Dokumentation Schaltschrank bei unvollständiger Anlage

daniel80

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Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Eine Gesamt-Anlage besteht aus 3 Komponenten A-B-C. Wir sind für den Teil B verantwortlich. Der Rest wird vom Auftraggeber durchgeführt.

Die Anlagen-Sicherheit kann nur dann hergestellt werden, wenn alle Komponenten zusammengefügt sind.

Daher legen wir unseren Teil B als unvollständige Maschine aus.

Zu diesem Teil gehört auch ein Schaltschrank, bei dem eine Safety-CPU verbaut ist, und der nur Steuerungsfunktionen für "unseren" Teil übernimmt.

Diesen Schaltschrank lassen wir zwar extern fertigen, aber nach unseren Vorgaben --> Daher sind wir der Hersteller des Schaltschranks.

Ausserdem wird der Schaltschrank nicht separat in Verkehr gebracht.

Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:

Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2

--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.

Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.

ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?

Danke!
 
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Daniel, Du machst Dir immer über diese Themen mehr Gedanken als 99,7% des Restes der Welt.
Ich würde sagen, man kann das so machen.

Daß der Schaltschrank als Solches sicher ist, davon gehe ich aus...;)
 
Hier stellt sich die Frage nach der erforderlichen Doku:

Guideline: DGUV, FB-HM-090, Bild 2

--> externer Hersteller als verlängerte Werkbank --> Maschinenhersteller erstellt EG-Konformitätserklärung nach MRL / EMV-RL für die Maschine und bringt eine CE-Kennzeichnung an der Maschine an.

Der Schaltschrank selbst erhält keine Kennzeichnung.

ABER: Da unser Teil der Anlage als unvollständig ausgelegt wird, geben wir auch keine EG-Konformitätserklärung nach MRL, sondern eine Einbauerklärung ab, und erstellen KEINE CE-Kennzeichnung. Gilt denn dann der Entscheidungsbaum gem. Bild 2 noch, wenn die Dokumentation für vollständige Maschinen nicht angewandt wird?

Danke!
Die Frage stellt m.E. nicht dir, sondern dem Systemintegrator, der A+B+C zusammenfügt.
Du lieferst unvollständige Maschinen mit Einbauerklärung, beides braucht der Systemintegrator damit er ein CE geben kann.

Der Schaltanlagenbauer bescheinigt die Konformität seiner Komponente zu NSp-RL, EMV-RL, DIN EN 60204-1 und was er sonst noch so einhält.
 
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