Sicherheitsrelevante Embedded Software und BGIA Report

PeterK1981

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Hallo zusammen,

im BGIA Report 2/2008 ist auf Seite 63 bezüglich der SRESW in Standardbauteilen folgendes zu lesen:

Im Falle von zwei Komponente für zwei Kanäle mit diversitärer SRESW oder Technologie: Für die SRESW (Firmware, Betriebssystem) gelten mindestens die Basismaßnahmen für PL a bis b. Zwei Alternativen: a) Bestätigung durch Hersteller, b) qualitätssichernde Entwicklung

Jetzt frage ich mich, wo genau die das her haben. In der ISO 13849-1 steht lediglich:

Bauteile, für die die SRESW-Anforderungen nicht erfüllt sind, z. B. PLC(en) ohne Sicherheitsbewertung durch den Hersteller, dürfen unter folgenden alternativen Bedingungen verwendet werden:
- das SRP/CS ist auf PL a oder PL b begrenzt und verwendet Kategorie B, 2 oder 3;

- das SRP/CS ist auf PL c oder PL d begrenzt und darf mehrere Bauteile für zwei Kanäle in Kategorie 2 oder 3 verwenden. Die Bauteile dieser beiden Kanäle verwenden diversitäre Technologien.

Im Falle diversitärer Technologien müssen die SRESW Anforderungen laut Norm nicht erfüllt sein. Der BGIA Report verlangt jedoch Basismaßnahmen für die Software.

Natürlich, am Ende gilt die Norm. Ich frage mich lediglich, wie man darauf kommt.
 
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