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Hallo zusammen,
ich habe ein unliebsames Projekt an der Backe.
Der Kunde hat eine 80er-Jahre Maschine zum Abfüllen eines Produkts.
Das Produkt ist ungefährlich, muss aber aufgrund der Qualitätsanforderungen in einer super-sauberen Umgebung abgefüllt werden.
In der Maschine rüsten wir nun ein kleines Handling nach. Wir kommen ruhigen Gewissens auf PLr=a oder b was unsere Nachrüstung angeht.
Die bestehenden Bewegungen in der Alt-Anlage sehe ich sicher gefährlicher als PLr=a, gehen uns aber aus meiner Sicht nichts an (Bestandsschutz, keine "wesentliche Änderung" durch unsere Nachrüstung).
Die Anlage (80er Jahre) hat einen einkanaligen Sicherheitskreis mit mehreren Not-Halt-Tastern und Türschaltern in Reihe.
Wir fordern, dass die Taster und Schalter erneuert werden (Gebrauchsdauer 20 Jahre).
Eine Hochrüstung auf Zweikanaligkeit will der Kunde nicht machen. Jede Umrüstung kostet wegen der Sauberkeitsanforderungen deutlich mehr als "normal".
Aufgrund der nicht vorhandenen Fehler-erkennung haben wir nun vorgegeben, dass wöchentlich alle Not-Halt und alle Türen durch eine Person auf Funktion geprüft werden müssen.
Das stört den Kunden, weil er in seinem Reinraum extra mit einem Schutzanzug durch eine Schleuse zu der Anlage gehen muss, die sonst mit wenig Störungen läuft.
Die Person muss sich auch langsam bewegen, und dann 6 Türen und 4 Not-Halt testen.
Der Kunde will jetzt wissen, wie wir auf wöchentlich kommen.
Wie würdet ihr das argumentieren? Falls größere Intervalle reichen, auf welcher Basis legt man sie fest?
Danke für jeden Input.
ich habe ein unliebsames Projekt an der Backe.
Der Kunde hat eine 80er-Jahre Maschine zum Abfüllen eines Produkts.
Das Produkt ist ungefährlich, muss aber aufgrund der Qualitätsanforderungen in einer super-sauberen Umgebung abgefüllt werden.
In der Maschine rüsten wir nun ein kleines Handling nach. Wir kommen ruhigen Gewissens auf PLr=a oder b was unsere Nachrüstung angeht.
Die bestehenden Bewegungen in der Alt-Anlage sehe ich sicher gefährlicher als PLr=a, gehen uns aber aus meiner Sicht nichts an (Bestandsschutz, keine "wesentliche Änderung" durch unsere Nachrüstung).
Die Anlage (80er Jahre) hat einen einkanaligen Sicherheitskreis mit mehreren Not-Halt-Tastern und Türschaltern in Reihe.
Wir fordern, dass die Taster und Schalter erneuert werden (Gebrauchsdauer 20 Jahre).
Das Signal nach der Schalterkette geht in der Bestandsanlage auf zwei Standard-SPS-Eingänge.
Wir zweigen das Signal am letzten Schalter ab und schalten ein neues Sicherheitsrelais, damit setzen wir unser Handling still.Eine Hochrüstung auf Zweikanaligkeit will der Kunde nicht machen. Jede Umrüstung kostet wegen der Sauberkeitsanforderungen deutlich mehr als "normal".
Aufgrund der nicht vorhandenen Fehler-erkennung haben wir nun vorgegeben, dass wöchentlich alle Not-Halt und alle Türen durch eine Person auf Funktion geprüft werden müssen.
Das stört den Kunden, weil er in seinem Reinraum extra mit einem Schutzanzug durch eine Schleuse zu der Anlage gehen muss, die sonst mit wenig Störungen läuft.
Die Person muss sich auch langsam bewegen, und dann 6 Türen und 4 Not-Halt testen.
Der Kunde will jetzt wissen, wie wir auf wöchentlich kommen.
Wie würdet ihr das argumentieren? Falls größere Intervalle reichen, auf welcher Basis legt man sie fest?
Danke für jeden Input.
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