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Ist denn die Software Liefergegenstand? In der Regel ist eine funktionierende Maschine Liefergegenstand. Oft wird Kundenseitig auch vergessen, explizit die Quellen als Liefergegenstand zu vereinbaren.Aber warum muß sie denn bei nicht Bezahlung funktionieren?
Von daher würde ich im vorliegenden Fall von vorsätzlicher Sabotage spechen. Wenn ich würde...
Vor Abnahme keine Bezahlung. Nach Abnahme Sabotage. Die Rechtsverdreher freuen sich. Auf beiden Seiten.