Konformitätserklärung

stevenn

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Hallo zusammen,

in der MRL steht unter 1.7.4.2: "c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt und Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und die Unterschrift enthalten muss;"

bisher haben wir es so gehandhabt, das eine Kopie der Originalkonformitätserklärung mit in der BA (Betriebsanleitung) eingearbeitet war.
Da allerdings die erste Version der BA meist schon früher fertig ist, als z.B. die Sicherheitsabnahmte stattfand, wird mit der herausgabe der BA immer noch gewartet. Das wollen wir vermeiden und die BA früher rausgeben.
Ich weiß, dass die Konformitätserklärung der Maschine beiliegen muss, wenn unser Kunde damit arbeitet, das wird auch weiterhin der Fall sein. Nur z.B. zur Inbetriebnahme kann die BA schon helfen.
Meine Frage ist nur, wie der Punkt c) oben bei euch gehandhabt wird?
 
Hallo stevenn.

Das ist etwas verwirrend. Wieso willst du eine Betriebsanleitung herausgeben obwohl die Sicherheitsabnahme noch nicht stattfand. Oder anders gefragt: Wer arbeitet denn an einer Maschine, die nicht abgenommen ist?
Ansonsten könntest du auch nur die Bedienungsanleitung, Schaltpläne usw. einzeln ausliefern und die Konf.-erklärung nachreichen. Erst dann ist die Betriebsanleitung komplett.
Der Beteiber sollte sich aber hüten eine Maschine ohne CE zu verwenden.

Wie das bei anderen läuft? Von richtig bis ganz falsch. Ich kenne einige Maschinenhersteller, die ihr CE-Kennzeichen und Konf.-erklärung schon mit Fertigstellung des Schaltschrankes ausstellen und aufkleben... daran sollte man sich also lieber kein Beispiel nehmen ;)
 
Das ist etwas verwirrend. Wieso willst du eine Betriebsanleitung herausgeben obwohl die Sicherheitsabnahme noch nicht stattfand. Oder anders gefragt: Wer arbeitet denn an einer Maschine, die nicht abgenommen ist?
Der Beteiber sollte sich aber hüten eine Maschine ohne CE zu verwenden.

Ich bin im Sondermaschinenbau und unsere Inbetriebnahme geht von Monaten, bis über Jahre (Aktuell ein Prüfstand seit 2015!).Hier ist es nicht sinnvoll mit der Herausgabe bis zum Ende zu warten, sondern schon einmal sinnvolle "Zwischenstände" weiterzugeben. z.B. an unsere Inbetriebnehmer, aber auch mit an den Kunden, denn die Schulung beginnt nicht erst am Ende sondern beginnt in der Inbetriebnahme.

Ohne CE darf unser Kunde nie hin!
 
Aber für eure Inbetriebnehmer kannst du ja eine Bedienungsanleitung rausgeben, macht man ja mit dem E-Plan auch. Wenn ihr da nur eine Vorlage habt, dann mach die Konf.-Erklärung unkenntlich (z.B. Muster drüber schreiben, durchstreichen,o.ä.).
 
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