Bürostuhl Maschine?

stevenn

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Hallo zusammen,
ist ein Bürostuhl eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie?
Ein Bürostuhl hat ja gespeicherte Energie und bewegliche Teile. Außerdem sehe ich einen Bürostuhl nicht unter der Ausnahme als Büromaschine, denn im Leitfaden ist eine Büromaschine immer mit Strom verbunden (Drucker, Kopierer, ...).
 
ist ein Bürostuhl eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie?
Ein Bürostuhl hat ja gespeicherte Energie und bewegliche Teile. Außerdem sehe ich einen Bürostuhl nicht unter der Ausnahme als Büromaschine, denn im Leitfaden ist eine Büromaschine immer mit Strom verbunden (Drucker, Kopierer, ...).
😅
Solche Fragen gibt es auch nur in Deutschland
 
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Hallo zusammen,
ist ein Bürostuhl eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie?
Ein Bürostuhl hat ja gespeicherte Energie und bewegliche Teile. Außerdem sehe ich einen Bürostuhl nicht unter der Ausnahme als Büromaschine, denn im Leitfaden ist eine Büromaschine immer mit Strom verbunden (Drucker, Kopierer, ...).
Interessante (verrückte) Frage.
So weit mir bekannt ist eine MA im Sinne der Richtlinie erfasst, wenn aktive Antriebe (Motor Zylinder etc.)vorhanden sind.
Ein Paradebeispiel aus vielen Schulungen ist ein Türschließer:
Ist dieser rein mit Federkraft -> keine MRL
Wird dieser motorisch oder mit Druckluft betrieben -> MRL muß beachtet werden.

Interessant wäre jetzt, wie sich die Sache verhält wenn etwas Federvorgespannt ist und man dies durch z.B.
einen Elektromagneten verbindet.

Gruß

A.
 
Sorry Tippfehler ->
Interessant wäre jetzt, wie sich die Sache verhält wenn etwas Federvorgespannt ist und man dies durch z.B.
einen Elektromagneten entriegelt!

Gruß

A.
 
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Moin zusammen :) Könnte eine Frage zum 1. April sein :)
Naja aber tatsächlich können die Normen und deren Erläuterungen einen schon mal in die Enge führen.

hier die Erläuterung aus der DGUV
Als Maschine gilt generell eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Ein Antriebssystem muss vorhanden sein (oder die Maschine hierfür vorgesehen sein), das nicht die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft ist. Eine Ausnahme gilt für Produkte für Hebevorgänge: Hier kann auch die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft die einzige Antriebsquelle sein, um eine Maschine zu bilden.

https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/maschinen/index.jsp?query=webcode+d8385

usw usw.

Ein Bürostuhl fällt also gewiss nicht darunter! Auch keiner der beiden oben genannten Tacker!

VG Alex
 
hier die Erläuterung aus der DGUV
Als Maschine gilt generell eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Ein Antriebssystem muss vorhanden sein (oder die Maschine hierfür vorgesehen sein), das nicht die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft ist. Eine Ausnahme gilt für Produkte für Hebevorgänge: Hier kann auch die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft die einzige Antriebsquelle sein, um eine Maschine zu bilden.

https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/maschinen/index.jsp?query=webcode+d8385

usw usw.

Ein Bürostuhl fällt also gewiss nicht darunter! Auch keiner der beiden oben genannten Tacker!

VG Alex
du hast doch jetzt die Erklärung geliefert, dass es eine Maschine ist. Oder verstehe ich deine Antwort nicht?

Aus dem Leitfaden:
"Andererseits ist die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anzuwenden, wenn die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern gespeichert wird, beispielsweise in Federn oder in hydraulischen oder pneumatischen Speichern, sodass die Maschine nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat weiterhin funktionieren kann."
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch keiner der beiden oben genannten Tacker!
War uns vom TÜV so erklärt worden, denn:

Bei dem Bosch HT 14 wird die menschliche Kraft nicht unmittelbar eingesetzt, sondern dient dem Spannen einer Feder und dem Auslösen eines Mechanismus, der die Federkraft dann unkontrollierbar freisetzt. Hier ist das Antriebssystem die Feder, nicht die menschliche Kraft.

Bei dem Leitz-Tacker wird die menschliche Kraft unmittelbar eingesetzt. Sie ist hier das Antriebssystem.
 
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du hast doch jetzt die Erklärung geliefert, dass es eine Maschine ist. Oder verstehe ich deine Antwort nicht?

Aus dem Leitfaden:
"Andererseits ist die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anzuwenden, wenn die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern gespeichert wird, beispielsweise in Federn oder in hydraulischen oder pneumatischen Speichern, sodass die Maschine nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat weiterhin funktionieren kann."

Nein, eine Maschine hat bewegliche Teile, die durch eine andere als der menschlichen Kraft bewegt wird. Ein Bürostuhl (sofern nicht automatisiert) ist doch nur durch menschliche Kraft zu bewegen.
 
