Hintertretschutz

Hallo,

schau mal in der DGUV 209-008 nach.
In die relevanten EN Normen kann ich erst Montag schauen.
 
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Hallo, das sagt die Herstellernorm EN16092-1:

An Seiten der Presse, von denen aus die Presse im Produktionsmodus betrieben wird, sind zusätzliche technische Schutzmaßnahmen dort vorzusehen, wo ein unerkannter Aufenthalt zwischen dem Erfassungsfeld der AOS und dem Gefährdungsbereich der Presse, dessen Zwischenraum mehr als 75 mm beträgt, möglich ist

Das Wort "Hintertretschutz" wird nicht explizit genannt.
 
grundsätzlich ist aus der Risikobeurteilung festzustellen, ob ein solcher "Hintertretschutz" notwendig ist. wenn man spezifische Normen hierzu hat ist es natürlich von Vorteil. Eine solche Norm wird es produktspezifisch wahrscheinlich in deinem Fall nicht geben, ansonsten wüsstest du ja davon.
Also von der Logik her, wenn ein Bereich vom Bedienstand nicht einsehbar ist, dann macht ein solcher "hintertretschutz" Sinn.
Alternativlösung: Wir haben das auch öfter mit Quittierungen/Bestätigungen aus dem Gefahrenbereich gelöst. Erst wenn dort bestätigt wurde, dass keine weitere Person zugegen ist, dann kann die Anlage vom Bedienbereich gestartet werden.
 
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