Fehlerausschluss von Endschaltern

Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Super! Danke für die sehr ausführliche Antwort!

Prinzipiell kann ich ja, wie nun schon mehrmals gesagt, einen elektrischen Fehler bei meinen zwangsöffnenden Kontakten ausschließen, nicht jedoch einen mechanischen. Da auch bei zwei Kontakten in einem Schaltergehäuse dieser mechanische Fehler quasi bei beiden Kontakten auf einmal zu einem gefährlichen Fehler führen könnte, kriege ich mit einem normalen Schalter mit zwei internen Kontakten auch bei zwangsöffnenden Kontakten insofern ein Problem. Verwende ich nun einen (vom Hersteller als solchen bezeichneten) Sicherheitsschalter, für den z.B. ein maximal erreichbarer PL von d oder e mit entsprechende Steuerung angegeben wird, so kann ich mechanische Fehler zwar immer noch nicht ausschließen (B10d Wert des Herstellers), jedoch kann ein solcher mechanischer Fehler nicht zu einem systematischen Ausfall führen, der beide Kontakte auf einmal gefährlich außer Gefecht setzt. Also zusammengefasst noch mal:
  • Normaler Schalter - Kat. 3 oder 4 auf elektrischer Ebene denkbar, jedoch ist mechanisch eine mögliche Fehlerquelle gegeben, die den gesamten Schalter auf einmal lahmlegen kann - da hier im Normalfall keine ausreichend detaillierten Daten vorhanden sind, kann ein Fehlerausschluss nicht so einfach angenommen werden
  • Sicherheitsschalter - Kat. 3 oder 4 vom Hersteller als erreichbar angegeben, die gemeinsame mechanische Fehlerquelle wird vom Hersteller ausgeschlossen
Kann man diese Aussagen so als richtig gelten lassen? Oder steh ich schon wieder auf der Leitung?
 
  • Normaler Schalter - Kat. 3 oder 4 auf elektrischer Ebene denkbar, jedoch ist mechanisch eine mögliche Fehlerquelle gegeben, die den gesamten Schalter auf einmal lahmlegen kann - da hier im Normalfall keine ausreichend detaillierten Daten vorhanden sind, kann ein Fehlerausschluss nicht so einfach angenommen werden
  • Sicherheitsschalter - Kat. 3 oder 4 vom Hersteller als erreichbar angegeben, die gemeinsame mechanische Fehlerquelle wird vom Hersteller ausgeschlossen
Kann man diese Aussagen so als richtig gelten lassen? Oder steh ich schon wieder auf der Leitung?

So kann man es stehen lassen.
Normale Schalter kannst du eigentlich nur mit ausreichend hohem Diagnosedeckungsgrad vernünftig einbinden.
Deshalb nimmt man in der Regel Kat.3 und Sicherheitsbauelemente.

Gruß
Dieter
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
So... Ich hab gerade mit einem Hersteller telefoniert und einfach mal nachgefragt, wo denn nun tatsächlich der Unterschied zwischen einem normalen Schalter und einem Sicherheitsschalter liegt.

Folgende Unterschiede sind zwischen den Schaltern schon mal klar ersichtlich:
  • Normaler Schalter:
    • Kontaktkonfiguration: 2NC (zwangsöffnend), alternativ auch 1NC + 1NO
    • Farbe: blau
  • Sicherheitsschalter:
    • Kontaktkonfiguration: 2NC (zwangsöffnend) + 1NO
    • Farbe: rot
    • geringfügig andere Optik

Die Unterschiede lt. Herstellers belaufen sich auf folgendes:
  • je ein Kontakt zusätzlich beim Sicherheitsschalter, Zweikanaligkeit ist aber immer möglich
  • Farbe
  • Sicherheitsschalter von externer Stelle nochmal überprüft

Interessant habe ich gefunden, dass die Schalter ansonsten identisch sind. Mit beiden Schaltern kann ein Kat. 3 oder Kat. 4 System realisiert werden (bei entsprechendem Kreuzvergleich natürlich) und beide Schalter sind absolut gleich sicher. Hauptunterschied ist, wie nochmals extra von meinem Gesprächspartner betont, die Farbe des Sicherheitsschalter, sodass dieser sofort als Sicherheitsbauteil erkennbar ist.
 
Interessant habe ich gefunden, dass die Schalter ansonsten identisch sind. Mit beiden Schaltern kann ein Kat. 3 oder Kat. 4 System realisiert werden (bei entsprechendem Kreuzvergleich natürlich) und beide Schalter sind absolut gleich sicher. Hauptunterschied ist, wie nochmals extra von meinem Gesprächspartner betont, die Farbe des Sicherheitsschalter, sodass dieser sofort als Sicherheitsbauteil erkennbar ist.

Ja nu genau... und das machen die Hersteller nach allgemeinem Gusto.

Aber ich hab da noch ein Problem mit der Aussage:"...die gemeinsame mechanische Fehlerquelle wird vom Hersteller ausgeschlossen".

Meiner Erfahrung nach tun die Hersteller genau dieses NICHT sondern sagen, der Fehlerausschluss auf mechanischer Ebene obliegt dem Verwender, insbesondere die Beachtung von entsprechenden Einbaubedingungen (nicht als Endanschlag benutzen, keine mechanische Belastung auf dem Betätiger, keine verschmutzte Betriebsumgebung, usw.)

Gruß

Klopfer
 
Zurück
Oben