Nein, eine Maschine hat bewegliche Teile, die durch eine andere als der menschlichen Kraft bewegt wird. Ein Bürostuhl (sofern nicht automatisiert) ist doch nur durch menschliche Kraft zu bewegen.
ich kann meinen Bürostuhl mit menschlicher Kraft nach oben bewegen und diese Energie wird dann gespeichert. jetzt komme ich wieder zu meinem Text von oben (der aus dem Leitfaden stammt)
"Andererseits ist die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anzuwenden, wenn die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern gespeichert wird, beispielsweise in Federn oder in hydraulischen oder pneumatischen Speichern, sodass die Maschine nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat weiterhin funktionieren kann."
 
War uns vom TÜV so erklärt worden, denn:

Bei dem Bosch HT 14 wird die menschliche Kraft nicht unmittelbar eingesetzt, sondern dient dem Spannen einer Feder und dem Auslösen eines Mechanismus, der die Federkraft dann unkontrollierbar freisetzt. Hier ist das Antriebssystem die Feder, nicht die menschliche Kraft.

Bei dem Leitz-Tacker wird die menschliche Kraft unmittelbar eingesetzt. Sie ist hier das Antriebssystem.

Das hat der TÜV so gesagt? Also die MRL mag zwar keine Einstufung oder Unterscheidung machen in welcher Größe eine Maschine tatsächlich eine Maschine ist. Streng genommen wäre dann jedes Teil mit aufgezogener Feder eine Maschine im Sinne der Richtlinie. Allerdings müsste dann tatsächlich auch jeder Kulli, eine Automatik Uhr und auch der Tacker eine Maschine sein. Es wird allerdings (zumindest seitens der Marktüberwachungsbehörde) unterschieden, von welcher Gefahr hier bei bestimmungsgemäßer Verwendung ausgegangen werden kann.
Ein Kulli, eine Uhr etc. wird somit wohl nicht als Maschine behandelt werden, wenngleich diese Teile streng genommen eine wären. Die Gefahr ist hier wohl zu vernachlässigen, auch wenn ich beim Mienenwechsel des Kullis die Feder ins Auge bekommen und erblinden könnte :)

Beim Tacker bin ich zwiegespalten. Ich behaupte, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eher keine bis eine kleine Gefahr angenommen werden kann(im Gegensatz zum elektrischen Nagelschussgerät) und dieser somit eigentlich nicht wie eine Maschine behandelt werden müsste.
Ich habe auf dem Bosch Tacker weder ein CE gefunden noch kann ich ein Datenblatt mit Konformitätserklärung und Verweis auf die MRL finden.
Aber interessant ist das Thema
Vielleicht ist der Tacker eine Ausnahme, durch Erfahrungsgemäße Unfälle in der Vergangenheit?
 
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ich kann meinen Bürostuhl mit menschlicher Kraft nach oben bewegen und diese Energie wird dann gespeichert. jetzt komme ich wieder zu meinem Text von oben (der aus dem Leitfaden stammt)
"Andererseits ist die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anzuwenden, wenn die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern gespeichert wird, beispielsweise in Federn oder in hydraulischen oder pneumatischen Speichern, sodass die Maschine nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat weiterhin funktionieren kann."
Gut, dann wäre nach dieser Einschätzung auch ein Gummi um meine Frühstückstüte eine Maschine, denn die Federkraft im Gummi kann mich ja auch verletzen :)
Aus physikalischer Sicht betrachtet, speichere ich doch in ausnahmslos jedem Teil Energie, wenn ich es mit meiner Kraft von der Erde hebe, oder?!
Also auch wenn die Maschinenrichtlinie diese Unterscheidungen nicht macht und den Anwender sowie die Marktüberwachungsbehörden damit im Regen stehen lässt, so ist es doch eine Sache des Ermessens und wie mit jeder Anwendung von Norm und Gesetz, am Ende wieder im eigenen Ermessensspielraum.
Ein Bürostuhl mag in seiner "angespannten" Situation, also nach unten gefahren, sicherlich Energie speichern und mit dem Hebel wieder alleine nach oben fahren. Geht denn von dieser lahmen Bewegung, die nur mit erheblicher Hebelwirkung (willentlich) ausgeführt wird eine Gefahr aus?
Sicherlich gibt es Anforderungen an Gasdruckfedern was die Sicherheit angeht. Aber genau wie beim Tacker ist doch bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine großartige Gefahr zu sehen. (Hier gilt vielleicht nocht das Argument Werkzeug?!)
Anders ist es bei Teilen, bei denen durch die Federkraft entsprechend große Teile bewegt werden und durchaus ungewollt und plötzlich, diese Teile in schnelle gefährliche Bewegung versetzen können.

