinen Vorstellungen zu optimieren. Was aktuell zwei Mitarbeiter machen, soll zukünftig ein Mitarbeiter machen:

Vorgehen aktuell
1. Ein fertiges aufgerolltes Produkt auf einer Trommel (3m Breite) wird horizontal liegend auf einer Maschine eingespannt.
2. Mitarbeiter 1 nutzt einen Stretchfolienabroller (zweihändig zu halten) und befestigt das Ende am Produkt
3. Mitarbeiter 2 betätigt die manuelle Jog-Funktion, damit die Welle mit eingespanntem Produkt sich dreht
4. Mitarbeiter 1 kann mit seinem Folienabroller nun das sich drehende Produkt folieren indem er von links nach rechts läuft und die Folie "automatisch" vom Abroller gezogen wird

Vorgehen geplant
1. wie oben
2. wie oben
3. Mitarbeiter 1 betätigt einen am Folienabroller befestigten Taster, um die Welle in Bewegung zu setzen. Die Zuleitung an diesen Taster wird über eine Kabelabrollvorrichtung geführt, die die Leitung (wie bei einem Staubsauger) automatisch wieder aufrollt
4. Mitarbeiter 2 entfällt, da Mitarbeiter 1 beides - Folie abrollen und Maschine betätigen - selber bewerkstelligen kann

Anforderungen an uns
- Integration eines Tasters an den bestehenden oder hilfsweise einen neukonstruierten Folienabroller
- Kabelverlegung und Montage einer Kabeleinzugsvorrichtung
- Anbindung des Tasters an bestehender SPS
- Deaktivieren der bisherigen Jog-Funktion hardwareseitig

Anforderungen, die ein weiterer Zulieferer bewerkstelligen soll
- Einbinden des Tasters in die Software
- Deaktivieren der bisherigen Jog-Funktion softwareseitig

Zudem sehe ich folgende Punkte, um die der Kunde sich kümmern sollte:
- Gefährdungsbeurteilung (oder entfällt das, da die Maschine ggf. sicherer geworden ist?)
- Änderung des Bedienkonzepts dokumentationstechnisch

Frage: Wer steht für diesen Umbau gerade bzw. wer ist verantwortlich? Aus meiner Sicht sollte es doch eine Art Generalunternehmer an der Stelle geben, der diesen Umbau verantwortet. Oder ist es so, dass wir den Umbau anbieten können, aber die Verantwortung über die Maschinensicherheit liegt gar nicht bei uns?

Ich bin gespannt auf die Rückeldungen - danke vorab.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht :
Derjenige, der den Auftrag annimmt, steht auch dafür gerade. Wenn du Teilaufgaben outsourced dann ist das wieder vertraglich entsprechend zu regeln.
Um eine Gefährdungsbeurteilung etc. wirst du auch nicht herum kommen - auch dann nicht wenn die Maschine durch den Umbau "sicherer" wird - wobei ich gestehen muss, dass ich das, was da passieren soll, nicht wirklich verstanden habe ...
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich weiss nicht, wie ich die Prozesse an der Maschine anders vertextlichen soll. Jedoch danke schonmal für deine wertvollen Hinweise.

Wichtig an der Stelle, dass der Kunde einmal UNS und zum anderen den Zulieferer für die Software separat beauftragt. Nicht wir vergeben den Auftrag über die Software, sondern der Kunde.
 
Ich würde das in unserem Angebot entsprechend vertextlichen, dass wir keine Aktien in dem Thema Maschinensicherheit bzw. Gefährdungsbeurteilung übernehmen und lediglich verlängerte Werkbank spielen.

Ob uns das vertextlichen richtig davon abgrenzt - keine Ahnug. Weiss das jemand?
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Das ist am Ende eine vertragliche Sache. Wenn der Kunde Elektrotechnik, Software und ggf. Mechanik separat vergibt, konnte es sein, dass ihr nur als verlängerte Werkbank dient und daher hier nichts mit zu tun habt.

