514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter
Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Farbe Blau gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG Für bestimmte Arten von elektrischen Leitern oder Kabeln/Leitungen siehe
514.3.Z2 bis 514.3.Z5.
514.3.Z2 Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen
Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern muss mit
DIN VDE 0293-308 (VDE 0298-308) übereinstimmen, siehe
Anhang ZC. Die Außenleiter müssen durch die Farbe Schwarz oder Braun oder Grau, der Neutralleiter durch die Farbe Blau und der Schutzleiter durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb über die gesamte Länge gekennzeichnet sein.
Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern, die in Hilfs- oder Steuerstromkreisen verwendet werden, muss jeder Leiter durch Farbe oder Aufschrift gekennzeichnet sein.
Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit mehr als fünf Adern muss jeder Leiter durch Farbe oder durch numerische Zeichen nach
DIN EN 60446 (VDE 0198) gekennzeichnet sein. Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau gekennzeichnet werden. Jeder Schutzleiter muss durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb über die gesamte Länge gekennzeichnet werden.