Aber da sieht man es mal wieder. Normen und Gesetze sind oft so schwammig formuliert, dass man solche Dinge so ausgiebig diskutieren muss und es einem am Ende kaum einer rechtsverbindlich beantworten kann.
 
Ich habe immer gedacht, der Bürostuhl fährt durch den Teil der Schwerkraft nach unten, der die Gegenkraft der Feder übersteigt.(passendes Gewicht des Besetzers vorausgesetzt) Wenn daraus aber die Zuständigkeit der Maschinenrichtlinie begründet werden kann, so sind über die Hälfte aller Kinderspielzeuge Maschinen, da in ihnen auch Energie gespeichert wird. Brummkreisel, Bälle, Schaukeln, Wippen, Jojos usw. Da könnten sich die Sesselpupser in den Ministerien jetzt schon über viel Arbeit freuen. Vorausgesetzt, ihr Bürostuhl schießt nicht unkontrolliert nach oben. Mal im Ernst, beim Sachkundelehrgang wurde die menschliche Antriebskraft als nicht maschinell eingestuft und fällt daher nicht unter die Maschinenrichtlinie. Somit braucht z. B. die Drehtür in einigen Hotels nicht jährlich geprüft zu werden, obwohl sie unkontrolliert nachdreht.
 
Ich habe immer gedacht, der Bürostuhl fährt durch den Teil der Schwerkraft nach unten, der die Gegenkraft der Feder übersteigt.(passendes Gewicht des Besetzers vorausgesetzt) Wenn daraus aber die Zuständigkeit der Maschinenrichtlinie begründet werden kann, so sind über die Hälfte aller Kinderspielzeuge Maschinen, da in ihnen auch Energie gespeichert wird. Brummkreisel, Bälle, Schaukeln, Wippen, Jojos usw. Da könnten sich die Sesselpupser in den Ministerien jetzt schon über viel Arbeit freuen. Vorausgesetzt, ihr Bürostuhl schießt nicht unkontrolliert nach oben. Mal im Ernst, beim Sachkundelehrgang wurde die menschliche Antriebskraft als nicht maschinell eingestuft und fällt daher nicht unter die Maschinenrichtlinie. Somit braucht z. B. die Drehtür in einigen Hotels nicht jährlich geprüft zu werden, obwohl sie unkontrolliert nachdreht.
Also Schreibtischstuhl und alles vergleichbare würde ich abhaken.
Ich würde wie folgt zum Einschätzen kategorisieren:

Eine Maschine ist im allgemeinen erst mal ein Gerät, mit dem man etwas herstellt, verändert, zerstört oder ähnliches. Dann geht es um die Bewegung und deren Gefahren. Sicherlich fallen hier auch einige Werkzeuge mit rein, die indirekt einen Prozess ausführen und deren Funktion zum Beispiel nach Spannen einer Feder ausführbar ist. Hier würde ich aber dann nach Größe und Funktion gehen.
Im Vergleich Bürostuhl vs. Tacker wäre klar: Mit dem Stuhl will ich nichts machen außer mich draufsetzen. Den Tacker nutze ich zum Verändern / Bearbeiten von einem Gegenstand. Ginge also in die Richtung. Allerdings würde ich aufgrund der Größe und der zu vernachlässigenden Gefahr bei bestimmungsgemäßer Anwendung auch eher sagen: Keine MRL.
Eine große Stanze, die mit Federkraft aufgeladen wird wäre da was anderes.
 
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Als 17. Beitrag vielleicht eine Klärung zur ursprünglichen Frage.

Es gibt eine amtliche Darstellung zu einem vergleichbaren Thema. Für mich ist die Frage damit beantwortbar.

NRW KOMNET-WISSENSDATENBANK KomNet Dialog 5929 Stand: 03.05.2016
Welche Forderungen (Kennzeichnung) können an den Hersteller einer Klavierbank gestellt werden?

Frage:
Gemäß § 2 Nr. 2 a) der 9.ProdSV ist eine Maschine eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist. Bei einer Klavierbank mit Gasdruckfeder handelt es sich um eine Maschine wegen der durch die Feder gespeicherte Energie. Nach der EU-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (Art. 2, Buchst. a, erster Gedankenstrich) ist eine Maschine immer mit einem Antriebssystem ausgestattet oder ist dafür vorgesehen.
Handgeführte, federunterstützte Mechanismen, bei denen die Gefährdung mit dem Einstellen der menschlichen Kraftwirkung endet, werden nicht als Antriebssystem angesehen.
Die o. a. beschriebene Klavierbank ist damit nicht der neuen Richtlinie zuzuordnen. Welche Forderungen können noch an den Hersteller gestellt werden (z. B. zur Kennzeichnung) bzw. wie hat dieser sich zu verhalten?


Antwort:
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.

Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Daher sind hier auch die Anforderungen von § 6 ProdSG zu berücksichtigen (u.a. Kennzeichnung mit Name + Adresse des Herstellers, Identifikationsmerkmal).
 
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