Wichtig im Bereich der Maschinensicherheit sind aber ein paar Begriffe, die präzise verwendet werden müssen:
  • Wesentliche Veränderung
    Vorausgesetzt, die Maschine trägt bereits eine CE-Kennzeichnung, so ist bei einem solchen Umbau zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Dafür gibt es ein Bewertungsschema. In der Regel liegt eine wesentliche Veränderung dann vor, wenn es neue Risiken/Gefährdungen gibt und die bestehenden Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Wenn eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss der gesamte CE-Konformitätsprozess durchlaufen werden. Dies ist nicht nur eine Risikobeurteilung.
  • Risikobeurteilung
    Dieses Dokument erstellt der Hersteller der Maschine im Rahmen des CE-Konformitätsprozesses. Muss auch bei einer wesentlichen Veränderung erstellt werden.
  • Gefährdungsbeurteilung
    Wird vom Betreiber der Maschine erstellt und muss fortgeschrieben und aktualisiert werden. Hier kann man sich auch nicht argumentatorisch vor bewahren und dieses Dokument als Betreiber nicht erstellen/aktualisieren.
 
Danke für die präzise Ausführung. Würde es wie folgt formulieren im Angebot:

Pos.: Material, Dienstleistungsbeschreibung usw.

Disclaimer: Wir bieten die oben genannten Dienstleistungen und Materialien an und weisen daraufhin, dass Sie als Betreiber der Maschine beurteilen, ob eine wesentliche Veränderung der Maschine in Verbindung mit den genannten Leistungen alleine und / oder in Verbindung mit Leistungen weiterer Zulieferer im Gesamtprojekt vorliegt und damit verbunden die erneute Erarbeitung einer Risikobeurteilung des Maschinenherstellers und / oder eine Gefährundsbeurteilung für Sie als Betreiber mit sich bringt. Wir haften lediglich für die von uns erbrachten Leistungen und Materialien.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich kann da keine Rechtsberatung zu Vertragstexten liefern, aber auf jeden Fall zwei Anmerkungen:

Eine wesentliche Veränderung führt nicht nur zu einer neuen Risikobeurteilung. Der gesamte CE-Konformitätsprozess muss neu durchlaufen werden. Dazu gehört weit mehr als nur die Risikobeurteilung. Zum Beispiel auch das erstellen der allgemeinen technischen Dokumentation, der Risikobeurteilung und sogar ggf. Anpassungen in Bereichen, die ihr nicht geändert habt. "Der Maschinenhersteller" ist in dieser Situation übrigens nicht mehr der ursprüngliche Maschinenhersteller, sondern derjenige, der die wesentliche Veränderung durchführt. Dieser wird neuer Hersteller.

Wie schon geschrieben, ist eine Gefährdungsbeurteilung nicht fakultativ. Sie muss erstellt werden und aktualisiert werden. Dies erfolgt durch den Betreiber der Maschine. So wie ich es verstehe, ist das euer Kunde. Dieser muss den neuen Arbeitsplatz: "Applikation der Stretchfolie" neu in einer Gefährdungsbeurteilung bewerten bzw. die bestehende Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.
 
Ich kann da keine Rechtsberatung zu Vertragstexten liefern, aber auf jeden Fall zwei Anmerkungen:

Eine wesentliche Veränderung führt nicht nur zu einer neuen Risikobeurteilung. Der gesamte CE-Konformitätsprozess muss neu durchlaufen werden. Dazu gehört weit mehr als nur die Risikobeurteilung. Zum Beispiel auch das erstellen der allgemeinen technischen Dokumentation, der Risikobeurteilung und sogar ggf. Anpassungen in Bereichen, die ihr nicht geändert habt. "Der Maschinenhersteller" ist in dieser Situation übrigens nicht mehr der ursprüngliche Maschinenhersteller, sondern derjenige, der die wesentliche Veränderung durchführt. Dieser wird neuer Hersteller.

