Hallo Blockmove,
ich weiß dass der Betreiber selbst auch eine RB für seine Anlage machen muss.
An den Stand der Technik muss er aber doch nur bei bestimmten Ereignissen anpassen. Wenn es an der Anlage noch nie einen Unfall gegeben hat, dann muss er doch nicht umbauen, sofern die Anlage zum Errichtungszeitpunkt den Vorschriften entsprochen hat, oder?
Könnte man vor den SPS-Eingang eine Diodenklemme setzen, und so eine Rückwirkung eines evtl. defekten SPS-Eingangs ausschließen?
Danke, VG
naja das stimmt so nicht. in Deutschland gibt es hierzu das Interpretationspapier, das dabei hilft. Allerdings wenn du nach Maschinenrichtlinie eine neue Maschine in Verkehr bringst, weil du sie so wesentlich veränderst, dann musst du auch im Rest der EU ein neues Konformitätsbewertungsverfahren machen.Oh, jetzt sehe ich gerade erst ein anderes Problem.
Diese Anlage gibt es 1x in Deutschland und 1x in Dänemark. Wir sollen beide umbauen.
Dass "wesentliche Veränderung von Maschinen" ein rein deutsches Ding ist, sehe ich gerade erst.
Da muss ich erst mal versuchen, was über Dänemark herauszufinden...
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