Hallo,
ich entschuldige mich gleich für den langen Beitrag und die Zerstörung von alten Weltbildern.
Was sagt die Maschinenrichtlinie zur Sonderbetriebsart.
Abschnitt 1.2.5
Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten
Die gewählte Steuerungs- oder Betriebsart muss allen anderen Steuerungs- und Betriebsfunktionen außer dem
NOT-HALT übergeordnet sein.
Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass mehrere Steuerungs- oder Betriebsarten mit unterschiedlichen
Schutzmaßnahmen und/oder Arbeitsverfahren möglich sind, so muss sie mit einem in jeder Stellung
abschließbaren Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalter ausgestattet sein. Jede Stellung des Wahlschalters
muss deutlich erkennbar sein und darf nur einer Steuerungs- oder Betriebsart entsprechen.
Der Wahlschalter kann durch andere Wahleinrichtungen ersetzt werden, durch die die Nutzung bestimmter
Funktionen der Maschine auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden kann.
Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung
und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden
Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:
— Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen
betätigt werden;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, und Gefährdungen,
die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren
der Maschine ist nicht möglich.
Können diese vier Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt werden, so muss der Steuerungs- oder Betriebsartenwahlschalter
andere Schutzmaßnahmen auslösen, die so angelegt und beschaffen sind, dass ein sicherer
Arbeitsbereich gewährleistet ist.
Vom Betätigungsplatz des Wahlschalters aus müssen sich die jeweils betriebenen Maschinenteile steuern lassen.
1.2.6.
Die DIN EN ISO12100 konkretisiert diesen Sachverhalt:
6.2.11.9 Steuerungsart für das Einrichten, Teachen, Umrüsten, die Fehlersuche sowie für
Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Falls für das Einrichten, Teachen, Umrüsten, die Fehlersuche oder für Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
von Maschinen eine trennende Schutzeinrichtung versetzt oder entfernt und/oder eine
nichttrennende Schutzeinrichtung abgeschaltet werden muss und es für diese Aufgaben erforderlich ist, die
Maschine oder einen Teil der Maschine in Gang zu setzen, muss die Sicherheit der Bedienperson durch eine
spezifische Steuerungsart erreicht werden, bei der gleichzeitig
a) alle weiteren Steuerungsarten abgeschaltet werden,
b) der Betrieb der gefährdenden Teile nur durch kontinuierliche Betätigung einer Zustimmungseinrichtung, einer Zweihandschaltung oder einer Steuerungseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung zugelassen wird,
c) der Betrieb der gefährdenden Teile nur unter Bedingungen mit vermindertem Risiko zugelassen wird (z. B. verminderte Geschwindigkeit, verminderter Energie-/Kraftaufwand, schrittweiser Vorschub, z. B. mit einer Schrittschaltung), und
d) der Betrieb gefährdender Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren
der Maschine nicht möglich ist.
ANMERKUNG Für einige spezielle Maschinen können andere Schutzmaßnahmen angebracht sein.
Diese Steuerungsart muss mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen verbunden werden:
⎯ Zugangsbeschränkung zum Gefährdungsbereich, so weit wie möglich;
⎯ Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall in unmittelbarer Reichweite der Bedienperson;
⎯ tragbare Steuerungseinheit (Schwenkarmschalttafel) und/oder örtliche Befehlseinrichtungen, welche die
Sicht auf die zu steuernden Teile zulassen.
Siehe IEC 60204-1.
Also was ist nun zu tun und welche Sicherheitsfunkionen ergeben sich daraus:
Man hat eine Maschine gebaut die Gefährdungen aufweist, diese Gefährdungen hat man durch eine trennende Schutzeinrichtung nach EN 953 aufgebaut und versucht zu mindern, jetzt muss aber Zugang zur Maschine vorhanden sein dazu baut man bewegliche trennende Schutzeinrichtungen an die Maschine, jetzt wird aber eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung beim öffnen zu einer nicht trennenden Schutzeinrichtung, um aber jetzt die Maschine wieder sicher zubekommen, wird nun ein Verriegelungsschalter an die bewegliche trennende Schutzeinrichtung gebaut der beim öffnen die Gefährdung hinter der Schutztür verhindert also verriegelt, dies hat nichts mit Zuhaltung zu tun.
Daraus ergeben sich jetzt die Sicherheitsfunktionen:
Wenn eine der verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen geöffnet wird dann schalten wir die gefahrbringenden Antriebe in einen Sicheren Zustand.
Bei geöffneter verriegelter trennender Schutzeinrichtung wird der unerwartete Anlauf sicher verhindert.
Eventuell kommt auch noch die Sicherheitsfunktion Zuhaltung hinzu.
Jetzt bemerken wir bei der Konstruktion der Maschine, dass man bei geöffneter trennender Schutzeinrichtung verschiedene gefährliche Bewegungen ausführen muss, also zerstören wir wieder unser Sicherheitskonzept.
Jetzt schreibt die MRL vor, einen Schlüsselschalter der diese Sonderbetriebsart einschaltet, warum, weil man dies auf gesondert geschultes Personal begrenzen will, da eine besonders Gefährliche Situation. Also ist der Schlüsselschalter in einer SF.
Weiter werden alle anderen Betriebsarten abgeschaltet, eine Befehlsverkettung führ nicht zu einer unkontrollierten Bewegung. Dies erreicht man am besten wenn alle nicht zugelassenen Aktoren sicher abgeschaltet sind.
Eine Bewegung der Gefahrbringenden Antriebe wird nur zugelassen wenn eine Zustimmeinrichtung betätigt wird dies kann je nach
Risikobeurteilung eine Tipptaste oder ein Typ 3 Zustimmtaster oder auch eine Zweihandsteuerung sein. Bei der Zweihandsteuerung kann man sich unterumständen die sichere Geschwindigkeit ersparen.
Und man muss diese gefährlichen Bewegungen mit einem verminderten Risiko betreiben,
heißt sichere verminderte Geschwindigkeit, verminderte Kraft/Moment/Energie, schrittweiser
Vorschub, dies ist eine Sicherheitsfunktion
Verstehen muss man das Ganze als Risikominderungsmaßnahme, also wie bekomme ich
ein akzeptables Restrisiko auch bei Einrichtbetrieb hin und damit wird das Ganze zu einer
Sicherheitsfunktion bzw. zu mehreren.
Weitere Maßnahmen sind Begrenzung auf bestimmte Schutztüren, Begrenzung auf
bestimmte Antrieb und Funktionen, Not-Halt Tasten in der Nähe.
Es gibt Typ C Normen die auch Bewegungen ohne Zustimmeinrichtung zu lassen aber meist
nur mit sehr langsamer Geschwindigkeit. Also wenn Typ-C Norm vorhanden darin suchen.
Bestimmung der SF können wir bei Bedarf auch mal durch diskutieren.
Wichtig die verminderte Geschwindigkeit ist eine Risikominderungsmaßnahme und somit
eine Sicherheitsfunktion bei der auch ein PLr ermittelt wird.