Wie schon geschrieben, ist eine Gefährdungsbeurteilung nicht fakultativ. Sie muss erstellt werden und aktualisiert werden. Dies erfolgt durch den Betreiber der Maschine. So wie ich es verstehe, ist das euer Kunde. Dieser muss den neuen Arbeitsplatz: "Applikation der Stretchfolie" neu in einer Gefährdungsbeurteilung bewerten bzw. die bestehende Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.
Das bringt mich gedanklich weiter .. Danke!! Meinen Text werde ich anpassen, wenn der denn zum Tragen kommt.

Es folgt ein Meeting mit dem Kunden wo wir klar mitteilen, dass es jemanden geben muss, der verantwortlich beurteilt, ob eine wesentliche Änderung vorliegt und auch klar machen, was damit verbundne ich, wenn das der Fall ist.

Definitiv aber dürfen und können wir an diesem Prozedere nicht beteiligt werden. Akzeptabel ist nur eine Tätigkeit als die berühmt berüchtigte verlängerte Werkbank.

Und ja: Kunde ist hier Betreiber.

Was mir noch spontan einfällt :
* Tippen rückwärts, falls was falsches eingezogen wird
* Not-Halt als 3. Taste in der Fernbedienung...

Auch das, danke!
 
Gib doch einfach deinem Kunden den Ratschlag, dass er das mit der Berufsgenossenschaft abstimmen soll.
Da kommt dann ein Sachverständiger ins Haus und gibt seine Meinung dazu ab.
Wenn notwendig empfiehlt er dann auch weitere Maßnahmen.
Ich kenn diese Drehteller zum Folieren von Teilen auf Paletten. Unter bestimmten Voraussetzungen (Geschwindigkeit, Platz, Art der Teile, ...) arbeitet da auch nur ein Mitarbeiter. Ich hab die Drehteller auch schon mit Schutzbügeln oder Reißleinen gesehen.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Was mir noch spontan einfällt :
* Tippen rückwärts, falls was falsches eingezogen wird
* Not-Halt als 3. Taste in der Fernbedienung...
Zur technischen Ausführung hätte ich vllt einen Zustimmtaster mit Panikfunktion vorgeschlagen.
Also sowas in der Art:
Gibt's aber auch von Euchner, Sick, usw...

Ob man die Zurück -Funktion zwingend auf der Fernbedienung braucht, wäre zu klären.
Das sollte ja im Idealfall nicht allzu häufig passieren, könnte also (falls benötigt) an der bisherigen Bedientstation untergebracht werden.

... dann ist die Abgrenzung der Aufgaben sehr wichtig. In dem Fall aber, aus meiner Sicht, seid ihr aus der Gefährdungsbeurteilung etc. raus ...
Sehe ich ähnlich.
Wer die Beurteilung macht ist vertraglich zu klären.
Wäre ja auch möglich, dass diese explizit an @donutreply beauftragt wird & er dann die Vorgaben an die Software Seite macht.
Oder anders herum, ist ja letztendlich irrelevant solange es gemacht wird.
 
Normale Zustimmschalter werden nicht funktionieren. @donutreply schrieb ja, dass der Folienabroller beihändig gehalten wird. Man könnte natürlich schauen, ob man in den Folienabroller einen Zustimmschalter oder sogar eine Zweihandbedienung integrieren kann. Mit 3D-Druck lässt sich da bestimmt was machen.
 
Normale Zustimmschalter werden nicht funktionieren. @donutreply schrieb ja, dass der Folienabroller beihändig gehalten wird.
Deswegen der mit einem Finger zu bedienende Zustimmtaster.
Mit einer Hand greifst du das Handstück und die Folie, mit der anderen nur die Folie.
Wie das ergonomisch aussieht kann ich allerdings nicht beurteilen ¯⁠\⁠_⁠(⁠ツ⁠)⁠_⁠/⁠¯
 
Zurück
Oben