Abnahme/Checkliste

chü.

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Grüß euch,

würde gerne eine Checkliste für die Schaltschränke, was alles zu prüfen wäre bei der Abnahme.
Wo die wichtigsten Punkte aufgelistet sind. Unteranderem z.B. Kabelfarben, Querschnitte, Abdeckungen etc.
Unteranderem auch für das CE-Gutachten.
Welche Punkte würdet ihr hier aufnehmen bzw. hat von euch jemand vielleicht eine solche Checkliste welche er zu Verfügung stellen würde?
 
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Das hängt auch ein wenig damit zusammen, wie die einzelnen Bauanforderungen erfüllt wurden. Ich baue zB Maschinenschränke, bei uns idR so bis 250A nach EN60204-1 und EN61439-1.
Es gibt zB verschiedene Anforderungen bezüglich des Zuganges zum Schaltschrank.
Im ersten Schritt musst du aus meiner Sicht Bauanforderungen/ (gemäß EN61439-1 Bauartnachweise erzeugen) zB IP-Schutzart. Gegen diese Anforderung muss dann bei der Stückprüfung abgeprüft werden (erfüllt/ nicht erfüllt).
 
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s_kraut
Nicht einfach nur Äpfel mit Birnen vergleichen. Besser einmal nichts schreiben, wenn man zu wenig darüber weiß.
Im Anhang B der EN 60204-1 steht ein "Fragebogen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen" mit 4 Seiten zur Abklärung der Anschluss- und Installationsbedingungen mit Kunden.
Die angesprochene IFA-Praxishilfe: DGUV-Listung 310 212: "Liste für die sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen - elektrische Ausrüstung" listet die gesamte EN 60204-1 in Form einer Abhakliste mit einem Umfang von ca. 53 Seiten so, wie sie Prüfinstitute verwenden.

Die DGUV-Liste dient also der vollständigen Basisqualifizierung mit Protokollierung eines Steuerschrankes/elektrischer Ausrüstung von Maschinen nach der EN. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Kostet allerdings 9,52 EUR.
Wer die Norm vor sich hat, kann diese Liste auch selbst tippen oder zusammenkopieren. Macht er das dienstlich, kann er sich überlegen, wieviel Zeitaufwand wieviel Geld wert ist.
 
s_kraut
Nicht einfach nur Äpfel mit Birnen vergleichen. Besser einmal nichts schreiben, wenn man zu wenig darüber weiß.
ja wir hatten letztes Jahr so einen eventuell Sachkundigen mit seiner DGUV-Liste vor einer Labormaschine mit 50W Antrieb stehen, der hat sie damit betrachtet wie eine Industrieanlage. (Weiß nicht ob du das warst ;) Spass)

Hauptsache Checkliste. Aber dann checkt er halt Äpfel mit einer Checkliste für Birnen.
 
s_kraut
Es soll Personen gebe, die lösen Probleme und welche, die vermögen sie zu erzeugen.

Es ging um die Aussage: "die zu prüfenden Punkte sind doch eh im Anhang gelistet.....warum nochmal Geld ausgeben?"
Diese Darstellung ist und bleibt falsch und wer sie glaubt und umsetzt, macht einen Fehler.

In der ursprünglichen Anfrage steht: "... Unteranderem auch für das CE-Gutachten".
Danach kann es sich nur um eine Basisqualifizierung handeln, denn in der Serien-Endprüfung oder beim Inverkehrbringen vor Ort erstellt man normalerweise kein "CE-Gutachten" (eine recht unglückliche Bezeichnung für ein Prüfprotokoll zum Nachweis der Konformität).

Mit der Maschinengröße hat es auch nichts zu tun. Wer Prüfprotokolle von Zertifizierinstituten kennt weiß, dass diese die Norm(en) immer vollständig abprüfen (wie es auch die DGUV-Liste vorgibt). Wo etwas nicht zutrifft, steht dann eben "not applicable", aber als Prüfentscheidung und nicht "dieses Kapitel wird bei meiner kleinen Maschine ja wohl nicht wichtig sein, also übergehe ich es".

Richtig ist, dass diese zu kaufende DGUV-Prüflistung für eine vollständige Basisqualifizierung gedacht ist und nicht für eine Serien-Endprüfung.
Für eine Serienprüfung oder abschließende vor-Ort Inverkehrbringung mit Übergabe würde ich aus den vielen freien DGUV-Publikationen einige Prüflisten als Basis nehmen und geeignet anpassen.
Eine recht umfangreiche Checkliste "Checklisten für die Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme" findet sich beispielsweise in der frei verfügbaren Publikation:
BG ETEM Bereitstellen von Maschinen Erfolgreich planen, beschaffen, in Betrieb nehmen, verändern
 
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Das IFA vom DGUV hat eine Prüfliste für die DIN EN 60204-1 entwickelt. Die ist käuflich erhältlich.
In Englisch ist die Liste übrigens auch frei verfügbar: Link

Frage von meiner Seite: Entspricht die Liste dem was ein Maschinenbauer nach Errichtung prüfen muss? Wie weit muss ein Betreiber/Käufer einer Maschine bei seiner Abnahme gehen?
 
Moin, wisst ihr denn wie es ausschaut, wenn ich an einer bestehenden Anlage das Safety Programm ändere?
Also es liegt dann ja eine ander Checksumme vor und das Programm wurde definitiv geändert.

Nach meinem Verständnis, alles nochmal testen und protokollieren.

Gibts dafür eine Vorlage?

Brauche ich sowas für eine Abnahme?

ZERTIFIZIERTE/R AUTOMATISIERUNGSTECHNIKER/IN FÜR SIMATIC SAFETY NACH ZVEI

 
Zum Ändern der Safetysoftware solltest Du eine "hinreichend qualifizierte Person" sein, also entweder ne Safetyprogrammierungsschulung oder z.B. ne Einweisung von jemandem der sich auskennt.
Zur Abnahme, das volle Programm, Änderung der Risikoanalyse, Änderung der Sicherheits/Abschaltmatrix, Test der Funktion gemäss Abschaltmatrix, Dokumentation der Software incl. Checksumme, evtl. TÜV-Abnahmen, wenn das ursprünglich notwendig war...

Ist das ne Maschine oder ne Anlage?
 
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Wenn ich aussuchen darf wird der geänderte Teil geprüft. Fertig geprüfte und unveränderte Module müssen nicht nochmal geprüft werden.

Aber da gehen die Meinungen auseinander, manche Kunden zahlen auch gern ein Haufen dafür dass man den kompletten Code nochmal prüft.
 
Okay, vielen Dank für den Input.
Es geht um eine Produktionsanlage in einem Multiprojekt.

Dann ist eine neue Station dazu gekommen die natürlich angrenzende Lifte abschalten soll.
Die neue Station ist nicht im Multiprojekt.
IO Device reingezaubert, funktioniert alles soweit wie es soll.

Checksumme hat sich natürlich geändert.

Also bei einer Erweiterung alles nochmal durchziehen?

Nochmal danke für die Infos. ;)
 
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