Hallo Ing_Lupo,
Zuerst einmal benötigst du für deinen Schalter natürlich Sicherheitskennzahlen, sonst kannst du deine Sicherheitskategorie nicht berechnen.
Wenn du Sicherheitskennzahlen für den Sensor hast, dann kann man die Kategorie errechnen. Das Ergebnis hängt natürlich von den restlichen Bauteilen deiner Applikation ab.
Ob 1 oder 2 Kanal hängt von deiner Applikation ab und welches PL/SIL-Kategorie du erreichen willst.
Zur Frage ob es zulässig ist: Grundsätzlich ja (wenn der Schalter Sicherheitskennzahlen hat), wenn der Schalter die selbe Funktion haben sol wie dein Nothalt- / Seilschalter.
Wenn wir einen Kunden direkt beraten würde, wäre unsere empfehlung eher den Bandlaufsensor separat aus zu werten. Den selbst wenn er Kenndaten hat, werden diese schlechter sein als von einem Nothalt-Taster,
und dadurch wird die Gesamteinstufung deiner Applikation schlechter, und wahrscheinlich wird der Bandlaufsensor nur für verfügbarkeitszwecke der Anlage benötigt und nicht wirklich da ansonsten eine Gefahr von der Maschine aus geht.